Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

AOK-Hausarztprogramm

Ein etwas 60 jähriger Arzt sitzt an einem Schreibtisch und berät einen etwas 30 jährigen Patienten.

Was ist das Hausarztprogramm? 

In der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) ist die/der Hausarzt/in Ihr persönlicher Lotse und Partner/in in allen Themen rund um die Gesundheit. Er/sie kennt Ihre Krankheitsgeschichte und die erfolgten Behandlungen am besten und ist daher auch Ihr/e erste/r Ansprechpartner/in bei Fragen zur Gesundheit und zu möglichen Beschwerden. In den meisten Fällen führt die Hausärztin oder der Hausarzt die Behandlung selbst durch oder überweist Sie bei Bedarf schnell zu einem Facharzt oder einer Fachärztin.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist für Sie freiwillig und kostenfrei, auch eine Zuzahlung entfällt.

 

Wie kann ich teilnehmen?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin. Diese/r wird mit Ihnen die Teilnahmeerklärung ausfüllen und an uns weiterleiten.

Sie können aber auch vorab die Teilnahmeerklärung hier ausdrucken und zu Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin mitnehmen.

Mit der Teilnahme am AOK-Hausarztprogramm können Sie ab sofort auch den Check-up Plus in Ihrer behandelnden Hausarztpraxis nutzen. Laden Sie sich den Gutschein für den Check-up Plus gleich hier herunter.

Ab 18 Jahre können Sie einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre die zusätzlichen Untersuchungen in Anspruch nehmen. Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Ihre Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie sich bei Ihrem Hausarzt für das Hausarztprogramm einschreiben lassen können?
  • ca. 1.500 Hausärzte am Hausarztprogramm teilnehmen?
  • Ihnen mit der Teilnahme keine Kosten oder Zuzahlungen entstehen?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Leistungen kann ich genau erwarten?

    Sie erhalten mit Teilnahme:

    • eine optimale und individuelle Behandlung
      Der Hausarzt bzw. die Hausärztin berät Sie in allen Behandlungsfragen und stimmt mit Ihnen gemeinsam den Therapieverlauf ab. Er/ sie koordiniert außerdem alle notwendigen Behandlungsschritte.
    • eine effiziente Zusammenarbeit mit schneller Terminvergabe
      Falls für die Behandlung ein Facharzt benötigt wird, veranlasst der Hausarzt oder die Hausärztin eine Überweisung und unterstützt Sie bei Bedarf um einen zeitnahen Termin innerhalb weniger Tage.
    • eine Abstimmung aller Befunde, Therapien und Medikamente
      Die Hausärztin oder der Hausarzt führt alle Behandlungsdaten zusammen und sorgt für eine durchgängige Dokumentation.
    • keine vermeidbaren Behandlungen
      Doppeluntersuchungen oder unnötige Krankenhausaufenthalte werden durch die Koordination der Hausarztpraxis vermieden.
    • eine qualitativ hochwertige Behandlung
      Im Rahmen des Hausarztprogramms orientiert sich die Behandlung an den neuesten medizinischen Leitlinien.Regelmäßige Qualitätszirkel und Fortbildungen ermöglichen dem Hausarzt eine Behandlung auf dem aktuellen medizinischen Stand.
    • eine gezielte und individuelle Auswahl von Maßnahmen
      Eine Vielzahl an Vorsorge- und Versorgungsprogrammeninnerhalb des Hausarztprogramms ergeben einen deutlich spürbaren Nutzen für Sie.
  • Welche besonderen Programme kann ich im Rahmen der HzV in Anspruch nehmen?

    Betreuungsprogramm chronische Herzinsuffizienz
    Die Hausarztpraxen, die an der HZV teilnehmen und mind. eine VERAH (besonders geschulte nichtärztliche/ Praxisassistent/in) einsetzen, können an der Vereinbarung teilnehmen. Die VERAH betreut die Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz im Rahmen eines Fallmanagements und entlastet dadurch den Hausarzt. Neben dem Hausbesuch bei der Patientin bzw. dem Patienten wird ein regelmäßiges Telefonmonitoring anhand eines strukturierten Fragebogens zur Bewertung des Therapiererfolges durchgeführt. Mit Hilfe eines Patiententagebuchs bereiten sich die Versicherten auf das Telefonat vor. Ziel des Programms ist es, das krankheitsspezifische Selbstmanagement zu erhöhen sowie durch zusätzliche kontinuierliche Distanzversorgung, Notfallsituationen zu vermeiden und Krankenhauseinweisungen zu verhindern. Zum Start des Programms erhalten die Patienten/innen ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen.

    Antibiotika-Schnelltest
    Durch teilnehmende Ärztinnen und Ärzte an der HzV können bei AOK-Versicherten mit Infekten der oberen Atemwege zur Unterstützung der Therapiefestlegung Antibiotika-Schnelltests durchgeführt werden.
    Bei einem Infekt ist eine Gabe von Antibiotika nur dann sinnvoll, wenn der Infekt durch Bakterien verursacht ist. Mit der Durchführung eines CRP-Schnelltests bei Patient/innen mit Verdacht auf eine akute bakterielle Infektion der oberen Atemwege wird der Anstieg eines Proteins gemessen, der nur bei bakteriellen Infekten sehr stark auftritt. Der Test unterstützt damit die Therapiefestlegung des Arztes bzw. der Ärztin. Im Sinne einer rationalen Antibiotikatherapie und der Vermeidung von Resistenzbildungen sollte der Einsatz von Antibiotika auf bakterielle Infektionen beschränkt sein. Hier berät die Ärztin / der Arzt zu Test und Testergebnis. Patientinnen und Patienten mit Atemwegsinfektionen viralen Ursprungs werden über andere geeignete Therapiemaßnahmen aufgeklärt.

    ABI-Messung (pAVK-Früherkennung)
    Die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) ist eine sehr häufige Gefäßerkrankung mit einem erheblichen Morbiditäts- und erhöhtem Mortalitätsrisiko für betroffene Patienten. Die pAVK betrifft meist die Beine und wird nach schweregradabhängigen Stadien eingeteilt. Je nach Form und Stadium der Erkrankung können Einsatz und Dringlichkeit der Therapiemaßnahmen variieren.
    Das Ziel ist eine periphere arterielle Verschlusskrankheit durch Messung des Knöchel-Arm-Index (ABI) bei Erwachsenen mit asymptomatischen PAVK-Prädiktoren frühzeitig zu erkennen, den Schweregrad zu bestimmen und eine passende Therapie einzuleiten. Hiermit soll der Fortschritt der Erkrankung verzögert und die Herz-Kreislauf-Risiken minimiert werden

  • Kann ich während der Teilnahme meinen Hausarzt wechseln? 

    Ja, jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

    Dieser könnte sein:

    • bei einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Patient/in und Arzt bzw. Ärztin,
    • wenn die bisherige Hausarztpraxis nicht mehr am AOK-Hausarztprogramm teilnimmt, oder umzieht und die Entfernung nicht zumutbar ist,
    • wenn Sie umziehen und die Entfernung nicht zumutbar ist.
  • Ich habe keine Hausärztin bzw. keinen Hausarzt. Kann ich trotzdem am HzV teilnehmen?

    Wenn Sie bei keiner Hausärztin oder keinem Hausarzt in Behandlung sind, ist eine Teilnahme am Hausarztprogramm nicht möglich.

  • Ist die Teilnahme am HzV zeitlich begrenzt?

    Mit der Einschreibung im Hausarztprogramm ist für den Patienten die Teilnahme für mindestens ein Jahr verbindlich. Nach Ablauf der einjährigen Bindungsfrist kann der Versicherte mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalenderjahres ohne Angaben von Gründen kündigen. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich die Teilnahme automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.

Gut zu wissen

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