Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Entlastungsbetrag

Mann hilft Seniorin beim Spülen

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag dient dazu, Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen im Alltag, im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen im Zusammenhang mit Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste sowie anerkannte Betreuungsangebote und Entlastungsangebote.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt stellt Pflegebedürftigen aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis 125 Euro im Monat zur Verfügung.

Wie beantrage ich die Leistung?

Es ist kein Antrag nötig. Der Entlastungsbetrag muss zweckgebunden eingesetzt werden und kann nicht als eine Geldleistung abgerufen und ausgezahlt werden. Es handelt sich um einen reinen Sachleistungsanspruch. Zur Erstattung reichen Sie uns bitte die Rechnung und den zugehörigen Zahlungsnachweis (zum Beispiel Quittung, Kontoauszug) ein.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Für welche Angebote kann der Zuschuss genutzt werden?

    Das Spektrum der nutzbaren Angebote ist sehr breit. Dazu gehören Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen, Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Alltags oder Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Ebenso können Angebote zugelassener Pflegeeinrichtungen bezuschusst werden. Das betrifft die Eigenanteile bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege oder spezielle Angebote von Pflegediensten.

  • Wie kann ich den Eigenanteil der Kurzzeitpflege als Entlastungsbetrag erstattet bekommen?

    Zur Erstattung benötigen wir die Rechnung und den Zahlungsnachweis für die erbrachte Leistung.

  • Wie oft kann der Entlastungsbeitrag in Anspruch genommen werden?

    Die Entlastungsleistung kann monatlich innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Wird diese Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.

  • Kann man den Entlastungsbetrag sammeln?

    Ja. Der Entlastungsbeitrag muss nicht jeden Monat aufgebraucht werden. Sie haben die Möglichkeit, die Beträge zu sammeln.

  • Wo finde ich zugelassene Anbieter für Entlastungsleistungen?

    Zugelassene Pflegedienste finden Sie im AOK-Pflegenavigator. Eine Übersicht von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie hier.

  • Ich möchte den Entlastungsbetrag als Nachbarschaftshilfe nutzen. Was zählt als Unterstützung?

    Ihre Nachbarn oder Bekannten können Sie in der Alltags- und Freizeitgestaltung unterstützen. Das kann beispielsweise das Erledigen von Einkäufen oder auch das Begleiten zu Arztpraxen sein. Grundpflegerische Tätigkeiten, wie Waschen oder Duschen, zählen nicht dazu. Die Regelung gilt für alle Pflegerade.

  • Wie werde ich zugelassener Nachbarschaftshelfer und kann den Entlastungsbetrag abrechnen?

    Voraussetzung ist, dass Ihr Nachbarschaftshelfer sich über die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V., kurz PiA, anerkennen lässt.

    Die Kontaktdaten und telefonischen Sprechzeiten von PiA finden Sie hier.

    Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 2265726 gerne zur Verfügung.

Wussten Sie schon, dass…

  • unsere Pflegekasse Pflegebedürftigen einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro für Angebote zur Unterstützung im Alltag zahlt?
  • nicht genutzte Beträge angespart und später genutzt werden können?
  • mit dem Entlastungsbetrag Angebote zugelassener Pflegeeinrichtungen bezuschusst werden können?

Gut zu wissen

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