Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

U-Untersuchungen

Junge liegt auf Wiese und schaut hoffnungsvoll

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für die U-Untersuchungen?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die U-Untersuchungen für Ihr familienversichertes Kind.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Wir übernehmen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U11 in den ersten elf Lebensjahren Ihres Kindes.

Wie erfolgt die Abrechnung?  

Um die Abrechnung kümmert sich die Haus- bzw. Kinderarztpraxis. Ihr Kind braucht nur die Versichertenkarte von der AOK Sachsen-Anhalt.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind U-Untersuchungen?

    U-Untersuchungen sind Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen stehen für die Ärztin oder den Arzt die körperliche, seelische und soziale Entwicklung Ihres Kindes im Mittelpunkt.

  • Was passiert bei den U-Untersuchungen?

    Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt kontrolliert regelmäßig, ob Ihr Kind sich rundum gut entwickelt und ob es sich altersgerecht bewegen und sprechen kann. In einem kurzen Gespräch erfährt Ihr Arzt/Ihre Ärztin, wie sich Ihr Kind ausdrückt und wie es sich gegenüber anderen Menschen verhält.

  • Warum ist es wichtig, dass ich mit meinem Kind zur U-Untersuchung gehe?

    Die Untersuchung dient zur Vorsorge, um Beschwerden, Entwicklungsstörungen oder andere Probleme frühzeitig zu erkennen und ggf. behandeln zu können.

  • Sind die U-Untersuchungen Pflicht?

    Nein. Diese Untersuchungen sind für Ihr Kind freiwillig.

  • Was wird bei den Untersuchungen gemacht?

    U1 – Neugeborenen-Erstuntersuchung

    Gleich nach der Geburt überprüft Ihre Ärztin/Ihr Arzt, die Hebamme oder der Geburtspfleger, ob Ihr Baby die Geburt gut überstanden hat. Kontrolliert werden Atmung, Herzschlag, die Muskelspannung und Reflexe. Anschließend wird zwischen der 24. und 48. Lebensstunde der Sauerstoffgehalt im Blut gemessen - Ihrem Baby tut das nicht weh. Außerdem wird mit Hilfe einer Blutuntersuchung nach Auffälligkeiten einer möglichen Sichelzellerkrankung und einer spinalen Muskelatrophie gesucht.

    U2 – zwischen dem 3. und 10. Lebenstag

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erfragt in der U2, wie es Ihrem Baby in den ersten Tagen gegangen ist. Ihr Baby wird rundum durchgecheckt und Sie werden zudem über das erweiterte Neugeborenen-Screening informiert. Das ist dazu da, um bei Ihrem Baby angeborene Hormon- und Stoffwechselstörungen zu erkennen. Ebenfalls sollte spätestens bei der U2 das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt werden. Es hilft festzustellen, ob bei Ihrem Baby eine Hörstörung vorliegt.

    U3 – in der 4. bis 5. Lebenswoche

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert sich in einem Gespräch mit Ihnen über den Impfstatus und die Ernährungsgewohnheiten Ihres Babys. Anschließend wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Mit Hilfe eines Ultraschalls werden die Hüftgelenke Ihres Babys untersucht, um mögliche Fehlstellungen zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln. Zur Vorbeugung gegen die Knochenerkrankung Rachitis wird Ihrem Baby die Einnahme von Vitamin D empfohlen. 

    U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

    Bei der U4 checkt die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind rundum durch und schaut, ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) ausreichend groß ist, damit der Schädel weiterhin problemlos wachsen kann. Auch das Hör- und Sehvermögen wird kontrolliert. Die Ärztin oder der Arzt testet, ob Ihr Baby den Kopf in Richtung eines Geräusches dreht, es auf Ansprache reagiert und Ihr Lächeln erwidert. In einem anschließenden Gespräch werden Sie beraten über gesunde Ernährung, Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes und Unfallprävention. Zusätzlich werden Sie über die Zahnhygiene Ihres Kindes informiert.

    U5 – im 6. bis 7. Lebensmonat

    Während der U5-Untersuchung beobachtet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, wie beweglich Ihr geworden Baby ist und wie sich die Beziehung zwischen Ihnen beiden entwickelt hat. Anhand kleiner Übungen möchte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt herausfinden, ob sich Ihr Baby schon „sprachlich“ ausdrücken kann. Das Hör- und Sehvermögen Ihres Babys wird geprüft und Sie werden zu den nächsten Schutzimpfungen und zur Zahngesundheit informiert.

