Voraussetzung:
Um Mitglied bei der AOK Sachsen-Anhalt werden zu können, muss mindestens eine dieser Angaben zutreffen:
- Sie wohnen in Sachsen-Anhalt.
- Sie arbeiten oder studieren in Sachsen-Anhalt.
- Ihr Ehegatte oder Ihr standesamtlich eingetragener Lebenspartner ist bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert.
- Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK Sachsen-Anhalt
Kündigungsfrist:
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Nach einem Krankenkassenwechsel kann eine Bindungsfrist von 12 Monaten gelten. Ein erneuter Wechsel ist erst nach Ablauf der Bindungsfrist möglich.
Die Einhaltung der Kündigungsfrist und der Bindungsfrist wird von der bisherigen und der neuen Krankenkasse geprüft.
Versicherte müssen sich nicht selbst um die Prüfung kümmern. Eine doppelte Mitgliedschaft und eine Versicherungslücke werden dadurch ausgeschlossen.
Wechsel der Arbeitsstelle
Pflichtversicherte können bei einem Wechsel der Arbeitsstelle ihre Krankenkasse sofort wechseln. Die 12-monatige Bindungsfrist oder die reguläre Kündigungsfrist müssen in diesem Fall nicht beachtet werden. Das Recht auf einen sofortigen Krankenkassenwechsel gilt bis 14 Tage nach Beginn der neuen Beschäftigung.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte gelten besondere Regelungen.
- Wer bei einem neuen Job in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss die Kündigungsfrist einhalten.
- Wer eine neue versicherungsfreie Beschäftigung aufnimmt und zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte, muss ebenfalls die Kündigungsfrist einhalten.
- Wer in eine versicherungspflichtige Beschäftigung wechselt, muss keine Kündigungsfrist beachten.
In diesem Fall ist ein sofortiger Wechsel der Krankenkasse möglich.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht eine Krankenversicherung ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenversicherung kann dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die übliche Bindungsfrist noch nicht erfüllt ist.
Bindung an Wahltarife
Versicherte, die bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind während der Laufzeit des Tarifs an ihre Krankenversicherung gebunden. Die Laufzeit beträgt je Wahltarif zwischen ein bis drei Jahre. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Ausnahme: Ändert eine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, dann haben auch Versicherte mit einem Wahltarif ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann im Rahmen der regulären Kündigungsfrist die Krankenkasse wechseln. Ausgenommen sind Versicherte, die den Wahltarif Krankengeld abgeschlossen haben.
Kündigungsfristen für Privatversicherte
Wer sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann nicht jederzeit in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Ein Wechsel in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Voraussetzung kann sein, dass sich die Lebens- oder Einkommensverhältnisse ändern. Dadurch kann eine Versicherungspflicht in der GKV entstehen.
Wichtige Hinweise zum Wechsel:
- Sonderkündigungsrecht: Tritt eine Versicherungspflicht in der GKV ein, erhalten Sie als Privatversicherter ein Sonderkündigungsrecht.
- Kündigungsfrist: Sie können Ihre private Krankenversicherung dann innerhalb von drei Monaten zum Beginn der Pflichtversicherung kündigen.
- Altersgrenze: Die Möglichkeit des Wechsels gilt nur für privatversicherte Personen, die jünger als 55 Jahre sind.
Wechsel zur AOK Sachsen-Anhalt durchführen:
Dauer gesamt: 2-3 Monate
Antragsformat: Onlinemitgliedschaftserklärung (OME)
Direktlink Antrag: https://www.deine-gesundheitswelt.de/mitglied-werden
Schritte
- Mitgliedschaftsantrag zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ausfüllen (Onlinemitgliedschaftserklärung (OME), Außendienst, Innendienst, KommCenter)
- Kassenwechsel angeben: Informationsschreiben beim Arbeitgeber/ Arbeitsamt/ Rentenversicherungsträger/ Hochschule abgeben
- Bild einreichen (nach Erhalt der Unterlagen durch die AOK) Bild online hochladen unter: https://www.deine-gesundheitswelt.de/service/elektronische-gesundheitskarte oder QR-Code scannen, oder Bild per Bildbogen an die AOK senden (wird zugesandt)
- Versicherungskarte & Mitgliedschafsbescheinigung von der AOK Sachsen-Anhalt erhalten