Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Reiseschutz Typhus

Vater trägt Sohn auf den Schultern durch die Abflughalle.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für meine Reiseschutzimpfung gegen Typhus?

Die Impfung gegen Typhus gehört zu den gängigen für Fernreisen. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung für mich?

Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Wir bezuschussen die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung. 

Wie rechne ich die Leistung ab?

Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie bitte die ärztliche Verordnung über den Impfstoff, die Rechnung für den Impfstoff und die Rechnung über das ärztliche Honorar online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Kundencenter oder per Post direkt einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss von 300 Euro für Reiseschutzimpfungen zahlt?
  • manche Reiseländer bestimmte Impfungen gesetzlich vorschreiben?
  • es wichtig ist, sich möglichst frühzeitig um Reiseschutzimpfungen zu kümmern?
Frau mit Laptop auf dem Sofa

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Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist Typhus?

    Typhus ist eine Infektionskrankheit, die eine schwere Durchfallerkrankung verursacht.

  • Wie und wo kann man sich mit Typhus zu infizieren?

    Typhus kommt weltweit vor. Gerade in Ländern mit schlechten Hygienebedingungen und schlechter Abwasser-Entsorgung ist das Risiko einer Erkrankung überdurchschnittlich hoch. Typhus wird durch Salmonellen in nicht richtig durchgegarten Lebensmitteln oder durch verunreinigtes Trinkwasser übertragen.

  • Wie wird geimpft?

    Die Impfung gegen Typhus erfolgt als einmalige Spritze mindestens 10 Tage vor Reiseantritt oder als Schluckimpfung (drei Kapseln, verteilt über fünf Tage). Vorsicht ist bei paralleler Antibiotika-Einnahme oder Malariaprophylaxe geboten. Beide machen die Schluckimpfung wirkungslos.

  • Wo kann ich mich informieren, welche Impfungen für mein Reiseland notwendig sind?

    Eine individuelle Impfberatung kann Ihr behandelnder Arzt oder das am Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt durchführen. Vereinbaren Sie mindestens sechs bis acht Wochen vor Ihrer Abreise einen Termin zur Impfung und Beratung. Länderspezifische Informationen zu den Impfvorschriften verschiedener Reiseländer stellt auch das Centrum für Reisemedizin zur Verfügung. Ebenfalls können Sie sich auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes informieren, welcher Impfschutz notwendig ist.

  • Meine Reiseschutzimpfung muss aufgefrischt werden. Bezahlt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten?

    Grundsätzlich entscheidet Ihr Arzt, ob eine Auffrischungsimpfung medizinisch erforderlich ist. Falls ja, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten der Auffrischungsimpfung für einen privaten Auslandsaufenthalt.

Gut zu wissen

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