Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Haushaltshilfe

Dunkelhaarige Frau putzt ein Fenster.

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für eine Haushaltshilfe? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn sie medizinisch notwendig ist.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Haushaltshilfe, wenn:

  • Sie vollstationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, oder
  • Sie wegen einer Vorsorge-und Rehabilitationsmaßnahme (bei der die AOK Kostenträger ist) Ihren Haushalt nicht selbst führen können.

Außerdem ist Voraussetzung, dass in Ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, oder welches behindert und auf Hilfe angewiesen ist, und zu Hause sich niemand um Ihr Kind kümmern kann. 

Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Sie auch, wenn Sie den Haushalt nach der Geburt eines Kindes oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können. Das gilt auch, wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten.

Anspruch besteht ebenfalls, wenn Sie den Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können, aber keine Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 besteht.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Wird die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung geleistet, entfällt diese Zuzahlung.

Wie erhalte ich die Leistung? 

Sie erhalten von uns einen Antrag auf Haushaltshilfe und eine Bescheinigung, mit der Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe benötigen.
Die Dokumente bekommen Sie im AOK-Kundencenter. Sie können die Unterlagen auch telefonisch anfordern oder in unserem Formularcenter herunterladen.

Den Antrag füllen wir gern gemeinsam mit Ihnen aus. Die vollständigen Unterlagen reichen Sie zur Prüfung bei uns ein. Das geht im Kundencenter oder per Post. Sie erhalten daraufhin einen Bescheid von uns.

Mit Erhalt der Genehmigung für die Haushaltshilfe senden wir Ihnen außerdem den Nachweis für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe zu. Diesen können Sie uns per Post beantworten oder ganz einfach in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen und hochladen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist Haushaltshilfe?

    Wenn Sie aufgrund von Krankheit Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe erledigen kann, helfen wir mit den Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe unterstützt dann zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, beim Einkaufen, Kochen oder beim Wohnungsputz.

  • Wer kann Haushaltshilfe erbringen?

    Haushaltshilfe kann von Freunden, Verwandten oder über eine caritative Einrichtung erbracht werden. Die Haushaltshilfe organisieren Sie immer selbst.

  • Ein Familienangehöriger hat sich freistellen lassen und erbringt die Haushaltshilfe. Hat er Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

    Ja. Erbringen Familienangehörige die Haushaltshilfe, können wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Verdienstausfall erstatten. Den Verdienstausfall müssen Sie nachweisen. Dafür erhalten Sie eine Vorlage von uns.

    Zu Familienangehörigen zählen:

    • Verwandte bis zum zweiten Grad (zum Beispiel Großeltern, Enkel, Geschwister)
    • Verschwägerte (zum Beispiel Schwiegereltern, -kinder, Schwägerin, Schwager) aus
  • Wo finde ich Haushaltshilfe über caritative Einrichtungen?

    Unsere Kollegen und Kolleginnen im Kundencenter oder an unserer Servicehotline helfen Ihnen gern bei der Suche nach einer caritativen Einrichtung oder einem Pflegedienst.

    Erbringt eine caritative Einrichtung die Haushaltshilfe, rechnet die Einrichtung direkt mit uns ab.

  • Wie lange erhalte ich Haushaltshilfe?

    Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation. In unseren Kundencentern oder über die AOK-Hotline beraten wir Sie gern.

  • Ich lebe allein und bin krank. Kann ich Haushaltshilfe beantragen?

    Wenn Sie kein eigenes Kind versorgen müssen, aber Ihren Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können, ist eine Haushaltshilfe möglich. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt und niemand weiter in Ihrem Haushalt lebt, der diesen führen kann. Dann haben Sie Anspruch auf vier Wochen Haushaltshilfe.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Großteil der Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt?
  • auch Familienangehörige Kosten erstattet bekommen, wenn sie die Haushaltshilfe übernehmen?
  • Sie in bestimmten Fällen auch Haushaltshilfe beantragen können, wenn kein Kind im Haushalt lebt?

Gut zu Wissen

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