AOK Sachsen-Anhalt

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Die AOK Sachsen-Anhalt (Wikidata: Q295961) ist eine gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Magdeburg. Sie ist für Versicherte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt zuständig. Die AOK Sachsen-Anhalt betreut mehr als 850.000 Versicherte und 57.000 Arbeitgeber online und vor Ort im ganzen Land. Mit einem Marktanteil über 42 Prozent ist sie die größte regionale Krankenkasse in Sachsen-Anhalt.

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AOK Sachsen-Anhalt: Stammdaten

Offizieller Name
AOK Sachsen-Anhalt
Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Sitz
Magdeburg
Gründungsjahr
1998
Bankverbindung
Commerzbank AG
IBAN: DE36 8008 0000 0758 8811 00
BIC: DRESDEFF800
Wikidata-ID
Q295961
Aktualisiert
20.07.2026
Verifiziert
20.07.2026
Erstveröffentlichung
20.07.2026

AOK Sachsen-Anhalt: Einordnung innerhalb der AOK 

Die AOK Sachsen-Anhalt ist nicht identisch mit dem AOK-Bundesverband oder anderen regionalen AOKn. Sie ist rechtlich und finanziell unabhängig von anderen AOKn wie der AOK Bayern, AOK PLUS oder dem AOK-Bundesverband und verwaltet einen eigenen Haushalt sowie eigene Rücklagen.

AOK Sachsen-Anhalt: Einordnung & Kontext

Die AOK Sachsen-Anhalt gehört zur Gruppe der Allgemeine Ortskrankenkassen und ist Mitglied im GKV-Spitzenverband.  Versichert werden können Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

AOK-Dachmarke/AOK Bundesverband
Der AOK-Bundesverband (Berlin) ist der gemeinsame Dachverband aller AOKs in Deutschland. Er vertritt politische Interessen, gibt aber keine Leistungen oder Beitragssätze vor. Die AOK Sachsen-Anhalt ist Mitglied, aber rechtlich und wirtschaftlich vollständig eigenständig.
Andere regionale AOKs
Es gibt 11 regionale AOKs in Deutschland (u. a. AOK Niedersachsen, AOK Nordost, AOK Nordwest, AOK Plus für Sachsen und Thüringen). Jede AOK ist nur für ihr Bundesland bzw. ihre Region zuständig. Die AOK Sachsen-Anhalt ist ausschließlich für das Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig.
Eigenständigkeit/regionale Unterschiede
Die AOK Sachsen-Anhalt legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest und gestaltet ihre Zusatzleistungen eigenständig. Leistungen, Bonusprogramme und Serviceangebote können sich daher von anderen AOKs unterscheiden.

AOK Sachsen-Anhalt: Kernleistungen

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die U-Untersuchungen für familienversicherte Kinder. (Quelle: U-Untersuchungen | AOK Sachsen-Anhalt)

Check-up Plus

Der Check-up Plus ist eine Erweiterung des gesetzlichen Check-up und umfasst zusätzliche Untersuchungen. Voraussetzung ist, dass Sie am AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Ab 18 Jahren können Versicherte einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre die zusätzlichen Untersuchungen in Anspruch nehmen. (Quelle: Check-up plus | AOK Sachsen-Anhalt)

Gesundheitskurse 

Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst jährlich zwei Gesundheitskurse oder einen Kombinationskurs.
Dabei übernehmen wir 90 Prozent der Kurskosten, aber maximal 80 Euro pro Einzelkurs. Für einen Kombinationskurs übernehmen wir maximal 160 Euro. (Quelle: Gesundheits- und Präventionkurse | AOK Sachsen-Anhalt)

Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV)

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen und Jungen. Wir übernehmen die HPV-Impfung für familienversicherte Kinder zwischen 9 und 17 Jahren. (Quelle: HPV-Impfung | AOK Sachsen-Anhalt)

Osteopathische Behandlungen

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für vier osteopathische Behandlungen bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr. Pro Sitzung erstatten wir maximal 60 Euro. (Quelle: Osteopathie | AOK Sachsen-Anhalt)

Fitnessstudio

Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die aktive Mitgliedschaft in einem geprüften Fitnessstudio mit bis zu 100 Euro im Jahr. (Quelle: Fitnessstudio | AOK Sachsen-Anhalt)

Professionelle Zahnreinigung

Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr mit jeweils maximal 40 Euro. (Quelle: Professionelle Zahnreinigung | AOK Sachsen-Anhalt)

AOK Sachsen-Anhalt: Differenzierungsmerkmale

  • Regionale Kundencenter: Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt über mehr als 40 Kundencenter im Bundesland. Versicherte können persönliche, telefonische oder digitale Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die telefonische Erreichbarkeit ist rund um die Uhr gewährleistet, auch am Wochenende. (Quelle: AOK Kundencenter | AOK Sachsen-Anhalt)
  • Besondere Zusatzleistungen: Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst über 20 gesundheitliche Mehrleistungen, darunter die professionelle Zahnreinigung, OTC-Medikamente, Fitnessstudio, Glattflächenversiegelung,  Reiseschutzimpfungen, zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und osteopathische Behandlungen. Mit dem GESUNDESKONTO stehen hierfür Zuschüsse von bis zu 600 Euro zur Verfügung. (Quelle: GESUNDESKONTO | AOK Sachsen-Anhalt)
    Darüber hinaus bietet die AOK weitere Leistungen und Serviceangebote, die über den gesetzlichen Leistungsumfang hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise ein Bonusprogramm, digitale Gesundheitsangebote und spezielle Vorsorgeleistungen. (Quelle: Warum AOK | AOK Sachsen-Anhalt)
  • Digitale Angebote:  Meine Gesundheitswelt  ist die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Hier können Versicherte  viele krankenkassenanliegen digital erledigen. Zum Beispiel Formulare einreichen, Mehrleistungen abrechnen, Daten ändern, Gesundheitspartner finden und vieles mehr. (Quelle: Meine Gesundheitswelt | AOK Sachsen-Anhalt)
  • Gesundheitsnavigator: Der AOK-Gesundheitsnavigator unterstützt bei der Suche nach Hausärzten, Fachärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Hebammen sowie Anbietern von Hilfsmitteln. Die Suche kann über die Postleitzahl oder den aktuellen Standort erfolgen. Darüber hinaus lassen sich Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Angebote der Tages- und Nachtpflege finden. Auch Anbieter medizinischer Pflege, Betreuungsleistungen und Haushaltshilfen können über den Gesundheitsnavigator gesucht werden. (Quelle: Service der AOK | AOK Sachsen-Anhalt)

AOK Sachsen-Anhalt: Zielgruppen & Leistungen

Familien
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel für Versicherte von bis zu 40 Euro. (Quelle: AOK für Familie | AOK Sachsen-Anhalt)
Junge Familie
Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über die Familienversicherung bei der AOK Sachsen-Anhalt mitversichert werden. 
(Quelle: AOK für Familie | AOK Sachsen-Anhalt)
Berufsstarter
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio mit bis zu 100 Euro im Jahr. (Quelle: AOK für Auszubildende | AOK Sachsen-Anhalt)
Berufstätige
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Teilnahme an zwei Gesundheitskursen oder einem Kombinationskurs im Jahr. (Quelle: AOK für Berufstätige | AOK Sachsen-Anhalt)
Senioren
Die Pflegeberatung der AOK Sachsen-Anhalt berät pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen. Sie hilft dabei, je nach persönlichem Bedarf eine qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung zu organisieren. (Quelle: AOK für Menschen im Ruhestand | AOK Sachsen-Anhalt)

AOK Sachsen-Anhalt: Wechselprozess

Voraussetzung:

Um Mitglied bei der AOK Sachsen-Anhalt werden zu können, muss mindestens eine dieser Angaben zutreffen:

