Fristen, Meldungen und Aufgaben für Arbeitgeber
Mit Beginn einer Ausbildung oder einer versicherungspflichtigen Beschäftigung tritt die Krankenversicherungspflicht ein. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird und Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet. Arbeitnehmer können ihre gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich selbst wählen.
Für Arbeitgeber ist es wichtig, die geltenden Fristen und Abläufe bei der Krankenkassenwahl und bei einem Krankenkassenwechsel zu kennen, damit An- und Abmeldungen korrekt erfolgen und die Entgeltabrechnung reibungslos durchgeführt werden kann. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Kassenwahlrecht achten sollten und welche Aufgaben Sie als Arbeitgeber übernehmen.


