Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Reiseschutz
Hepatitis A & B

Reisendes Paar sitzt lächelnd im Zug und studiert die Route per Karte und Smartphone.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für meine Reiseschutzimpfung gegen Hepatitis A und B?

Die Impfung gegen Hepatitis A und B gehören zu den gängigen für Fernreisen. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung für mich?

Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Wir bezuschussen die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung. 

Wie rechne ich die Leistung ab?

Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie bitte die ärztliche Verordnung über den Impfstoff, die Rechnung für den Impfstoff und die Rechnung über das ärztliche Honorar online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Kundencenter oder per Post direkt einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss von 300 Euro für Reiseschutzimpfungen zahlt?
  • manche Reiseländer bestimmte Impfungen gesetzlich vorschreiben?
  • es wichtig ist, sich möglichst frühzeitig um Reiseschutzimpfungen zu kümmern?
Frau mit Laptop auf dem Sofa

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Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist Hepatitis?

    Hepatitis ist eine Leberentzündung, von der es verschiedene Typen gibt. Hepatitis A ist die häufigste Form der Virus-Hepatitis. Sie verursacht Magen-Darm-Beschwerden und kann zu Gelbsucht führen. Hepatitis B verursacht Funktionseinschränkungen der Leber und zieht in bis zu zehn Prozent der Krankheitsfälle eine chronische Lebererkrankung nach sich. 

  • Wie werden Hepatitis A und B übertragen?

    Hepatitis-A-Viren werden bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch oder über verunreinigtes Trinkwasser bzw. Lebensmittel übertragen. Die Krankheitserreger können sich auf Meeresfrüchten wie etwa Muscheln oder auf Gemüse verstecken. Hepatitis B wird in erster Linie durch Geschlechtsverkehr übertragen und beim Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten.

  • Wie wird gegen Hepatitis geimpft?

    Bei Verwendung des Kombinationsimpfstoffs werden zwei Dosen im Abstand von vier Wochen geimpft. Eine dritte Impfung nach sechs Monaten sorgt für den Langzeitschutz.

  • Wo kann ich mich informieren, welche Impfungen für mein Reiseland notwendig sind?

    Eine individuelle Impfberatung kann Ihr behandelnder Arzt oder das am Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt durchführen. Vereinbaren Sie mindestens sechs bis acht Wochen vor Ihrer Abreise einen Termin zur Impfung und Beratung. Länderspezifische Informationen zu den Impfvorschriften verschiedener Reiseländer stellt auch das Centrum für Reisemedizin zur Verfügung. Ebenfalls können Sie sich auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes informieren, welcher Impfschutz notwendig ist.

  • Meine Reiseschutzimpfung muss aufgefrischt werden. Bezahlt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten?

    Grundsätzlich entscheidet Ihr Arzt, ob eine Auffrischungsimpfung medizinisch erforderlich ist. Falls ja, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten der Auffrischungsimpfung für einen privaten Auslandsaufenthalt.

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