Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Pflegesachleistungen

Pflegerin spricht mit Seniorin

Was sind Pflegesachleistungen?

Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst gepflegt wird.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Je nach Pflegegrad übernehmen wir monatlich die Kosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen:

Pflegegrad 1:        --------
Pflegegrad 2:          761 Euro
Pflegegrad 3:       1.432 Euro
Pflegegrad 4:       1.778 Euro
Pflegegrad 5:       2.200 Euro

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt beispielsweise die Kosten für:

  • körperbezogene Pflege (Hilfe beim An- und Ausziehen, Waschen, Duschen, Rasieren)
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Freizeitgestaltung, Mobilitätstraining, Tagesstrukturgestaltung)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung (Einkaufen, Wäschepflege, Reinigung der Wohnung)

Wie beantrage ich die Leistung? 

Um Pflegesachleistungen zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ausfüllen und einreichen. Das geht im Kundencenter oder auch direkt in der Meine Gesundheitswelt. Im Anschluss werden die Unterlagen an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.

Die Pflege- und Betreuungsdienste rechnen direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Hierfür reicht der Pflegedienst die Rechnung und die von Ihnen beziehungsweise Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer unterschriebenen Leistungsnachweise bei uns ein.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wo finde ich ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste?

    Unsere Kolleginnen und Kollegen im Kundencenter oder am Servicetelefon sind Ihnen gern behilflich. Auch über die Pflegedienstsuche im AOK-Gesundheitsnavigator finden sie alle zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienste.

    Eine Liste über regionale Angebote können Sie hier einsehen.

  • Kann ich mit Pflegegrad 1 auch Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen?

    Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ebenso Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Sie erhalten zwar keine Pflegesachleistung, können sich die entstandenen Kosten aber über den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro erstattet lassen.

  • Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleitungen kombinieren?

    Ja. Pflegebedürftige können sich auch für eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld entscheiden. Wenn Sie das Budget für Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang ausschöpfen, erhalten Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld für die ergänzende Pflege durch Familienangehörige, Nachbarn oder ehrenamtlich Pflegende.

  • Ich nehme meine Pflegesachleistung nicht voll in Anspruch. Kann ich den Restbetrag für weitere Pflegeleistungen nutzen?

    Sie können bis zu 40 Prozent Ihres Pflegesachleistungsbetrages für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen, sozusagen umwidmen. Den Antrag zur Umwidmung können Sie ganz einfach in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.

Wussten Sie schon, dass…

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden können?
  • Ihnen der Pflegedienst-Navigator bei der Suche nach einem Pflegedienst hilft?
  • Ihnen nicht in Anspruch genommene Pflegesachleistungen als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden?

Gut zu wissen

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