Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Impfung gegen HPV

zwei Kinder auf einer Schaukel

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt bei einer HPV-Impfung?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen und Jungen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die HPV-Impfung für Ihr familienversichertes Kind zwischen 9 und 17 Jahren.

Wie rechne ich die Leistung ab? 

Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur die AOK-Versichertenkarte Ihres Kindes.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind Humane Papillomviren?

    HP-Viren kommen nur beim Menschen vor und befallen Zellen der Haut und Schleimhaut. 70 bis 80 Prozent der Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HP-Viren. Infektionen werden in den meisten Fällen vom Abwehrsystem erfolgreich bekämpft und verlaufen ohne Symptome.

    Einige HPV-Typen können jedoch bestimmte Krebsarten und Krebsvorstufen verursachen. Bei Mädchen und Frauen sind sie häufigster Auslöser für Gebärmutterhalskrebs. Bei Jungen und Männern kann eine Infektion Penis- oder Analkrebs sowie Krebs in Mundhöhle und Rachen auslösen.

  • Wie werden HP-Viren übertragen?

    HP-Viren werden hauptsächlich durch sexuelle Kontakte übertragen. Über kleinste Verletzungen der Haut oder der Schleimhäute gelangen die Erreger in den Körper.

  • Wie wird gegen HPV geimpft?

    Jungen und Mädchen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren gegen HPV geimpft werden. In diesem Alter sind 2 Impfdosen notwendig. Zwischen den beiden Impfungen sollten mindestens 5 Monate liegen.
    Lassen Sie Ihr Kind erst nach dem 15. Geburtstag impfen oder liegen zwischen den Impfdosen weniger als 5 Monate, sind 3 Impfungen notwendig.

  • Wann sollte ich mein Kind impfen lassen?

    Im besten Fall sollte die HPV-Impfungen vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission, Ihr Kind im Alter von 9 bis 14 Jahren impfen zu lassen. Haben Sie die Impfung in diesem Alter verpasst, kann sie bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

  • Ich bin gegen HPV geimpft. Soll ich trotzdem an der Früherkennungsuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs teilnehmen?

    Ja. Auch wenn Sie gegen HPV geimpft sind, sollten Sie später regelmäßig zur Früherkennungsuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt gehen. Der HPV-Impfstoff schützt vor den Hochrisikotypen HPV 16 und 18, die für 70 Prozent der Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen verantwortlich sind. Gebärmutterhalskrebs kann jedoch auch durch andere HPV-Typen ausgelöst werden, die nicht im Impfstoff enthalten sind.

    Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Früherkennungsuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs ab Ihrem 20. Geburtstag.

  • Kann ich mich auch nach meinem 18. Geburtstag impfen lassen?

    Ja, allerdings müssen Sie die Kosten für die Impfung dann selbst tragen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass der Impfstoff nicht gegen eine schon bestehende Infektion mit HPV wirkt. Wenn Sie sich also schon in früheren Jahren mit den Hochrisikotypen HPV 16 oder 18 infiziert haben, bietet die Impfung keinen Schutz.

  • Muss eine HPV-Impfung aufgefrischt werden?

    Derzeit kann noch keine abschließende Aussage über die Notwendigkeit einer Auffrischung getroffen werden.

  • Schützen Kondome vor einer HPV-Infektion?

    Die Benutzung von Kondomen verringert das Risiko, sich beim Sex mit HP-Viren anzustecken. Sie schützen aber nicht sicher vor einer Infektion.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen bis 17 Jahre bezahlt?
  • Sie Ihr Kind vor dem ersten Geschlechtsverkehr impfen lassen sollten?
  • wir alle wichtigen Impfungen für Ihr Kind übernehmen?

Gut zu wissen

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