Ihre Belastungsgrenze (Zuzahlungsgrenze) errechnet sich aus Ihren jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und aus den Einnahmen der in ihrem Haushalt lebenden Angehörigen. Ehepartnern, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Kinder im Haushalt werden Festbeträge abgezogen.
Für 2021 gelten dabei folgende Festbeträge:
- 5.922 Euro für die Ehepartnerin/ den Ehepartner oder die Lebenspartnerin/ den Lebenspartner(Lebenspartnergesetz)
- 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Beispiel: Frau X jährlicher Verdienst: 33.000 Euro
Herr X jährliche Rente: 23.000 Euro
Kind kein Einkommen
Berechnung: 33.000 Euro
+ 23.000 Euro
Jährliche Bruttoeinnahmen aller
im Haushalt lebenden Personen 56.000 Euro
56.000 Euro
Abschlag Ehepartner - 5.922 Euro
Abschlag Kind - 8.388 Euro
Zugrunde liegendes Einkommen 41.690 Euro
1 % der Belastungsgrenze sind: 416,90 Euro
2 % der Belastungsgrenze sind: 833,80 Euro
Diese Belastungsgrenzen hat Familie X für das Jahr 2021. Wobei die erste Belastungsgrenze nur für chronisch Kranke gilt.
Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistung oder sind Sie in einem Heim untergebracht, für das die Kosten vom Sozialhilfeträger übernommen werden, gilt eine festgelegte Belastungsgrenze nach dem Regelsatz.
Für 2021 sind danach folgende Beträge festgelegt:
1 % der Belastungsgrenze: 53,52 Euro
2 % der Belastungsgrenze: 107,04 Euro