Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für eine Haushaltshilfe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Wir übernehmen die Haushaltshilfe, wenn:
Außerdem ist Voraussetzung, dass in Ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, oder welches behindert und auf Hilfe angewiesen ist, und zu Hause sich niemand um Ihr Kind kümmern kann.
Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Sie auch, wenn Sie den Haushalt nach der Geburt eines Kindes oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können. Das gilt auch, wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten.
Anspruch besteht ebenfalls, wenn Sie den Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können, aber keine Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 besteht.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Wird die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung geleistet, entfällt diese Zuzahlung.
Sie erhalten von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit einer Haushaltshilfe. Die Bescheinigung reichen Sie mit dem Antrag auf Haushaltshilfe zur Prüfung bei uns im AOK Kundencenter oder direkt hier online ein. Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie über das Ergebnis.
Klicken Sie auf „Jetzt einloggen“, um das Formular zur Beantragung einer Haushaltshilfe online auszufüllen und Ihre ärztliche Bescheinigung hochzuladen.
Wenn Ihnen die Haushaltshilfe genehmigt wurde und Sie eine Haushaltshilfe selbst organisiert haben, können Sie den Nachweis für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe ebenfalls direkt hier online ausfüllen und hochladen. Alternativ ist auch eine Einreichung per Post oder persönlich im AOK Kundencenter möglich.
Klicken Sie auf „Jetzt einloggen“, um den Nachweis digital hochzuladen.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe erledigen kann, helfen wir mit den Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe unterstützt dann zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, beim Einkaufen, Kochen oder beim Wohnungsputz.
Haushaltshilfe kann von Freunden, Verwandten oder über eine caritative Einrichtung erbracht werden. Die Haushaltshilfe organisieren Sie immer selbst.
Ja. Erbringen Familienangehörige die Haushaltshilfe, können wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Verdienstausfall erstatten. Den Verdienstausfall müssen Sie nachweisen. Dafür erhalten Sie eine Vorlage von uns.
Zu Familienangehörigen zählen:
Unsere Kollegen im Kundencenter oder an unserer Servicehotline helfen Ihnen gern bei der Suche nach einer caritativen Einrichtung oder einem Pflegedienst.
Erbringt eine caritative Einrichtung die Haushaltshilfe, rechnet die Einrichtung direkt mit uns ab.
Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation. In unseren Kundencentern oder über die AOK-Hotline beraten wir Sie gern.
Wenn Sie kein eigenes Kind versorgen müssen, aber Ihren Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können, ist eine Haushaltshilfe möglich. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt und niemand weiter in Ihrem Haushalt lebt, der diesen führen kann. Dann haben Sie Anspruch auf vier Wochen Haushaltshilfe.