Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Zuzahlung

Eine Seniorin in roten Pullover steht in einer Apotheke und lässt sich von einer Apothekerin beraten. Sie lächelt.

Wie viel Zuzahlung muss ich leisten?   

Sie leisten 10 Prozent der Kosten für bestimmte Leistungen als Zuzahlung, jedoch mindestens 
5 und höchstens 10 Euro. Kostet Ihre Leistung weniger als 5 Euro, zahlen Sie natürlich höchstens den tatsächlichen Preis. 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt Zuzahlungen? 

Zuzahlungen sind von Ihnen selber zu tragen. Liegen Sie über Ihrer persönlichen Belastungsgrenze, brauchen Sie keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Diese beträgt in der Regel 2 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, abzüglich Freibeträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ehe- oder Lebenspartnerinnen.

Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme besteht bei der Inanspruchnahme von Fahrkosten. 

Auch Schwangere brauchen für bestimmte Leistungen keine Zuzahlung zu leisten.

Wofür ist eine Zuzahlung zu leisten?

Zuzahlungen sind für folgende Leistungen zu entrichten:

  • verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Verbandsmittel
  • Hilfsmittel
  • vollstationäre Krankenhausbehandlung
  • Heilmittel
  • Fahrkosten
  • Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen
  • Anschlussrehabilitation
  • Ambulante Kur am anerkannten Kurort im In- und Ausland
  • Stationäre Rehabilitations- bzw. .Vorsorgemaßnahmen
  • Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Soziotherapie

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie von der Zuzahlung befreit werden können?
  • Kinder überwiegend zuzahlungsbefreit sind?
  • für bestimmte Leistungen eine Zuzahlung zu leisten ist?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Zuzahlung?

    Die Zuzahlung ist Ihr Eigenanteil bei bestimmten Gesundheitsleistungen und ist gesetzlich geregelt.

  • Wie hoch sind die Zuzahlungen?

    Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel
    Für Arzneimittel, Verbandmittel und Hilfsmittel leisten Sie 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro als Zuzahlung. Kostet das Mittel weniger als 
    5 Euro, zahlen Sie höchstens den tatsächlichen Preis. Für Hilfsmittel, die regelmäßig verbraucht beziehungsweise nach der Nutzung entsorgt werden, brauchen Sie keine Zuzahlung leisten.

    Fahrkosten
    Für Fahrkosten leisten Sie 10% der Kosten pro Fahrt zu einer Behandlung, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als der Fahrpreis an sich. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Eine Zuzahlung ist jeweils für die Hin- und Rückfahrt zu leisten.

    Heilmittel
    Für Heilmittel, wie beispielsweise Physiotherapie oder Massagen, leisten Sie 10% der Kosten für die Behandlung sowie 10 Euro je Verordnung als Zuzahlung.

    Vollstationäre Krankenhausbehandlung
    Für vollstationäre Krankenhausbehandlungleisten Sie 10 Euro pro Tag als Zuzahlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Bei einer stationären Entbindung brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

    Häusliche Krankenpflege
    Für häusliche Krankenpflege leisten Sie 10% der Kosten als Zuzahlung für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr und 10 Euro je Verordnung.

    Haushaltshilfe
    Für Haushaltshilfe leisten Sie 10% der Kosten als Zuzahlung pro Tag, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Erhalten Sie eine Haushaltshilfe während Ihrer Schwangerschaft oder Entbindung brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

    Soziotherapie
    Für Soziotherapieleisten Sie 10% der Kosten als Zuzahlung, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Kalendertag.

    Anschlussrehabilitation
    Für eine Anschlussrehabilitationleisten Sie 10 Euro als Zuzahlung pro Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Die vorangegangenen Tage im Krankenhaus, die dann zur Anschlussrehabilitation führen, werden auf die Zuzahlungstage angerechnet.

    Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen
    Für Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen leisten Sie als Elternteil 10 Euro pro Kalendertag als Zuzahlung. Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder leisten keine kalendertägliche Zuzahlung. Reist ein behindertes Begleitkind mit, zahlt dieses, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, eine kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro.

    ambulante Kur am anerkannten Kurort im In- und Ausland
    Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme leisten Sie 10% der Kosten als Zuzahlung für Heilmittel sowie 10 Euro je Verordnung.

    stationäre Rehabilitations- bzw. Vorsorgemaßnahmen
    Bei einer stationären Maßnahme leisten Sie 10 Euro je Kalendertag als Zuzahlung.

    Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
    Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme leisten Sie 10 Euro je Behandlungstag als Zuzahlung.

  • Kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen?

    Ja. Liegt Ihre Zuzahlung über Ihrer persönlichen Belastungsgrenze, können Sie eine Befreiung von Zuzahlung bei uns beantragen. Unsere Kolleginnen und Kollegien in unserem Kundencenter und an unserem Service-Telefon beraten Sie gern.

Gut zu wissen

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