Was ist Pflegegeld?
Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt zahlt Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 monatlich ein Pflegegeld, wenn private Pflegepersonen, also Angehörige, Nachbarn oder Freunde, sie in häuslicher Umgebung pflegen.
Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt zahlt Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 monatlich ein Pflegegeld, wenn private Pflegepersonen, also Angehörige, Nachbarn oder Freunde, sie in häuslicher Umgebung pflegen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem zugewiesenen Pflegegrad. Um Pflegegeld zu erhalten, muss Ihnen mindestens Pflegegrad 2 zugeordnet sein.
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie bei der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt stellen. Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Eine gesonderte Abrechnung mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ist nicht nötig.
Das Pflegegeld nutzen Sie dazu, die erforderliche Pflege zu Hause sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, bei der Gestaltung des Alltags oder bei der Haushaltsführung.
Über die genaue Verwendung des Pflegegeldes entscheiden Sie frei. Sie entscheiden auch, ob und in welcher Höhe Sie es an Angehörige oder Freunde, die Ihre häusliche Pflege übernehmen, weiterreichen.
Zur häuslichen Umgebung gehört der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt, in den die/der Pflegebedürftige (zum Beispiel eine Senioren-WG) aufgenommen wurde.
Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie sich durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle beraten lassen. Der Pflegedienst oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Beratungsstelle kommt für die Beratung zu Ihnen nach Hause. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt.
Die Anzahl der Beratungen im Jahr richtet sich nach dem zugewiesenen Pflegegrad:
Die Teilnahme an den Beratungen müssen Sie nachweisen.
Für die Terminabstimmung nehmen sie bitte Kontakt mit einem Pflegedienst oder einer Beratungsstelle auf.
Nehmen Sie die Beratungen nicht in Anspruch, kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Anspruch auf Pflegegeld haben Sie erst ab Pflegegrad 2. Wenn Sie zunehmend Unterstützung bei Alltagsaufgaben benötigen, kann es sich lohnen, einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt zu stellen.
Bei der Antragstellung sollten Sie gleich mit angeben, ob Sie ...
in Anspruch nehmen möchten.
Wenn der Antrag bei uns vorliegt, beauftragen wir den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Er überprüft, welchen Hilfebedarf Sie haben. Auf dieser Basis wird dann der Pflegegrad festgelegt.
Menschen mit Pflegegrad 1 können ihr Leben meist noch sehr selbstständig meistern und benötigen oft sehr wenig oder keine Unterstützung von Angehörigen oder von professionellen Pflegekräften. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen jedoch 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die sie auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen können.
Ja. Im Pflegegeldantrag können Sie bereits die Bankverbindung der pflegenden Person angeben. Natürlich ist dafür die Zustimmung des Pflegebedürftigen notwendig. Die Zahlung erfolgt dann direkt an die Pflegeperson und nicht an die/den Pflegebedürftige/n.
Ja. Bei einer Krankenhausbehandlung oder einer Rehabilitationsmaßnahme wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen (28 Kalendertage) weitergezahlt.
Ja. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.
Ja. Während einer Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt.