Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Pflegegeld

Mann schiebt Frau im Rollstuhl

Was ist Pflegegeld?

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt zahlt Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 monatlich ein Pflegegeld, wenn private Pflegepersonen, also Angehörige, Nachbarn oder Freunde, sie in häuslicher Umgebung pflegen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem zugewiesenen Pflegegrad. Um Pflegegeld zu erhalten, muss Ihnen mindestens Pflegegrad 2 zugeordnet sein.

  • Pflegegrad 1:
  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Wie beantrage ich die Leistung?

Den Antrag auf Pflegegeld können Sie direkt in der Meine Gesundheitswelt stellen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt. 

Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Eine gesonderte Abrechnung mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ist nicht nötig.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wozu dient das Pflegegeld?

    Das Pflegegeld nutzen Sie dazu, die erforderliche Pflege zu Hause sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, bei der Gestaltung des Alltags oder bei der Haushaltsführung.

    Über die genaue Verwendung des Pflegegeldes entscheiden Sie frei. Sie entscheiden auch, ob und in welcher Höhe Sie es an Angehörige oder Freunde, die Ihre häusliche Pflege übernehmen, weiterreichen.

  • Was bedeutet „häusliche Umgebung“?

    Zur häuslichen Umgebung gehört der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt, in den die/der Pflegebedürftige (zum Beispiel eine Senioren-WG) aufgenommen wurde.

  • Gibt es weitere Voraussetzungen für die Pflegegeld-Zahlung?

    Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie sich durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle beraten lassen. Der Pflegedienst oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Beratungsstelle kommt für die Beratung zu Ihnen nach Hause. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt.

    Die Anzahl der Beratungen im Jahr richtet sich nach dem zugewiesenen Pflegegrad:

    • Pflegegrad 2 & 3: 1 x pro Halbjahr
    • Pflegegrad 4 & 5: 1 x pro Vierteljahr

    Die Teilnahme an den Beratungen müssen Sie nachweisen.
    Für die Terminabstimmung nehmen sie bitte Kontakt mit einem Pflegedienst oder einer Beratungsstelle auf.

    Nehmen Sie die Beratungen nicht in Anspruch, kann das Pflegegeld gekürzt werden.

  • Ich brauche zunehmend Unterstützung im Alltag. Wie erhalte ich Pflegegeld?

    Anspruch auf Pflegegeld haben Sie erst ab Pflegegrad 2. Wenn Sie zunehmend Unterstützung bei Alltagsaufgaben benötigen, kann es sich lohnen, einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt zu stellen.

    Bei der Antragstellung sollten Sie gleich mit angeben, ob Sie ...

    • nur Pflegegeld oder
    • Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Kombileistungen) oder
    • nur Pflegesachleistungen (über den Pflegedienst)

    in Anspruch nehmen möchten.

    Wenn der Antrag bei uns vorliegt, beauftragen wir den Medizinischen Dienst. Er überprüft, welchen Hilfebedarf Sie haben. Auf dieser Basis wird dann der Pflegegrad festgelegt.

  • Wieso erhalte ich mit Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?

    Menschen mit Pflegegrad 1 können ihr Leben meist noch sehr selbstständig meistern und benötigen oft sehr wenig oder keine Unterstützung von Angehörigen oder von professionellen Pflegekräften. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen jedoch 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die sie auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen können.

  • Kann das Pflegegeld auch direkt an die Person überwiesen werden, die die Pflege zu Hause übernimmt?

    Ja. Im Pflegegeldantrag können Sie bereits die Bankverbindung der pflegenden Person angeben. Natürlich ist dafür die Zustimmung des Pflegebedürftigen notwendig. Die Zahlung erfolgt dann direkt an die Pflegeperson und nicht an die/den Pflegebedürftige/n.

  • Erhalte ich Pflegegeld während einer Krankenhausbehandlung oder einer Rehabilitationsmaßnahme?

    Ja. Bei einer Krankenhausbehandlung oder einer Rehabilitationsmaßnahme wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen (28 Kalendertage) weitergezahlt.

  • Erhalte ich während der Kurzzeitpflege Pflegegeld?

    Ja. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.

  • Erhalte ich während der Verhinderungspflege Pflegegeld?

    Ja. Während einer Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt.

  • Gibt es zusätzliche Angebote für pflegende Familienangehörige?

    Ja, mit unserem Familiencoach Pflege unterstützen wir Sie dabei, psychischen Belastungen im Pflegealltag, beispielsweise im Umgang mit Demenzpatienten, entgegen zu wirken. Schon bei den ersten Anzeichen einer Überlastung können Sie frühzeitig handeln und Ihre Gesundheit und Psyche stärken. Es geht um Sie und Ihre psychische Gesundheit. In interaktiven Übungen, Audios und Kurzfilmen lernen Sie, wie Sie schwierige Pflege- und Konfliktsituationen bewältigen mit den Hürden im pflegerischen Alltag gut zurecht zu kommen. Dabei legen Sie fest, welche Themen für Sie relevant sind. Der Familiencoach Pflege ist für Sie kostenfrei, auch wenn Sie selbst nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie das Pflegegeld auch mit Pflegesachleistungen kombinieren können?
  • bei einer Krankenhausbehandlung oder einer Rehabilitationsmaßnahme das Pflegegeld bis zu vier Wochen weitergezahlt wird?
  • Pflegegeld kein Einkommen und damit steuerfrei ist?

Gut zu wissen

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