Ihre Belastungsgrenze (Zuzahlungsgrenze) errechnet sich aus Ihren jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und aus den Einnahmen der in ihrem Haushalt lebenden Angehörigen (Familienverbund). Für Ehepartner, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Kinder im Haushalt werden jährlich Abschläge berücksichtigt.
Für 2025 gelten dabei folgende Beträge:
- 6.741,00 Euro für die Ehepartnerin/ den Ehepartner oder die Lebenspartnerin/ den Lebenspartner(Lebenspartnergesetz)
- 9.600,00 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Beispiel: Frau X jährlicher Verdienst: 33.000 Euro
Herr X jährliche Rente: 23.000 Euro
Kind kein Einkommen
Berechnung: 33.000 Euro
+ 23.000 Euro
Jährliche Bruttoeinnahmen aller 56.000 Euro
im Haushalt lebenden Personen
56.000 Euro
Abschlag Ehepartner - 6.741 Euro
Abschlag Kind - 9.600 Euro
Zugrunde liegendes Einkommen 39.659 Euro
Bei einer Belastungsgrenze von 1% sind das: 396,59 Euro
Bei einer Belastungsgrenze von 2% sind das: 793,18 Euro
Diese Belastungsgrenzen hat Familie X für das Jahr 2025, wobei die erste Belastungsgrenze nur für chronisch Kranke gilt.
Erhalten Sie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistung oder sind Sie in einem Heim untergebracht, für das die Kosten vom Sozialhilfeträger übernommen werden, richtet sich die Belastungsgrenze nach der Regelbedarfsstufe 1. 2025 beträgt diese unverändert 563,00 Euro pro Monat.
Für 2025 gelten demnach folgende Zuzahlungsgrenzen:
1 % der Belastungsgrenze: 67,56 Euro
2 % der Belastungsgrenze: 135,12 Euro