Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Impfausweis

Ein etwa 55 jähriges Paar wandert durch einen Wald.

Den Impfstatus immer im Blick

Wissen Sie noch, wann Sie das letzte Mal gegen Tetanus geimpft wurden und ob Ihr Impfschutz noch vorhanden ist? Oder ob die Impfungen Ihrer Kinder vollständig sind? Alle diese Informationen und viele zusätzliche Informationen finden Sie in Ihrem Impfausweis. Es ist der Nachweis, welche und wann Sie Ihre Impfungen erhalten haben. Zusätzlich können Sie nachvollziehen welche Impfungen aufgefrischt werden müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick über den Impfausweis und nützliche Tipps zum neuen digitalen Impfausweis.

Wussten Sie schon, dass…

  • es mehrere Impfausweise gibt, die gültig sind?
  • der gelbe Impfausweis international anerkannt ist?
  • in einem Impfausweis alle wichtigen Impfungen dokumentiert werden?

Die verschiedenen Impfausweise

Der gängigste Impfausweis ist das kleine gelbe Heft, welches sogar international anerkannt ist. Benötigen Sie für einen Urlaub oder eine Reise einen Nachweis über eine Impfung, ist dieser dort vermerkt. Es sind aber noch ältere Impfausweise im Umlauf, wie zum Beispiel der Sozialversicherungs- und Impfausweis für Kinder und Jugendliche aus der DDR. Dieser ist ein kleines rotes Buch, dass auch weiterhin gültig ist. Haben Sie jedoch vor ins Ausland zu verreisen, ist es ratsam die Impfungen aus dem kleinen roten Buch in den gelben Impfausweis übertragen zu lassen, da der alte in vielen Ländern nicht mehr akzeptiert wird. Informieren Sie dazu bitte Ihre behandelnde Hausarztpraxis. Diese wird sich um die Übertragung in ein neues Heft kümmern.

Inhalt des gelbes Impfausweises

Der gelbe Impfausweis ist international anerkannt und der Inhalt ist in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch angegeben. Auf dem Deckblatt werden Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort und Straße vermerkt. 

Auf den Seiten 3 bis 4 werden die Impfungen gegen Gelbfieber eingetragen. Die Gelbfieberimpfung darf nur von staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstellen vorgenommen und bescheinigt werden.

Auf den Seiten 4 bis 9 ist Platz für die Standardimpfungen wie:

Diese werden mit Impfdatum, Handelsnamen, Chargen-Nummer des Impfstoffes und einer Unterschrift des impfenden Fachpersonals vermerkt. Auch die Grippeschutz- oder Rotavirenimpfung kann hier dokumentiert werden.

Auf den darauffolgenden Seiten können sonstige Schutzimpfungen wie FSME, Meningokokken, Pneumokokken, Typhus oder Hepatitis A und B, typische Reiseschutzimpfungen oder notwendige Impfungen für bestimmte Berufsgruppen zum Beispiel gegen Tollwut eingetragen werden.

Seite 14 ist für Schutzimpfungen gegen die Virusgrippe (Influenza) wie zum Beispiel die Grippeschutzimpfung reserviert.

Auf den nächsten Seiten folgen dann mögliche Nachweise über Tuberkulose-Schutzimpfungen, Antikörperuntersuchungen und Besonderheiten bei Impfungen. Auch die Blutgruppe sowie Erkrankungen und Medikamente werden hier eingetragen.

Auf der letzten Seite erhalten Sie einen Überblick über die Standardimpfungen und welche wann geimpft werden.

Ein etwa 6 jähriges Mädchen wird von einer Ärztin in den linken Arm geimpft.
Auf dem Bild befindet sich ein gelber internationaler Impfpass.
Ein etwa 55 jähriges Paar läuft hand ind Hand durch einen Wald. Beide lächeln sich an.

Der digitale Impfausweis

Zum gelben Impfausweis ist jetzt auch der digitale hinzu gekommen. Dieser kann am Smartphone genutzt werden. 

Durch das herunterladen der CovPass-App oder der Corona-Warn-App aus dem Apple- oder Playstore, können Sie Informationen zu Ihrer Impfung auf Ihrem Smartphone speichern.
Zurzeit begrenzt sich die Speicherung Ihrer Daten nur auf die Coronaimpfung. Andere Impfungen können noch nicht gesichert werden und als Nachweis dienen.

Gültigkeit des Impfausweises

Der gelbe Impfausweis und auch der Sozialversicherungs- und Impfausweis für Kinder und Jugendliche aus der DDR sind weiterhin gültig, neben dem digitalen Impfausweis. Dieser ist nur eine Ergänzung und vorerst nur der Nachweis für eine Coronaimpfung. Einen digitalen Impfpass, der alle Impfungen dokumentiert und international gültig ist, gibt es derzeit noch nicht.
Die Impfausweise haben den Zweck, Impfungen nachzuweisen und aufzuzeigen wann eine Auffrischung notwendig ist. Zusätzlich soll verhindert werden, dass falsche oder schon vorhandene Impfungen durchgeführt werden.

Woher erhalte ich einen Impfausweis

Meist erhalten bereits Neugeborene Ihren Ausweis in den ersten Wochen nach der Geburt, wenn die ersten Termine für die Grundimmunisierung wahrgenommen werden. Haben Sie keinen Impfausweis oder Ihn verloren, ist das kein Problem. Von Ihrer behandelnden Hausarztpraxis erhalten Sie kostenfrei einen neuen. Haben Sie sich bereits in dieser Zeit impfen lassen, kann die Impfung problemlos nachgetragen werden.

Impfungen, die von der AOK Sachsen-Anhalt übernommen werden

Wir übernehmen alle Impfungen, die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlen werden. Diese werden jedes Jahr neu festgelegt. Die bisherigen finden Sie hier. Zusätzlich übernehmen wir die FSME-, Gürtelrose- und Grippeschutzimpfung. Einen Zuschuss zahlen wir bei Reiseschutzimpfungen, die für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. 
Für Kinder zahlen wir alle Impfungen, die zur Grundimmunisierung zählen, sowie die Impfung gegen Rotaviren und Meningokokken B.

Diese Impfungen werden alle in Ihrem Impfausweis dokumentiert. 

Gut zu wissen

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