Was sind Pflegesachleistungen?
Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst gepflegt wird.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst gepflegt wird.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Je nach Pflegegrad übernehmen wir monatlich die Kosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen:
Pflegegrad 1: --------
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt beispielsweise die Kosten für:
Um Pflegesachleistungen zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ausfüllen und einreichen. Das geht im Kundencenter oder auch hier direkt online. Im Anschluss werden die Unterlagen an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfallen.
Die Pflege- und Betreuungsdienste rechnen direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Hierfür reicht der Pflegedienst die Rechnung und die von Ihnen beziehungsweise Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer unterschriebenen Leistungsnachweise bei uns ein.
Klicken Sie auf „Jetzt einloggen“, um den Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.
Wenn Sie Ihre Pflegesachleistung nicht vollständig nutzen, können Sie bis zu 40 Prozent des Betrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Stellen Sie den Antrag zur Umwidmung hier direkt online und laden Sie die erforderlichen Nachweise für den betreffenden Leistungsmonat mit hoch.
Unsere Kollegen im Kundencenter oder am Servicetelefon sind Ihnen gern behilflich. Auch über die Pflegedienstsuche im AOK-Gesundheitsnavigator finden sie alle zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienste.
Eine Liste über regionale Angebote können Sie hier einsehen.
Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ebenso Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Sie erhalten zwar keine Pflegesachleistung, können sich die entstandenen Kosten aber über den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro erstattet lassen.
Ja. Pflegebedürftige können sich auch für eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld entscheiden. Wenn Sie das Budget für Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang ausschöpfen, erhalten Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld für die ergänzende Pflege durch Familienangehörige, Nachbarn oder ehrenamtlich Pflegende.
Sie können bis zu 40 Prozent Ihres Pflegesachleistungsbetrages für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen, also umwidmen. Den Antrag zur Umwidmung können Sie im Abschnitt „Wie beantrage ich die Leistung?“ direkt online ausfüllen.
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