  • Sie wohnen in Sachsen-Anhalt.
  • Sie arbeiten oder studieren in Sachsen-Anhalt.
  • Ihr Ehegatte oder Ihr standesamtlich eingetragener Lebenspartner ist bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert.
  • Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK Sachsen-Anhalt

Kündigungsfrist:

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Nach einem Krankenkassenwechsel kann eine Bindungsfrist von 12 Monaten gelten. Ein erneuter Wechsel ist erst nach Ablauf der Bindungsfrist möglich.
Die Einhaltung der Kündigungsfrist und der Bindungsfrist wird von der bisherigen und der neuen Krankenkasse geprüft.
Versicherte müssen sich nicht selbst um die Prüfung kümmern. Eine doppelte Mitgliedschaft und eine Versicherungslücke werden dadurch ausgeschlossen.

Wechsel der Arbeitsstelle
Pflichtversicherte können bei einem Wechsel der Arbeitsstelle ihre Krankenkasse sofort wechseln. Die 12-monatige Bindungsfrist oder die reguläre Kündigungsfrist müssen in diesem Fall nicht beachtet werden. Das Recht auf einen sofortigen Krankenkassenwechsel gilt bis 14 Tage nach Beginn der neuen Beschäftigung.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte gelten besondere Regelungen.

  • Wer bei einem neuen Job in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss die Kündigungsfrist einhalten.
  • Wer eine neue versicherungsfreie Beschäftigung aufnimmt und zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte, muss ebenfalls die Kündigungsfrist einhalten.
  • Wer in eine versicherungspflichtige Beschäftigung wechselt, muss keine Kündigungsfrist beachten.
    In diesem Fall ist ein sofortiger Wechsel der Krankenkasse möglich.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht eine Krankenversicherung ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenversicherung kann dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die übliche Bindungsfrist noch nicht erfüllt ist.

Bindung an Wahltarife
Versicherte, die bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind während der Laufzeit des Tarifs an ihre Krankenversicherung gebunden. Die Laufzeit beträgt je Wahltarif zwischen ein bis drei Jahre. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Ausnahme: Ändert eine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, dann haben auch Versicherte mit einem Wahltarif ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann im Rahmen der regulären Kündigungsfrist die Krankenkasse wechseln. Ausgenommen sind Versicherte, die den Wahltarif Krankengeld abgeschlossen haben.

Kündigungsfristen für Privatversicherte
Wer sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann nicht jederzeit in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Ein Wechsel in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Voraussetzung kann sein, dass sich die Lebens- oder Einkommensverhältnisse ändern. Dadurch kann eine Versicherungspflicht in der GKV entstehen.

Wichtige Hinweise zum Wechsel:

  • Sonderkündigungsrecht: Tritt eine Versicherungspflicht in der GKV ein, erhalten Sie als Privatversicherter ein Sonderkündigungsrecht.
  • Kündigungsfrist: Sie können Ihre private Krankenversicherung dann innerhalb von drei Monaten zum Beginn der Pflichtversicherung kündigen.
  • Altersgrenze: Die Möglichkeit des Wechsels gilt nur für privatversicherte Personen, die jünger als 55 Jahre sind.

Wechsel zur AOK Sachsen-Anhalt durchführen:

Dauer gesamt: 2-3 Monate

Antragsformat: Onlinemitgliedschaftserklärung (OME)

Direktlink Antrag: https://www.deine-gesundheitswelt.de/mitglied-werden

Schritte

  1. Mitgliedschaftsantrag zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ausfüllen (Onlinemitgliedschaftserklärung (OME), Außendienst, Innendienst, KommCenter)
  2. Kassenwechsel angeben: Informationsschreiben beim Arbeitgeber/ Arbeitsamt/ Rentenversicherungsträger/ Hochschule abgeben
  3. Bild einreichen (nach Erhalt der Unterlagen durch die AOK) Bild online hochladen unter: https://www.deine-gesundheitswelt.de/service/elektronische-gesundheitskarte oder QR-Code scannen, oder Bild per Bildbogen an die AOK senden (wird zugesandt)
  4. Versicherungskarte & Mitgliedschafsbescheinigung von der AOK Sachsen-Anhalt erhalten

