Was sind Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel sollen den Pflegebedürftigen helfen, zu Hause ein selbständigeres Leben zu führen und den Pflegealltag der Pflegepersonen erleichtern.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Technische Pflegehilfsmittel sollen den Pflegebedürftigen helfen, zu Hause ein selbständigeres Leben zu führen und den Pflegealltag der Pflegepersonen erleichtern.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für das Pflegehilfsmittel und die dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen wie z. B. für die Anpassung, Montage, Zubehör, Änderungen, Reparaturen und Wartungen.
Die Pflegekassen überlassen technische Pflegehilfsmittel vorrangig als Leihgabe. Lehnen Sie die leihweise Überlassung ab, ohne dass es dafür einen wichtigen Grund gibt, müssen Sie die vollen Kosten für das Pflegehilfsmittel selbst tragen.
Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr zehn Prozent zuzahlen, maximal jedoch 25 Euro.
Es gibt drei verschiedene Wege, wie Sie Ihr Pflegehilfsmittel erhalten können:
In jedem Fall bestellen Sie mit Ihrem Rezept bei einem Sanitätshaus oder einem unserer Vertragspartner Ihr Pflegehilfsmittel. Dort kümmert man sich um die Formalitäten, reicht ggf. erforderliche Unterlagen zur Genehmigung bei uns ein. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie Ihr Pflegehilfsmittel beim Sanitätshaus/ Vertragspartner abholen. Genehmigungsfreie Pflegehilfsmittel können Sie in den meisten Fällen gleich mitnehmen. Das Sanitätshaus oder der Vertragspartner, bei dem Sie das Pflegehilfsmittel bestellt haben, rechnet direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab.
Nach Erhalt des Pflegehilfsmittels stellt Ihnen das Sanitätshaus oder der Vertragspartner eine Quittung über Ihre geleistete Zuzahlung aus.
Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Badewannenlifte, Pflegerollstühle, Dusch- und Toilettenhilfen, Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme.
Pflegehilfsmittel erhalten Sie bei einem Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt, meist in einem Sanitätshaus vor Ort. Unsere Pflegeberater und Pflegeberaterinnen in unseren Kundencentern sind Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner behilflich.
Sie können sich die Pflegehilfsmittel auch privat kaufen. Eine Erstattung durch die Pflegekasse ist dann nicht möglich.
Ab Ihrem 18. Geburtstag beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 25 Euro für jedes Pflegehilfsmittel.
Die Vertragspartner haben vorab die Pflegebedürftigen bzw. die Angehörigen über zuzahlungsfreie Versorgungen zu informieren und entsprechend zu beraten.
Entscheiden sich Pflegebedürftige für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und mögliche Folgekosten selbst zu tragen.
Ja. Als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger können Sie sich auch in der sozialen Pflegeversicherung von Zuzahlungen befreien lassen. Es gelten die Belastungsgrenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sprechen Sie unsere Pflegeberater und Pflegeberaterinnen an, sie beraten Sie gern dazu.
Ja. Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Hilfsmitteln. Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse monatlich einen Betrag von 25,50 Euro.
Weitere Informationen zu den Hausnotrufsystemen.
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