Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Im weiten Feld von Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Betrieblicher Gesundheit ist es eine kleine Herausforderung, immer aktuell informiert zu sein. Mit unserem E-Mail-Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Die Mindestvergütung für Ausbildungen ist gesetzlich festgeschrieben. Seit 1. Januar 2023 wurde die Grenze, im Vergleich zum Vorjahr, um 35 Euro für das erste Lehrjahr erhöht.
Seit 1. Januar 2023 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug. Auch der Versicherungsnummernachweis ist neu. Was Sie als Arbeitgebende beachten müssen, erklären wir hier.
Unsere Online-Seminare informieren Sie kompetent und praxisnah zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit.
Ein gesundes Unternehmen ist noch effizienter. Deshalb unterstützen wir Sie mit unserem Expertenwissen dabei, gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Erfahren Sie alles zu unseren Angeboten, Praxishilfen und Services, mit denen wir Sie und Ihre Beschäftigten auf dem Weg zu mehr betrieblicher Gesundheit begleiten.
Die aktuellen Beitragssätze der AOK Sachsen-Anhalt und weitere Sozialversicherungsbeträge finden Sie hier kompakt zusammengefasst als PDF zum Download.