Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Impfausweis

Ein etwa 55 jähriges Paar wandert durch einen Wald.

Impfpass: Was drinsteht und was bei 
Verlust zu tun ist

Ob Tetanus, Masern oder Reiseimpfungen: der Impfausweis dokumentiert, welche Impfungen Sie erhalten haben und wann Auffrischungen anstehen. Er hilft dabei, den Überblick über den eigenen Impfstatus zu behalten und dient als wichtiger Nachweis, etwa bei Reisen, im Beruf oder bei Arztbesuchen. Erfahren Sie hier, welche Informationen im Impfausweis stehen, welche Formen es gibt und was Sie tun können, wenn der Impfpass verloren geht.

Wussten Sie schon, dass…

  • der Impfausweis lebenslang gültig ist?
  • fehlende Impfungen häufig nachgetragen werden können?
  • der gelbe WHO-Impfausweis international anerkannt ist?

Was ist ein Impfausweis und warum ist er wichtig?

Ärztin impft eine junge Frau in einer Arztpraxis

 

Der Impfausweis ist ein offizielles Dokument, das Ihre bisher erfolgten Impfungen dokumentiert. Er enthält Angaben zum Impfstoff, zum Impfdatum sowie zur Arztpraxis oder Einrichtung, die die Impfung durchgeführt hat. Dadurch bietet er einen Überblick über den individuellen Impfstatus. Zugleich dient der Impfausweis als wichtiger Nachweis, etwa bei Reisen, in Schule und Beruf oder in medizinischen Notfällen. 

Da er lebenslang gültig ist, sollten Sie ihn sorgfältig aufbewahren und zu Arztterminen möglichst mitbringen.

Wie ist ein Impfausweises aufgebaut?

Im Impfausweis werden sowohl persönliche Angaben als auch Informationen zu durchgeführten Impfungen dokumentiert.

Persönliche Daten:
Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Geburtsdatum
  • gegebenenfalls Adresse oder weitere Identifikationsmerkmale

Dokumentation der Impfungen:
Zu jeder Impfung werden in der Regel folgende Informationen eingetragen:

  • Datum der Impfung
  • Verwendeter Impfstoff (Hersteller, Charge)
  • Name und Stempel des impfenden Arztes oder der Einrichtung

Zusatzinformationen:
Je nach Situation können zusätzlich weitere Angaben dokumentiert werden, zum Beispiel:

  • Nachweis von Antikörpertitern
  • besondere Hinweise oder medizinische Besonderheiten wie Impfreaktionen

Welche Impfungen werden eingetragen?

Im Impfausweis werden unterschiedliche Arten von Impfungen dokumentiert.

  • Standardimpfungen

    Standardimpfungen sind Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Dazu gehören beispielsweise Impfungen gegen Tetanus, Masern, Polio, Diphtherie und Keuchhusten, Mumps, Röteln, Pneumokokken sowie Meningokokken ACWY, Hib, Hepatitis B und Kinderlähmung, Windpocken, Rotaviren 

  • Reiseschutzimpfungen

    Reiseschutzimpfungen hingegen sind Impfungen, die speziell für Aufenthalte in bestimmten Regionen empfohlen werden. Beispiele hierfür sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B, Typhus und Tollwut, Meningokokken ACWY, Cholera, Japanische Enzephalitis sowie Maßnahmen zur Malariaprophylaxe und in manchen Fällen auch Polio.

  • Berufsbezogene Impfungen

    Berufsbezogene Impfungen richten sich nach dem individuellen Infektionsrisiko am Arbeitsplatz. Sie sind insbesondere für Personen relevant, die im Gesundheitswesen, in der Kinderbetreuung oder in anderen Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko tätig sind. Sie dienen dem Schutz sowohl der Beschäftigten als auch der betreuten Personen. Dazu zählen unter anderem die Impfungen gegen Hepatitis B, Influenza oder FSME.

     

Welche Arten von Impfausweisen gibt es?

Impfausweis

Der gelbe WHO-Ausweis ist ein international anerkanntes Standarddokument, das weltweit zum Nachweis von Impfungen verwendet wird. Besonders bei Fernreisen kann er erforderlich sein. 

Daneben existieren ältere Impfausweise, etwa frühere DDR-Impfbücher oder andere nationale Varianten. Diese werden teilweise nicht mehr überall anerkannt oder entsprechen nicht dem heutigen Standard. Daher wird empfohlen, ältere oder nicht standardisierte Impfausweise bei Gelegenheit in den gelben WHO-Impfpass zu übertragen, um eine einheitliche und anerkannte Dokumentation sicherzustellen.

Digitaler Impfausweis - was ist aktuell möglich?

Neben dem klassischen gelben Impfpass gibt es inzwischen auch digitale Impfnachweise, etwa für COVID-19-Impfungen. Sie können auf dem Smartphone gespeichert und bei Bedarf digital vorgezeigt werden.

Einen vollständig digitalen Ersatz für den klassischen Impfausweis gibt es bislang jedoch nicht. Viele Impfungen werden weiterhin ausschließlich im physischen Impfpass dokumentiert. Digitale Nachweise gelten daher derzeit vor allem als Ergänzung.

Im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) können Impfungen inzwischen teilweise auch digital dokumentiert werden. Je nach Anwendung sind dort zusätzliche Funktionen möglich, beispielsweise Erinnerungen an anstehende Auffrischimpfungen. Voraussetzung dafür ist eine eingerichtete elektronische Patientenakte.

Was tun, wenn der Impfausweis fehlt oder verloren geht?

Disabled Male Patient Sitting in the Wheelchair Getting Vaccinated at His Home by Female Doctor

Geht der Impfausweis verloren, fehlt häufig ein offizieller Nachweis über bereits erfolgte Impfungen. In diesem Fall kann ein neuer Ausweis beim Hausarzt oder in der zuständigen Praxis ausgestellt werden.

Bereits erfolgte Impfungen können nachgetragen werden, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen. Der Arzt kann diese anhand eigener Dokumentationen oder mithilfe von Informationen vom Gesundheitsamt ergänzen.

Wenn unklar ist, welche Impfungen tatsächlich erfolgt sind, kann in manchen Fällen eine Titerbestimmung sinnvoll sein. Dabei wird mithilfe einer Blutuntersuchung überprüft, ob bereits Antikörper gegen bestimmte Erkrankungen vorhanden sind. So lässt sich besser einschätzen, ob eine erneute Impfung notwendig ist.

Impfstatus regelmäßig prüfen

Lassen Sie Ihren Impfstatus regelmäßig in der Arztpraxis überprüfen, zum Beispiel im Rahmen eines Check-ups. So können Impflücken oder notwendige Auffrischimpfungen frühzeitig erkannt werden.

Bringen Sie Ihren Impfausweis möglichst zu jedem Arzttermin mit. Ein aktueller Impfstatus hilft dabei, sich selbst und andere besser vor Infektionskrankheiten zu schützen.

 

Diese Impfungen bezahlt die AOK Sachsen-Anhalt 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Diese Empfehlungen sind im Impfkalender der STIKO einsehbar und gelten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, einschließlich Nachhol- und Auffrischimpfungen. 

Die Abrechnung erfolgt dabei unkompliziert direkt über Ihre Versichertenkarte in der Arztpraxis.

Für Reiseschutzimpfungen erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Jahr für Impfstoff und Impfleistung. Ebenfalls zählen Medikamente zur Malariaprophylaxe dazu.

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