Anspruch auf Verhinderungspflege haben Sie, wenn Ihre Pflegeperson verhindert und Ihnen mindestens Pflegegrad 2 zugeordnet wurde.
Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege insgesamt einen Höchstbetrag von bis zu 3.539 Euro für maximal acht Wochen im Kalenderjahr.
Das gilt, wenn ein Pflegedienst die Verhinderungspflege durchführt oder wenn die Verhinderungspflege durch eine Ersatzpflegeperson erbracht wird, die nicht mit der Pflegebedürftigen oder dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist.
Wird die Verhinderungspflege hingegen durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder im Haushalt lebende Personen übernommen, ist die Kostenerstattung auf den 2-fachen Betrag des Pflegegeldes beschränkt.
Je nach Pflegegrad erhalten Sie für die Verhinderungspflege dann folgende Beträge:
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 694 Euro
- Pflegegrad 3: 1.198 Euro
- Pflegegrad 4: 1.600 Euro
- Pflegegrad 5: 1.980 Euro