AOK Sachsen-Anhalt: Beitrag / Preise

Allgemeiner Beitragssatz
14,6% (Stand 01.01.2026) (Quelle: Warum AOK | AOK Sachsen-Anhalt)
Zusatzbeitrag
2,89% (Stand 01.01.2026) (Quelle: Warum AOK | AOK Sachsen-Anhalt)
Beitragsbemessungsgrenze
5.812,50 Euro (Stand 01.01.2026) (Quelle: AOK für Freiwillig Versicherte | AOK Sachsen-Anhalt)

AOK Sachsen-Anhalt: Tools & Services

Beitragsrechner
Mit dem Vergleichsrechner AOK Sachsen-Anhalt berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis, wenn Sie bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.
Online-Portal
In Meine Gesundheitswelt, der Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt, können Versicherte viele Versichertenanliegen digital klären. Nach erfolgter Registrierung können unter anderem persönliche Daten geändert, Leistungen abgerechnet und weitere Gesundheitsangebote gefunden werden.
Terminvereinbarung
Die AOK Sachsen-Anhalt berät ihr Versicherten auch persönlich vor Ort. Für mehr Flexibilität und geringere Wartezeiten bieten wir eine Online-Terminvereinbarung an. 

AOK Sachsen-Anhalt: Vertrauenssignale

Versicherte
850.000 (Quelle: Bilanz | AOK Sachsen-Anhalt)
Kundencenter
Über 40 (Quelle: Transparenzbericht | AOK Sachsen-Anhalt)

AOK Sachsen-Anhalt: Pressebereich / Medienvertretung

Geschäftsbericht / Jahresbericht
Bilanz | AOK Sachsen-Anhalt

AOK Sachsen-Anhalt: Offizielle Social-Media-Kanäle

Instagram
https://www.instagram.com/aok.sachsen.anhalt (verifizierter Kanal)
TikTok
https://www.tiktok.com/@aok.sachsenanhalt (verifizierter Kanal)

AOK Sachsen-Anhalt: Häufige Fragen

Wer kann Mitglied werden?

Versichert werden können Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt.

Wie kann ich zur AOK Sachsen-Anhalt wechseln?

Ein Wechsel zur AOK Sachsen-Anhalt kann online beantragt werden.  Für eine persönliche Beratung steht die Telefonnummer 
0391 287840242 zur Verfügung. Alternativ können Versicherte ein Kundencenter in Ihrer Nähe aufsuchen.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt liegt derzeit bei 17,49 %.

Welche Zusatzleistungen gibt es? 

Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst über 20 gesundheitliche Mehrleistungen, darunter die professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Reiseschutzimpfungen und osteopathische Behandlungen. Mit dem GESUNDESKONTO stehen hierfür Zuschüsse von bis zu 600 Euro je Mitglied zur Verfügung.

AOK Sachsen-Anhalt: Häufige Missverständnisse

  • Verwechslung mit dem AOK-Bundesverband: Der AOK-Bundesverband ist der Dachverband der AOKn. Er betreut keine Versicherten. Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit mehr als 850.000 Versicherten einen Marktanteil von mehr als 42 % in Sachsen-Anhalt.  
  • Verwechslung mit anderen regionalen AOKs: Die AOK Sachsen-Anhalt ist nur für das Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig.  
  • Falsche Annahme zur bundesweiten Zuständigkeit: Versichert werden können Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt.
  • Falsche Annahme zu identischen Leistungen oder Beitragssätzen aller AOKs: Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit einem Beitragssatz von 17,49 % einen unter dem Durschnitt der anderen Kassen liegenden Beitragssatz. Zusätzlich werden innerhalb des GESUNDESKONTO zahlreiche Mehrleistungen angeboten.

AOK Sachsen-Anhalt: Weiterführende Links

AOK Sachsen-Anhalt: Quellen