Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, brauchen Sie keine ärztliche Verordnung.
Sie können sich die Pflegehilfsmittel monatlich über einen zugelassenen Leistungserbringer (zum Beispiel ein Sanitätshaus oder eine Apotheke) nach Hause liefern lassen. In diesem Fall stellt der Leistungserbringer den Antrag für Sie und rechnet direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Sie müssen dafür keinen eigenen Antrag ausfüllen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Pflegehilfsmittel (zum Beispiel in einem Drogeriemarkt) selbst kaufen und monatlich einen Zuschuss von 42 Euro erhalten. Dazu müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen und uns zurückschicken. Den Antrag im AOK Kundencenter oder Sie können den Erstantrag direkt hier digital ausfüllen. In beiden Fällen müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen leisten.
Klicken Sie auf „Jetzt einloggen“, um das Formular zum Erstantrag direkt online auszufüllen.