Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für meine Masern-Impfung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Masern.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Masern.
Wir zahlen die Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung Ihres Kindes.
Für Erwachsene übernehmen wir die Masern-Impfung, wenn Sie nach 1970 geboren sind und in Ihrer Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben.
Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur Ihre AOK-Versichertenkarte, bzw. die Ihres Kindes.
Masern sind eine hoch ansteckende Virus-Erkrankung. Anzeichen sind zunächst hohes Fieber, Husten und Schnupfen und weißliche Flecken an der Wangenschleimhaut. Einige Tage später kommt der typische rote Hautausschlag dazu, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Nach zwei bis vier Tagen verschwindet der Ausschlag wieder und auch das Fieber klingt ab. Masern sind keine typische Kinderkrankheit mehr. Über die Hälfte der Masernfälle in Deutschland betreffen heute Jugendliche und Erwachsene bis etwa Ende 40.
Masern werden durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung.
Die Grundimmunisierung gegen Masern besteht aus 2 Impfungen. Die erste Impfung erhält Ihr Baby meist als Teil einer Dreifachimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) und die zweite Impfdosis wird bevorzugt mit einem Vierfach-Impfstoff (MMRV) in Kombination mit Windpocken (Varizellen) verabreicht.
In wenigen Fällen kann es nach der Impfung zu einem masernähnlichen Ausschlag kommen, den sogenannten Impf-Masern. Der Krankheitsverlauf ist mild und die Symptome klingen nach einigen Tagen wieder ab. Ansteckend sind diese Impf-Masern nicht.
Lassen Sie Ihr Kind zwischen dem 11. und dem 14. Lebensmonat gegen Masern impfen. Die zweite Impfung sollte spätestens vor dem zweiten Geburtstag erfolgen. Wurde eine oder beide Impfungen in der Kindheit verpasst, können Sie sie bis zum 17. Geburtstag nachholen lassen.
Ja. Das wird von der Ständigen Impfkommission ausdrücklich empfohlen. Bei Erwachsenen über 20 Jahren kann eine Masern-Infektion zu schweren Komplikationen führen.
Wenn Sie nach 1970 geboren sind und in Ihrer Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden, sollten Sie die Impfung nachholen. Es ist nur eine Impfdosis erforderlich. Die Kosten dafür trägt die AOK Sachsen-Anhalt.
Insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung. Seit 01.03.2020 ist es nach dem Masernschutzgesetz zudem Pflicht, dass alle Kinder ab dem ersten Geburtstag beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfung vorweisen müssen.
Das Masernschutzgesetz sieht u.a. vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter müssen Sie in der Regel einen Nachweis über die Masernimpfung vorlegen.
Eine Masernimpfung nachweisen müssen auch Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind. Dazu gehören Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal. Auch Asylsuchende und geflüchtete Menschen müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen.
Bei fehlendem Nachweis droht schlimmstenfalls ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Auch kann das Gesundheitsamt einer Person, die keinen Nachweis innerhalb der vorgegebenen Frist vorlegt, untersagen, die entsprechenden Einrichtungen zu betreten oder in ihnen tätig zu werden.