Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Stationäre Rehabilitation

rothaarige sportliche junge Frau mit Krücken und Knieverletzung bei der stationären Reha

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine stationäre Rehabilitation? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für eine stationäre Rehabilitation.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung für mich? 

Wir übernehmen die Kosten für eine stationäre Rehabilitation, wenn weder der Renten- noch der Unfallversicherungsträger zuständig ist. Wer für Sie zuständig ist, überprüfen wir für Sie.

Sie zahlen pro Kalendertag zehn Euro Eigenbeteiligung. Hinzu kommt Ihr Eigenanteil für die Fahrkosten zur Rehabilitationseinrichtung. Das sind pro Fahrt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie nichts.

Wie erhalte ich die Leistung? 

Für die Beantragung einer Rehabilitation benötigen wir von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Formular zur Prüfung (Muster 61 Teil A) einer medizinischen Rehabilitation.
Die Unterlagen können Sie direkt und unkompliziert in der Meine Gesundheitswelt hochladen. Wir leiten diese an unseren Fachbereich zur Prüfung weiter. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns.

Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet direkt mit der Rehabilitationseinrichtung ab.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine stationäre Rehabilitation?

    Eine stationäre Rehabilitation findet in einer zugelassenen Rehabilitationseinrichtung statt. Sie erhalten dort täglich Behandlungen von Therapeuten beziehungsweise Therapeutinnen und werden von einer Ärztin oder einem Arzt die gesamte Zeit medizinisch begleitet. Ziel ist es, dass Sie wieder ihren Alltag bewältigen können. Für die Dauer Ihrer Rehabilitation wohnen Sie in der Einrichtung und werden dort auch versorgt. 

  • Wann ist eine stationäre Rehabilitation notwendig?

    Eine Rehabilitation dient dazu, Ihre Gesundheit soweit wie möglich wiederherzustellen, etwa aufgrund einer chronischen Krankheit, nach einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Sie kann notwendig werden, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Bei einer stationären Rehabilitation ist eine Behandlung aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nur in der Einrichtung möglich.

  • Wer zahlt die Fahrt zur stationären Rehabilitation?

    Viele Kliniken bieten einen Hol- und Bringdienst zur stationären Rehabilitationseinrichtung an. Dieser Fahrservice rechnet direkt mit der AOK Sachsen-Anhalt die Fahrkosten ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt Ihrer Maßnahme bei der Rehabilitationseinrichtung und besprechen Sie die An- und Abreise. 

    Bietet die stationäre Rehabilitationseinrichtung diesen Fahrservice nicht an, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Fahrtkosten für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise die Nutzung des privaten PKW. Diese Fahrten brauchen nicht von uns genehmigt werden.
     

  • Wie wird die stationäre Rehabilitationseinrichtung ausgewählt?

    Die AOK wählt für Sie entsprechend Ihrer Diagnose eine geeignete Rehabilitationseinrichtung aus und berücksichtigt dabei soweit möglich Ihre Wünsche.

  • Wie lange dauert eine stationäre Rehabilitation?

    In der Regel dauert eine stationäre Rehabilitation 3 Wochen. Sprechen medizinische Gründe dafür, kann eine Verlängerung bei uns beantragt werden.

  • Wie oft habe ich Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation?

    In der Regel haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine stationäre Rehabilitationsbehandlung. Wenn medizinische Gründe vorliegen, ist es möglich, vorzeitig eine Rehabilitation zu beantragen.

  • Gibt es auch stationäre Rehabilitationen für Kinder?

    Ja, stationäre Rehabilitationen für Kinder können sowohl bei den Rentenversicherungsträgern als auch bei den Krankenkassen beantragt werden. 

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Rehabilitation und einer Anschlussrehabilitation?

    Eine Anschlussrehabilitation kann nur im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gewährt werden wie zum Beispiel nach einer Knie- oder Hüft-OP. Eine Rehabilitation kann jederzeit bei gesundheitlichen Problemen beantragt werden.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für eine stationäre Rehabilitation übernimmt?
  • dass Sie von einem Team aus Therapeuten und Fachärzten individuell begleitet und angeleitet werden?
  • Sie alle vier Jahre eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können?

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