Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine stationäre Rehabilitation?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für eine stationäre Rehabilitation.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für eine stationäre Rehabilitation.
Wir übernehmen die Kosten für eine stationäre Rehabilitation, wenn weder der Renten- noch der Unfallversicherungsträger zuständig ist. Wer für Sie zuständig ist, überprüfen wir für Sie.
Sie zahlen pro Kalendertag zehn Euro Eigenbeteiligung. Hinzu kommt Ihr Eigenanteil für die Fahrkosten zur Rehabilitationseinrichtung (pro Fahrt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro). Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie nichts.
Für die Beantragung einer Rehabilitation benötigen wir vom Arzt ein Formular zur Prüfung (Muster 61 Teil A) einer medizinischen Rehabilitation.
Die Unterlagen können Sie direkt und unkompliziert in der Meine Gesundheitswelt hochladen. Wir leiten diese an unseren Fachbereich zur Prüfung weiter. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns.
Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet direkt mit der Rehabilitationseinrichtung ab.
Eine stationäre Rehabilitation findet in einer zugelassenen Rehabilitationseinrichtung statt. Sie erhalten dort täglich Behandlungen von Therapeut/innen und werden von einer Ärztin oder einem Arzt die gesamte Zeit medizinisch begleitet. Ziel ist es, dass Sie wieder ihren Alltag bewältigen können. Für die Dauer Ihrer Rehabilitation wohnen Sie in der Einrichtung und werden dort auch versorgt.
Eine Reha dient dazu, Ihre Gesundheit soweit wie möglich wiederherzustellen, etwa aufgrund einer chronischen Krankheit, nach einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Sie kann notwendig werden, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Bei einer stationären Rehabilitation ist eine Behandlung aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nur in der Einrichtung möglich.
Viele Kliniken bieten einen Hol- und Bringedienst zur stationären Rehaeinrichtung an. Dieser Fahrservice rechnen direkt mit der AOK Sachsen-Anhalt die Fahrkosten ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt Ihrer Maßnahme bei der Rehaeinrichtung und besprechen Sie die An- und Abreise.
Bietet die stationäre Rehaeinrichtung diesen Fahrservice nicht an, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Fahrtkosten für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. die Nutzung des privaten PKW. Diese Fahrten brauchen nicht von uns genehmigt werden.
Die AOK wählt für Sie entsprechend Ihrer Diagnose eine geeignete Rehabilitationseinrichtung aus und berücksichtigt dabei soweit möglich Ihre Wünsche.
In der Regel dauert eine stationäre Rehabilitation 3 Wochen. Sprechen medizinische Gründe dafür, kann eine Verlängerung bei uns beantragt werden.
In der Regel haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine solche Rehabilitationsbehandlung. Wenn medizinische Gründe vorliegen, ist es möglich, auch schon vorher wieder eine Rehabilitation zu beantragen.
Ja, stationäre Rehabilitationen für Kinder können sowohl bei den Rentenversicherungsträgern als auch bei den Krankenkassen beantragt werden.
Eine Anschlussrehabilitation kann nur im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gewährt werden z. B. nach einer Knie- oder Hüft-OP. Eine Rehabilitation kann jederzeit bei gesundheitlichen Problemen beantragt werden.
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