Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Familie einer Rollstuhlfahrerin in der Küche

Was sind Verbesserungen des Wohnumfeldes?

Häufig ist die Wohnung von Pflegebedürftigen nicht auf die Pflege zu Hause ausgerichtet. Schmale Türen, Treppenstufen oder ein hoher Einstieg in die Badewanne werden plötzlich zu Barrieren. Das macht Wohnraumanpassungen erforderlich, die den Pflegealltag erleichtern oder ein selbständiges Leben in der Häuslichkeit ermöglichen. 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst diese sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ mit bis zu 4.000 Euro. Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahme begrenzt.  
Überschreiten die Kosten 4.000 Euro, müssen Sie den darüber liegenden Betrag selbst tragen.

Voraussetzung ist, dass die oder der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat und dass die Umbaumaßnahme die Pflege zu Hause erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann jede/r von ihnen den Zuschuss beantragen. Insgesamt kann eine Wohngruppe bis zu 16.000 Euro erhalten, die gleichmäßig auf die Pflegebedürftigen aufgeteilt werden.

Wie beantrage ich die Leistung? 

Den Antrag für den Zuschuss der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie ganz einfach in der Meine Gesundheitswelt ausfüllen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt. Wichtig ist, dass uns der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme vorliegt.

Nachdem die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt Ihren Antrag genehmigt hat, kann der Umbau erfolgen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) ein, das geht im Kundencenter oder per Post. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Umbaumaßnahmen werden bezuschusst?

    Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst 

    • Anpassungen im Wohnbereich
      z. B. den Einbau eines Treppenlifts, den Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe oder die Verlegung von rutschfesten Bodenbelägen
    • Anpassungen der Bausubstanz
      z. B. Verbreiterung von Türen, fest installierte Rampen, Verlegung von Wasseranschlüssen, Einbau einer bodengleichen Dusche
    • Technische Hilfen im Haushalt 
      z. B. Ein- und Umbau von Mobiliar wie motorisch absenkbare Küchenhängeschränke oder Höhenanpassung der Küchengeräte
    • Umzug in eine behindertengerechte Wohnung 
      z. B. vom Obergeschoss ins Erdgeschoss

    Kosten für Wartung und Pflege der Wohnraumanpassung tragen Sie selbst.

  • Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

    Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Umbaumaßnahme.

  • Ist ein Kostenvoranschlag für die Umbaumaßnahme ausreichend?

    Ja. Ein Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs, der den Umbau durchführen soll, reicht aus. Wenn jedoch unterschiedliche Handwerkerleistungen (z. B. Umbau im Bad und Einbau Treppenlift) als Maßnahme notwendig sind, benötigen wir je Leistung einen Kostenvoranschlag.

  • Kann ich den Umbau von meinem Nachbarn durchführen lassen?

    Ja, wenn die Umbaumaßnahmen von Nachbarn, Bekannten oder Angehörigen ausgeführt werden, können wir die tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten, Verdienstausfall) und Materialkosten bis zur Höchstgrenze von 4.000 Euro erstatten. Dafür fügen Sie bitte entsprechende Belege bei.

  • Habe ich einen Eigenanteil zu tragen?

    Liegen die Kosten für den Umbau höher als 4.000 Euro, müssen Sie den übersteigenden Betrag selbst zahlen.

  • Gibt es einen höheren Zuschuss, wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben?

    Ja, leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft, kann jede/r Pflegebedürftige einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen. Begrenzt ist der Zuschuss auf insgesamt 16.000 Euro pro Haushalt und 4.000 Euro pro Person. Das heißt, vier Pflegebedürftige können einen Zuschuss in Höhe von jeweils 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragen.

  • Erhalte ich die Leistung einmalig?

    Eine Verbesserungsmaßnahme kann aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen. Für alle Einzelmaßnahmen, die zum selben Zeitpunkt beantragt werden, wird insgesamt ein Zuschuss von 4.000 Euro gewährt.

    Ändert sich der Pflegezustand des Pflegebedürftigen und es wird eine weitere Anpassung seines häuslichen Umfeldes nötig, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden.

  • Kann ich auch Umzugskosten bezuschussen lassen?

    Ja. Wenn Sie aufgrund Ihres Pflegebedarfs zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung oder ins Erdgeschoss umziehen, können die Umzugskosten bezuschusst werden.

    Wenn Sie jedoch in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) ziehen, übernehmen wir die Umzugskosten nicht.

  • Bekomme ich auch einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro, wenn ich Beihilfe erhalte?

    Nein, Pflegebedürftige mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten keinen anteiligen Zuschuss für Umbaumaßnahmen.

  • Gibt es Beratungsstellen, die mir bei Fragen zum Umbau helfen?

    Ja. DieAOK Sachsen-Anhalt kooperiert mit der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e. V. Das ist eine Beratungsstelle, die Sie kostenfrei zur Durchführung von Umbaumaßnahmen im eigenen Zuhause informiert und Sie bei der Umsetzung unterstützt und begleitet.

    Kontakt zur PiA:

                    Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V.
                    Leiterstr. 4
                    39104 Magdeburg
                    0391 - 990 650 46

  • Muss ich die Umbaumaßnahme bei meinem Vermieter anmelden?

    Umbaumaßnahmen, die die bauliche Substanz des Gebäudes verändern (z. B. der Ausbau der Badewanne und der Einbau einer Dusche), müssen vorher mit der Vermieterin oder dem Vermieter abgesprochen werden. Bitte klären Sie mit ihr oder ihm alle mietrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umbaumaßnahme ergeben und halten Sie die Absprachen schriftlich fest.

Wussten Sie schon, dass…

  • die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt?
  • auch Umzugskosten in eine pflegegerechtere Wohnung bezuschusst werden?
  • mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt einen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro erhalten können?

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