    U6 – im 10. bis 12. Lebensmonat

    Mit einem Jahr steht die U6 an. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt interessiert sich besonders für die motorische und sprachliche Entwicklung Ihres Kindes. Sie oder er beobachtet, was Ihr Kind alles schon alleine kann und untersucht die Augen des Kindes. In einem abschließenden Gespräch mit Ihnen wird der Impfstatus überprüft und Sie werden zur Mundhygiene Ihres Kindes beraten.

    U7 – im 21. bis 24. Lebensmonat (2 Jahre)

    Im Alter von etwa zwei Jahren prüft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob Ihr Kind einfache Wörter und Sätze versteht und wiedergeben kann. Er oder sie beobachtet es beim Spielen und erfragt, wie es sich gegenüber anderen Kindern verhält. Durch einfache Spiele werden die Beweglichkeit und das Sehvermögen getestet. Im anschließenden Gespräch werden Sie über den aktuellen Impfstatus und die Zahngesundheit Ihres Kindes informiert.

    U7a – im 34. bis 36. Lebensmonat (3 Jahre)

    Bei der U7a verschafft sich die Ärztin oder der Arzt einen Überblick über den Wortschatz Ihres Kindes. Sie oder er checkt durch kurze Übungen und Spiele, wie beweglich Ihr Kind ist und wie es mit anderen Spielgefährten umgeht. Danach erfolgt eine körperliche Untersuchung mit einem Sehtest. Zusätzlich wird erklärt, wie man Zähne putzt und wie viel Fernsehen angebracht ist.

    U8 – im 46. bis 48. Lebensmonat (4 Jahre)

    In einem Gespräch und durch kleine Übungen möchte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt herausfinden, wie beweglich Ihr Kind ist und wie es sich sprachlich ausdrückt. Sie oder er testet, ob es einen Stift zwischen den ersten drei Fingern halten kann und schaut, wie gut es seine Gefühle kontrollieren kann. Anschließend werden Augen, Ohren und Zähne kontrolliert. Im abschließenden Gespräch werden Sie zu den empfohlenen Schutzimpfungen und Medien im Alltag (TV, Spielekonsolen, Internet) informiert und an die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung erinnert.

    U9 – im 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)

    Bei der U9-Untersuchung überprüft die Ärztin oder der Arzt, wie gut Ihr Kind spricht und wie es sich ausdrücken kann. Sie oder er interessiert sich auch für die motorischen Fähigkeiten und dafür, wie sich Ihr Kind im Umgang mit anderen Kindern verhält. Im Gespräch werden Sie zu den aktuellen Schutzimpfungen, zu Alltagsproblemen und zum Umgang mit Medien beraten und an die zahnärztliche Vorsorge erinnert.

    U10 – im 8. bis 9. Lebensjahr

    Die U10 ist eine zusätzliche Untersuchung, die die AOK Sachsen-Anhalt für Ihr Kind kostenlos anbietet. Sie schließt damit die Lücke zwischen der U9 und J1. Bei der U10 konzentriert sich die Ärztin oder der Arzt darauf, mögliche Entwicklungsstörungen bei Ihrem Kind zu erkennen, die oft erst nach Schuleintritt sichtbar werden. Dazu gehören Lernstörungen, Lese-Rechtschreib-Störungen, Störungen in der motorischen Entwicklung oder Verhaltensstörungen wie ADHS. Sie werden zudem zur Mediennutzung und zum aktuellen Impfstatus beraten und an die medizinische Zahnvorsorge erinnert.

    U11 – im 10. bis 11. Lebensjahr

    Die U11 ist eine zusätzliche Untersuchung, die die AOK Sachsen-Anhalt für Ihr Kind kostenlos anbietet. Sie schließt damit die Lücke zwischen der U9 und J1. Die Ärztin oder der Arzt Ihres Kindes erfragt in einem persönlichen Gespräch Alltags- und Essgewohnheiten Ihres Kindes und ob es Sorgen oder Probleme hat. Sie oder er klärt über Zahnhygiene auf und prüft, ob mögliche Zahn-, Mund- und Kieferanomalien vorliegen. Zusätzlich wird der Impfstatus kontrolliert. Im weiteren Verlauf des Gespräches werden Sie und Ihr Kind gemeinsam über Umgang mit Suchtmitteln, Gewalt und Mediennutzung aufgeklärt.

     

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt Sie regelmäßig an die Vorsorgetermine erinnert?
  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 übernimmt?
  • alle U-Untersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft dokumentiert werden?

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