Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Zahlen, Daten, Fakten für Arbeitgeber

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Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und zu den weiteren Sozialversicherungsträgern finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz.

Stand: 01.04.2025

Beitragssätze 2025

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssätze
Allgemeiner Beitragssatz 100014,6 %
Ermäßigter Beitragssatz300014,0 %
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen  14,6 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt 2,5 % *

* Für bestimmte Personenkreise gilt der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5 %

weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssätze
allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,6 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,15 %
Künstlersozialabgabe 5,0 %
Pflegeversicherung00013,6 % *

* Kinderlose tragen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 %
* Eltern erhalten einen Beitragsabschlag von 0,25 % pro Kind ab dem zweiten bis fünften Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Beitragszuschüsse 2025

Beitragszuschuss Krankenversicherung des Arbeitgebers für Jahresarbeitsentgeltübergrenzer

 monatlich
Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch 471,32 €
Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch 454,78 €
Pflegeversicherung99,23 €
Private Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch maximal 471,32 €
Private Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch maximal454,78 €
Pflegeversicherung (maximal)99,23 €

Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

U1 für Aufwendungen bei Krankheit

  UmlagesatzErstattung
Umlage allgemeinU1/13,0 %70 %
Umlage WahlU1/22,3 %50 %
Umlage WahlU1/31,6 %40 %

U2 für Aufwendungen bei Mutterschaft sowie Beschäftigungsverbot

  UmlagesatzErstattung
bei BeschäftigungsverbotU20,31 %100 %

Grenzwerte

 €/Jahr€/Monat
Bezugsgröße44.940,003745,00
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze73.800,006.150,00
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (für am 31.12.2002 privat Versicherte)66.150,005.512,00
Geringfügigkeitsgrenze6.672,00556,00
Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung)66.150,005.512,50
Beitragsbemessungsgrenze (Renten- und Arbeitslosenversicherung bundesweit)99.600,008.050,00

Beiträge für Minijobs 2025 

Beiträge/ Steuern/ UmlagenBeitragsgruppeProzentsatz
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung600013,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt60005,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung 050015,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt 05005,0 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung 01003,6 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt 010013,6 %
Einheitliche Pauschsteuer St2,0 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %) U11,1 %
Umlage für Mutterschaftaufwendungen (100 %) U20,22 %

Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft legen die Höhe des geldwerten Vorteils fest, den Beschäftigte dadurch erhalten. Sie werden zum Bruttolohn hinzugerechnet. Der Sachbezug erstreckt sich auch auf Familienmitglieder der Beschäftigten, sofern sie ebenfalls freie Verpflegung oder Unterkunft erhalten.

Sachbezugswerte 2025 für freie Verpflegung

Alle Werte in Euro und bundesweit gültig. 

Personenkreis FrühstückMittag­essen Abend­essen 

Ver­pfle­gung ­ge­samt

 

Volljährige Beschäftigte,
Jugendliche und Auszubildende, 
volljährige Familienangehörige
je Monat69,00132,00132,00333,00
Volljährige Beschäftigte,
Jugendliche und Auszubildende, 
volljährige Familienangehörige
je Kalen­dertag 2,304,404,4011,10
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahresje Monat55,20105,60105,60266,40
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahresje Kalen­dertag 1,843,523,528,88
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahresje Monat27,6052,8052,80133,20
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahresje Kalen­dertag 0,921,761,764,44
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahresje Monat20,7039,6039,6099,90
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahresje Kalen­dertag 0,691,321,323,33

Sachbezugswerte 2025 für freie Unterkunft 

Alle Werte in Euro und bundesweit gültig.

Beispielhafter Sachverhalt  Un­ter­kunft all­ge­mein 

Auf­nah­me im Ar­beit­ge­ber­haus­halt/ ​in Ge­mein­schafts­un­ter­kunft

 

Unterkunft belegt mit einem oder einer Beschäftigten (volljährig) je Monat 282,00239,70
Unterkunft belegt mit einem oder einer Beschäftigten (volljährig) je Kalen­dertag 9,407,99
Unterkunft belegt mit zwei Beschäftigten (volljährig) je Monat 169,20126,90
Unterkunft belegt mit zwei Beschäftigten (volljährig) je Kalen­dertag 5,644,23
Unterkunft belegt mit drei Beschäftigten (volljährig) je Monat 141,0098,70
Unterkunft belegt mit drei Beschäftigten (volljährig) je Kalen­dertag 4,703,29
Unterkunft belegt mit mehr als drei Beschäftigten (volljährig) je Monat 112,8070,50
Unterkunft belegt mit mehr als drei Beschäftigten (volljährig) je Kalen­dertag 3,762,35
Unterkunft belegt mit einem oder einer Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) je Monat 239,70197,40
Unterkunft belegt mit einem oder einer Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) je Kalen­dertag 7,996,58
Unterkunft belegt mit zwei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) je Monat 126,9084,60
Unterkunft belegt mit zwei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) je Kalen­dertag 4,232,82
Unterkunft belegt mit drei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) je Monat 98,7056,40
Unterkunft belegt mit drei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) je Kalen­dertag 3,291,88
Unterkunft belegt mit mehr als drei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) je Monat 70,5028,20
Unterkunft belegt mit mehr als drei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) je Kalen­dertag 2,350,94

SV-Werte für die Entgeltabrechnung

Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Grenzwerte zur Sozialversicherung einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen, der Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAE-Grenze), der Geringfügigkeitsgrenze und der Geringverdienergrenze.

Alle Wertbeträge in Euro.

Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung TagMonatJahr
bundesweit183,755.512,5066.150,00
All­ge­mei­ne JAE-Gren­ze der Krankenversicherung Jahr
bundesweit73.800,00
Be­son­dere JAE-Gren­ze der Kran­ken­ver­si­che­rung Jahr
bundesweit66.150,00

(PKV am 31.12.2002 we­gen Über­schrei­tens der JAE-Gren­ze 2002)

Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen Ren­ten- und Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung TagMonatJahr
bundesweit268,338.050,0096.600,00
Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen knapp­schaft­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung TagMonatJahr
bundesweit330,009.900,00118.800,00
Be­zugs­grö­ße in der Sozialversicherung TagMonatJahr
bundesweit124,833.745,0044.940,00
Ge­ring­fü­gig­keits­gren­ze (Mi­ni­jobs) Monat
bundesweit556,00
Ge­ring­ver­die­ner­gren­zeMonat
bundesweit325,00