Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegerin trägt Schutzhandschuhe

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel sollen den Pflegealltag erleichtern. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlt die AOK Sachsen-Anhalt monatlich einen Zuschuss. Dafür können beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen gekauft werden.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt monatlich bis zu 40 Euro für diese Produkte.

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause betreut wird.

Wie beantrage ich die Leistung? 

Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, brauchen Sie keine ärztliche Verordnung.

Sie können sich die Pflegehilfsmittel monatlich über einen zugelassenen Vertragspartner (zum Beispiel ein Sanitätshaus oder eine Apotheke) nach Hause liefern lassen. Den dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie in Ihrem AOK-Kundencenter, direkt vom Vertragspartner oder in der Meine Gesundheitswelt. Falls Sie den Antrag über einen Vertragspartner stellen, kümmert er sich dann auch um die Genehmigung und rechnet direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Pflegehilfsmittel (zum Beispiel in einem Drogeriemarkt) selbst kaufen und am Monatsende einen Zuschuss von 40 Euro von der AOK Pflegekasse erhalten. Dazu müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen und uns zurückschicken. Den Antrag erhalten Sie vom Vertragspartner, im Kundencenter oder in der Meine Gesundheitswelt
Wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbst kaufen, überweisen wir am Monatsende 40 Euro 
auf das Konto des Pflegebedürftigen. Sie müssen keine Quittungen einreichen. In beiden Fällen müssen Sie keine weitere Zuzahlung leisten.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was gehört zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln?

    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind ausschließlich die folgenden Produkte:

    • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
    • Fingerlinge
    • Einmalhandschuhe
    • Mundschutz
    • Schutzschürzen
    • Einmallätzchen
    • Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion)
  • Kann ich den Zuschuss auch für Inkontinenzprodukte nutzen?

    Nein. Inkontinenzprodukte wie Windeln oder Windelhosen sind Hilfsmittel, die nicht über die Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse bezahlt werden. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfen, wenn eine Verordnung von Ihrem Arzt vorliegt.

  • Wird der Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel auch gezahlt, wenn ich als Pflegebedürftiger in einem Heim lebe?

    Nein. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden dann von Ihrer Einrichtung bereitgestellt.

  • Muss ich Quittungen einreichen, wenn ich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel selbst kaufe?

    Nein, Sie müssen keine Quittungen einreichen. Wenn der Antrag von uns bewilligt wurde, überweisen wir immer am Monatsende 40 Euro auf das Konto des Pflegebedürftigen.

  • Ich bekomme von der AOK jeden Monat 40 Euro für meine Pflegehilfsmittel auf mein Konto. In Zukunft möchte ich lieber von meiner Apotheke versorgt werden. Was muss ich tun?

    Sie können jederzeit Ihre Versorgung wechseln. Dafür können Sie direkt und unkompliziert den Antrag in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen und Ihre Apotheke oder Sanitätshaus informieren.Wichtig dabei ist, dass Ihre Apotheke oder das Sanitätshaus ein zugelassener Vertragspartner von uns ist.

  • Wie finde ich einen zugelassenen Vertragspartner, über den ich die Pflegehilfsmittel monatlich bestellen kann?

    Unsere Pflegeberater und Pflegeberaterinnen in den Kundencentern oder am kostenfreien Servicetelefon geben Ihnen gern Auskunft, bei welchem Partner Sie die Pflegehilfsmittel beziehen können.

  • Ich möchte meinen derzeitigen Vertragspartner wechseln. Was muss ich tun?

    Sie können jederzeit die Apotheke oder das Sanitätshaus wechseln. Dafür können Sie direkt und unkompliziert den Antrag in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen und den Vertragspartner informieren.

  • Ich werde derzeitig von einem Vertragspartner versorgt. In Zukunft möchte ich von meiner AOK jeden Monat 40 Euro für meine Pflegehilfsmittel auf mein Konto erhalten. Was muss ich tun?

    Sie können jederzeit Ihre Versorgung wechseln. Dafür können Sie direkt und unkompliziert den Antrag in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen und Ihre Apotheke oder Sanitätshaus informieren. 
    Wenn der Antrag von uns bewilligt wurde, überweisen wir immer am Monatsende 
    40 Euro auf das Konto des Pflegebedürftigen.

  • Gibt es zusätzliche Angebote für pflegende Familienangehörige?

    Ja, mit unserem Familiencoach Pflege unterstützen wir Sie dabei, psychischen Belastungen im Pflegealltag, beispielsweise im Umgang mit Demenzpatienten, entgegen zu wirken. Schon bei den ersten Anzeichen einer Überlastung können Sie frühzeitig handeln und Ihre Gesundheit und Psyche stärken. Es geht um Sie und Ihre psychische Gesundheit. In interaktiven Übungen, Audios und Kurzfilmen lernen Sie, wie Sie schwierige Pflege- und Konfliktsituationen bewältigen mit den Hürden im pflegerischen Alltag gut zurecht zu kommen. Dabei legen Sie fest, welche Themen für Sie relevant sind. Der Familiencoach Pflege ist für Sie kostenfrei, auch wenn Sie selbst nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie monatlich einen Zuschuss von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten?
  • der Zuschuss schon ab Pflegegrad 1 gezahlt wird?
  • die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der AOK Sachsen-Anhalt Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Pflege zur Seite stehen?

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