Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, brauchen Sie keine ärztliche Verordnung.
Sie können sich die Pflegehilfsmittel monatlich über einen zugelassenen Vertragspartner (zum Beispiel ein Sanitätshaus oder eine Apotheke) nach Hause liefern lassen. Den dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie in Ihrem AOK-Kundencenter, direkt vom Vertragspartner oder in der Meine Gesundheitswelt. Falls Sie den Antrag über einen Vertragspartner stellen, kümmert er sich dann auch um die Genehmigung und rechnet direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Pflegehilfsmittel (zum Beispiel in einem Drogeriemarkt) selbst kaufen und am Monatsende einen Zuschuss von 42 Euro von der AOK Pflegekasse erhalten. Dazu müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen und uns zurückschicken. Den Antrag erhalten Sie vom Vertragspartner, im Kundencenter oder in der Meine Gesundheitswelt.
Wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbst kaufen, überweisen wir am Monatsende 42 Euro
auf das Konto des Pflegebedürftigen. Sie müssen keine Quittungen einreichen. In beiden Fällen müssen Sie keine weitere Zuzahlung leisten.
Sollten Sie bereits Leistungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten, ist bei einer Änderung des Höchstbetrages ein erneuter Antrag nicht erforderlich.