Wer kann Pflegeleistungen beantragen?
Leistungen zur Pflege können Sie beantragen, wenn körperliche oder geistige Einschränkungen Ihren Alltag erschweren und Sie deshalb zunehmend Unterstützung von anderen Personen benötigen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Leistungen zur Pflege können Sie beantragen, wenn körperliche oder geistige Einschränkungen Ihren Alltag erschweren und Sie deshalb zunehmend Unterstützung von anderen Personen benötigen.
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Sie, wenn Sie vor der Antragstellung mindestens 2 Jahre als Mitglied oder Familienangehöriger in der Pflegeversicherung versichert waren. Für Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
Die Beantragung von Pflegeleistungen persönlich in einem AOK-Kundencenter in Ihrer Nähe ist ebenfalls möglich.
Ist Ihr Antrag bei uns eingegangen, beauftragt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dabei soll festgestellt werden, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist. Der Medizinische Dienst verfasst ein Gutachten und ermittelt den Pflegegrad. Dieses Ergebnis teilt er der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt mit. Sie trifft die finale Entscheidung auf Basis des Gutachtens und informiert Sie dann schriftlich darüber. Sie können dann entscheiden wie und in welcher Form Sie die Pflegeleistung zur Unterstützung nutzen möchten.
Ist es Ihnen nicht möglich, den Antrag auf Pflegeleistungen selbst zu stellen, kann das auch ein/e Bevollmächtigte/r oder Betreuer/in für Sie übernehmen. In diesem Fall fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei, falls dieser noch nicht bei uns vorliegt.
Neben den persönlichen Daten müssen Sie Angaben dazu machen, welche Pflegeleistungen Sie beantragen möchten. Dazu entscheiden Sie, wie Sie Ihre Pflege organisieren wollen, das heißt, ob Sie zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst gepflegt werden oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden wollen. Bedenken Sie dabei auch, dass es die Möglichkeit gibt, verschiedene Pflegeleistungen miteinander zu kombinieren. Unsere Pflegeberaterinnen und -berater informieren Sie gern dazu.
Übrigens: Mit dem gleichen Antragsformular können Sie jederzeit auch eine Höherstufung oder Änderung der Pflegeleistung beantragen.
Unsere Pflegeberater/innen helfen Ihnen gern telefonisch oder im persönlichen Gespräch beim Ausfüllen des Antrags. Sie erreichen unsere Pflegeberater/innen über die kostenfreie Servicehotline unter 0800 2265726 oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung in Ihrem nächsten AOK-Kundencenter.
Ihre Pflegeleistung erhalten Sie rückwirkend frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb so früh wie möglich. So profitieren Sie auch schneller von den Leistungen.
Die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zu Hause. Die Begutachtung verläuft nach standardisierten Vorgaben. Welche das sind, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt. Insgesamt geht es darum, wie selbständig Sie Ihr tägliches Leben bestreiten können. Der Gutachter erfasst vor Ort unter anderem Ihre momentane Pflegesituation, befragt Sie zu ihrem Gesundheitszustand, zu körperlichen Beeinträchtigungen, zum Einsatz von Hilfsmitteln und erfasst die aktuelle Versorgungs- und Wohnsituation.
Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie führt der Medizinische Dienst derzeitig keine persönlichen Pflegebegutachtungen zu Hause durch. Das Pflegegutachten wird mit Hilfe eines telefonischen Interviews erstellt.
Sie können verschiedene Leistungen beantragen z.B.:
Die Pflegeberater/innen der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt beraten Sie gern.
Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto mehr Pflegeleistungen können Sie in Anspruch nehmen. Zum Beispiel erhalten Sie bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld, sondern erst ab Pflegegrad 2. Eine Übersicht, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie mit welchem Pflegegrad in Anspruch nehmen können, finden Sie hier.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail