Was ist Kurzzeitpflege?
Von Kurzzeitpflege spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim) untergebracht ist.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Von Kurzzeitpflege spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim) untergebracht ist.
Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt trägt die Leistungen zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. Inhalt der Leistungen sind pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der Leistungen für Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Der Höchstbetrag gilt insgesamt für beide Leistungen für maximal 8 Wochen.
Anspruch haben Sie, wenn Ihnen mindestens Pflegegrad 2 zugeordnet ist.
Den Antrag für die Kurzzeitpflege können Sie ganz einfach in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfallen.
Bevor Sie Angebote der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit der Pflegeeinrichtung. Die Pflegeeinrichtung rechnet dann direkt mit der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt ab. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Ausbildung tragen Sie als Pflegebedürftiger selbst.
Gründe für die Kurzzeitpflege können ganz unterschiedlich sein. Wenn Pflegebedürftige einen Krankenhausaufenthalt hinter sich haben oder sich ihr Gesundheitszustand kurzfristig verschlimmert, kann die Pflege in vielen Fällen nicht zu Hause fortgeführt werden. Dann ist es wichtig, den ganzen Tag Fachkräfte um sich zu haben, die die Pflegebedürftigen intensiv betreuen und ihnen helfen, wieder mobil für die Pflege zu Hause zu werden.
Die Kurzzeitpflege kommt aber auch infrage, wenn Ihre Pflegeperson selbst krank wird oder zu einer Rehabilitationsmaßnahme muss und somit Ihre Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann.
Anspruch auf Kurzzeitpflegeleistungen haben Sie nicht. Sie können aber über den Entlastungsbetrag anteilige Kosten für die Kurzzeitpflege erstattet bekommen. Sie müssen als Pflegebedürftiger jedoch einen Eigenanteil leisten.
Der Eigenanteil ist abhängig von der Pflegeeinrichtung, in der die pflegebedürftigen Personen untergebracht sind. Sie können zur Finanzierung den Entlastungsbetrag nutzen, wenn dieser nicht in anderer Form in Anspruch genommen wird. Im AOK-Pflegenavigator finden Sie alle Kurzzeitpflege-Einrichtungen in Ihrer Nähe. Für jede Einrichtung sind Preise und Eigenanteile aufgelistet.
Nein, Kurzzeitpflege ist nur in stationären Einrichtungen möglich. Welche das sind, können Sie im AOK-Pflegenavigator einsehen. Auch unsere Kollegen am Servicetelefon oder im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt vor Ort helfen Ihnen gern weiter.
Ja. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.
Ja, man kann die Kurzzeitpflege auch teilen. Dies ist solange möglich, bis der Gesamtleistungsbetrag von Höhe von 3.539 Euro oder die acht Wochen aufgebraucht sind.
Bei Kindern sind das Einrichtungen der Behindertenhilfe oder andere geeignete Einrichtungen. Welche das sind, erfahren Sie von unseren Kollegen am Servicetelefon, in Ihrem AOK-Kundencenter vor Ort oder im AOK-Pflegenavigator.
Ja, mit unserem Familiencoach Pflegeunterstützen wir Sie dabei, psychischen Belastungen im Pflegealltag, beispielsweise im Umgang mit Demenzpatienten, entgegenzuwirken. Schon bei den ersten Anzeichen einer Überlastung können Sie frühzeitig handeln und Ihre Gesundheit und Psyche stärken. Es geht um Sie und Ihre psychische Gesundheit. In interaktiven Übungen, Audios und Kurzfilmen lernen Sie, wie Sie schwierige Pflege- und Konfliktsituationen bewältigen mit den Hürden im pflegerischen Alltag gut zurecht zu kommen. Dabei legen Sie fest, welche Themen für Sie relevant sind. Der Familiencoach Pflege ist für Sie kostenfrei, auch wenn Sie selbst nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.
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