Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Tages- und Nachtpflege

Pflegerin liest einer Seniorin vor

Was ist Tages- bzw. Nachtpflege?

Von Tages- oder Nachtpflege spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger den Tag oder die Nacht an einem anderen Betreuungsort verbringt und dort versorgt wird.

Angebote zur Tages- und Nachtpflege sind damit das Bindeglied zwischen häuslicher Pflege und Pflege im Heim. Sie entlasten insbesondere pflegende Angehörige, wenn sie die Pflege (zum Beispiel aus beruflichen Gründen) nicht in vollem Umfang zu Hause sicherstellen können oder wenn das zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die Tages- oder Nachtpflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nutzen.

Je nach Pflegegrad übernehmen wir monatlich die Kosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen:

Pflegegrad 1:                   ---
Pflegegrad 2:                  689 Euro
Pflegegrad 3:               1.289 Euro
Pflegegrad 4:               1.612 Euro
Pflegegrad 5:               1.995 Euro

Wie beantrage ich die Leistung? 

Um die Kostenerstattung für die Tages- oder Nachtpflege zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ausfüllen. Das geht im Kundencenter oder auch direkt in der Meine Gesundheitswelt. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausfüllen und Unterschreiben entfällt.

Bevor Sie Angebote zur Tages-und Nachtpflege in Anspruch nehmen, schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit der Pflegeeinrichtung ab. Die Pflegeeinrichtung rechnet dann direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Ausbildungsausgaben tragen Sie als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger selbst.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wann ist eine Tages- oder Nachtpflege notwendig?

    Die Tagespflege ist ideal für Menschen, die tagsüber Hilfe und Begleitung benötigen und nicht allein in ihrer Wohnung bleiben können. Die Angebote können auch zur Stärkung oder Ergänzung der häuslichen Pflege beitragen. Die Pflegebedürftigen halten sich tagsüber in der Pflegeeinrichtung auf und haben hier Fachkräfte um sich, die sie betreuen und versorgen und beispielsweise beim Essen oder beim Toilettengang helfen. Es gibt Freizeit- und Beschäftigungsprogramme und Pflegebedürftige können soziale Kontakte untereinander knüpfen. Abends beziehungsweise nachts sind die Pflegebedürftigen wieder in ihrer bekannten Umgebung.

    Die Nachtpflege eignet sich für Menschen, die nachts besonders aktiv sind, wenig schlafen oder intensive Betreuung benötigen. Das ist oft bei Pflegebedürftigen mit Demenz der Fall, die einen verschobenen Tag-/Nachtrhythmus haben.

  • Wie kommen Pflegebedürftige in die Pflegeeinrichtung, wenn sie selbst nicht mobil sind?

    Die teilstationäre Pflege im Rahmen der Tages- und Nachtpflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen. Die Pflegeeinrichtung organisiert, dass Pflegebedürftige von zu Hause abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht werden. Sie müssen sich um nichts kümmern.

  • Muss ich ein Eigenanteil bezahlen?

    Ja. Die Preise für die Tages- und Nachtpflege variieren von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung. Übersteigen die Kosten den Höchstbetrag, den wir als Pflegekasse zahlen, müssen Sie den Rest selbst tragen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eine Beteiligung an den Ausbildungskosten für Auszubildende müssen Sie in jedem Fall selbst tragen.

  • Erhalte ich zusätzlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, wenn ich Leistungen zu Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehme?

    Ja, Sie erhalten für die Pflege zu Hause weiterhin wie gewohnt Ihre Pflegesachleistungen oder Ihr Pflegegeld. Die Leistungen zur Tages- oder Nachtpflege können Sie ergänzend in Anspruch nehmen.

  • Habe ich bei Pflegegrad 1 Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege?

    Nein. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege. Sie können den Besuch einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege über den Entlastungsbetrag finanzieren.

  • Wo finde ich Einrichtungen für Tages- oder Nachtpflege?

    Alle Einrichtungen finden Sie in unserem Pflegenavigator. Auch unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in Ihrem nächsten AOK-Kundencenter oder die Kolleginnen und Kollegen an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gerne weiter.

  • Gibt es zusätzliche Angebote für pflegende Familienangehörige?

    Ja, mit unserem Familiencoach Pflege unterstützen wir Sie dabei, psychischen Belastungen im Pflegealltag, beispielsweise im Umgang mit Demenzpatienten, entgegen zu wirken. Schon bei den ersten Anzeichen einer Überlastung können Sie frühzeitig handeln und Ihre Gesundheit und Psyche stärken. Es geht um Sie und Ihre psychische Gesundheit. In interaktiven Übungen, Audios und Kurzfilmen lernen Sie, wie Sie schwierige Pflege- und Konfliktsituationen bewältigen mit den Hürden im pflegerischen Alltag gut zurecht zu kommen. Dabei legen Sie fest, welche Themen für Sie relevant sind. Der Familiencoach Pflege ist für Sie kostenfrei, auch wenn Sie selbst nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.

Wussten Sie schon, dass…

  • wir die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege übernehmen?
  • das Pflegegeld oder auch die Pflegesachleistung während der Tages- oder Nachtpflege weiterhin gezahlt wird?
  • Ihnen der Pflege-Navigator bei der Suche nach einer Tages-oder Nachtpflegeeinrichtung hilft?

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