Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine besondere Versorgung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für besondere Versorgungsformen, zu denen Verträge geschlossen wurden.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für besondere Versorgungsformen, zu denen Verträge geschlossen wurden.
Wir übernehmen die Kosten für vereinbarte, besondere Versorgungsformen innerhalb des Bundeslandes Sachsen-Anhalt entsprechend unserer Verträge und der teilnehmenden Vertragspartner. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie über geeignete Angebote.
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt kümmert sich um die Formalitäten und tauscht sich mit anderen Ärzten aus. Sie brauchen sich um nichts kümmern. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt.
Eine besondere Versorgung steht u.a. für die Vernetzung zwischen den einzelnen medizinischen Versorgungssektoren und Fachdisziplinen (auch integrierte Versorgung) und sichert durch die Zusammenarbeit einen intensiven Wissens- und Informationsaustausch zwischen Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt und weiteren Spezialisten. Dies dient zur besseren Abstimmung und qualitätsgesicherten Erbringung Ihrer Behandlung. Zudem können zusätzliche Leistungen und der Aufbau neuer Versorgungsstrukturen als Bestandteil dieser Versorgungsform vereinbart werden.
Eine besondere Versorgung ist für Erkrankte mit einer umfangreichen Behandlung ratsam, zum Beispiel bei Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Augenerkrankungen, chronischen Wunden oder Depressionen. Mehrere Ärztinnen und Ärzte, oft die Hausarztpraxis mit weiteren Fachärzten oder Fachärztinnen und Einrichtungen sind an der Behandlung beteiligt. Sie stehen in einem ständigen Informationsaustausch zum Krankheitsbild und deren Verlauf und führen Sie gemeinsam durch eine qualitätsgesicherte strukturierte Versorgung.
Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte, Krankenhäuser, Rehakliniken und andere Anbieter nehmen an der besonderen Versorgung teil.
Eine besondere Versorgung wird bei regionalen Vertragspartnern verschiedener Fachrichtungen angeboten. Voraussetzung ist, dass die Partner mit der
AOK Sachsen-Anhalt bereits eine vertragliche Vereinbarung geschlossen haben. Das sind zum Beispiel:
Eine besondere Versorgung verbessert die Behandlung und kann unnötige Untersuchungen vermeiden.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail