Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegerin trägt Schutzhandschuhe

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel sollen den Pflegealltag erleichtern. Bei zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, handelt es sich um Hilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen in der Regel nur einmal benutzt werden können. Sie dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Versicherten und/ oder dem Schutz der Pflegepersonen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für die Produkte. Darüber hinaus anfallende Kosten sind von dem pflegebedürftigen Versicherten selbst zu tragen.

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause betreut wird.

Wussten Sie schon, dass…

Wie beantrage ich die Leistung? 

Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, brauchen Sie keine ärztliche Verordnung.

Sie können sich die Pflegehilfsmittel monatlich über einen zugelassenen Leistungserbringer (zum Beispiel ein Sanitätshaus oder eine Apotheke) nach Hause liefern lassen. In diesem Fall stellt der Leistungserbringer den Antrag für Sie und rechnet direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Sie müssen dafür keinen eigenen Antrag ausfüllen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Pflegehilfsmittel (zum Beispiel in einem Drogeriemarkt) selbst kaufen und monatlich einen Zuschuss von 42 Euro erhalten. Dazu müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen und uns zurückschicken. Den Antrag im AOK Kundencenter oder Sie können den Erstantrag direkt hier digital ausfüllen. In beiden Fällen müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen leisten.

Klicken Sie auf „Jetzt einloggen“, um das Formular zum Erstantrag direkt online auszufüllen.

Erstantrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

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Sollten Sie bereits Leistungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten, ist bei einer Änderung des Höchstbetrages ein erneuter Antrag nicht erforderlich.

Unsere Kollegen in den AOK Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere AOK Hilfsmittelsuche nutzen:

Weitere Anträge rund um Ihre Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Für besondere Situationen – etwa wenn Sie Ihre Versorgungsform ändern möchten – stehen Ihnen weitere Formulare zur Verfügung. Diese benötigen Sie nur, wenn bereits eine Bewilligung vorliegt oder Sie von der AOK Sachsen-Anhalt individuell dazu aufgefordert wurden.

  • Wechsel von Kostenerstattung zu Leistungserbringer

    Wenn Sie nicht länger die monatliche Kostenerstattung erhalten möchten und stattdessen direkt durch einen Leistungserbringer versorgt werden wollen.

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  • Wechsel von Leistungserbringer zu Kostenerstattung oder Wechsel des Leistungserbringers

    Dieses Formular nutzen Sie, wenn Sie von der Versorgung durch einen Leistungserbringer zur direkten Kostenerstattung wechseln möchten oder wenn Sie Ihren bisherigen Leistungserbringer wechseln wollen.

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Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was gehört zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln?

    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind ausschließlich die folgenden Produkte:

    • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
    • Fingerlinge
    • Einmalhandschuhe
    • medizinische Gesichtsmasken
    • partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-2 oder vergleichbare Halbmasken)
    • Schutzschürzen
    • Schutzservietten
    • Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion, auch als Tücher)
  • Kann ich den Zuschuss auch für Inkontinenzprodukte nutzen?

    Nein. Inkontinenzprodukte wie Windeln oder Windelhosen sind Hilfsmittel, die nicht über die Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse bezahlt werden. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfen, wenn eine Verordnung von Ihrem Arzt vorliegt.

  • Wird der Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel auch gezahlt, wenn ich als Pflegebedürftiger in einem Heim lebe?

    Nein. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden dann von Ihrer Einrichtung bereitgestellt.

  • Darf ein ambulanter Pflegedienst meine zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nutzen oder muss er eigenes Material mitbringen?

    Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind nicht zur Nutzung durch ambulante Pflegedienste bestimmt. Diese sind verpflichtet von ihnen benötigtes Material selbst vorzuhalten.

  • Muss ich Quittungen einreichen, wenn ich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel selbst kaufe?

    Nein, Sie müssen keine Quittungen einreichen. Wenn der Antrag von uns bewilligt wurde, überweisen wir immer am Monatsende 42 Euro auf das Konto des Pflegebedürftigen.

  • Ich bekomme von der AOK jeden Monat 42 Euro für meine Pflegehilfsmittel auf mein Konto. In Zukunft möchte ich lieber von meiner Apotheke versorgt werden. Was muss ich tun?

    Sie können jederzeit von der Kostenerstattung zur Versorgung durch einen Leistungserbringer wechseln. Nutzen Sie dafür das Formular „Wechsel von Kostenerstattung zu Leistungserbringer“.
    Nach dem Ausfüllen informieren Sie bitte Ihre Apotheke oder Ihr Sanitätshaus. Wichtig dabei ist, dass Ihre Apotheke oder das Sanitätshaus ein zugelassener Leistungserbringer von uns ist.

  • Ich möchte meinen derzeitigen Leistungserbringer wechseln. Was muss ich tun?

    Ein Wechsel des Leistungserbringers ist jederzeit möglich. Verwenden Sie dazu das Formular „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Wechsel des Leistungserbringers“. Nach dem Absenden informieren Sie bitte Ihren neuen Vertragspartner, damit die Versorgung dort nahtlos weitergeführt werden kann.

  • Ich werde derzeitig von einem Leistungserbringer versorgt. In Zukunft möchte ich von meiner AOK jeden Monat 42 Euro für meine Pflegehilfsmittel auf mein Konto erhalten. Was muss ich tun?

    Sie können jederzeit zur Kostenerstattung wechseln. Nutzen Sie hierfür den Antrag „Wechsel von Leistungserbringer zu Kostenerstattung“.
    Sobald wir Ihren Antrag bewilligt haben, überweisen wir Ihnen den Betrag von 42 Euro monatlich am Monatsende.

  • Wie finde ich einen zugelassenen Leistungserbringer, über den ich die Pflegehilfsmittel monatlich bestellen kann?

    Unsere Pflegeberater in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon geben Ihnen gern Auskunft, bei welchen Partnern Sie die Pflegehilfsmittel beziehen können.

    Alternativ können Sie gern unsere AOK-Hilfsmittelsuche online nutzen.

  • Gibt es zusätzliche Angebote für pflegende Familienangehörige?

    Ja, mit unserem Familiencoach Pflege unterstützen wir Sie dabei, psychischen Belastungen im Pflegealltag, beispielsweise im Umgang mit Demenzpatienten, entgegen zu wirken. Schon bei den ersten Anzeichen einer Überlastung können Sie frühzeitig handeln und Ihre Gesundheit und Psyche stärken. Es geht um Sie und Ihre psychische Gesundheit. In interaktiven Übungen, Audios und Kurzfilmen lernen Sie, wie Sie schwierige Pflege- und Konfliktsituationen bewältigen mit den Hürden im pflegerischen Alltag gut zurecht zu kommen. Dabei legen Sie fest, welche Themen für Sie relevant sind. Der Familiencoach Pflege ist für Sie kostenfrei, auch wenn Sie selbst nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.

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