Medikamentöse Behandlung
Die medikamentöse Behandlung des Angelman-Syndroms erfolgt immer in ärztlicher Absprache und unter ärztlicher Begleitung. Gegen epileptische Anfälle können krampflösende Medikamente (Antiepileptika) eingesetzt werden. Bei schweren Schlafstörungen kommen gegebenenfalls beruhigende Medikamente (Sedativa) infrage. Auch bei Reflux können unterstützend Medikamente eingesetzt werden. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Behandlung von Begleiterkrankungen
Begleiterkrankungen des Angelman-Syndroms werden abhängig von den Beschwerden und dem Schweregrad individuell behandelt. Bei Schielen kommen beispielsweise eine Brille, eine Okklusionstherapie (Abdecken eines Auges mit einem Pflaster) oder gegebenenfalls eine Operation infrage. Die AOK Sachsen-Anhalt beteiligt sich im Rahmen der geltenden Voraussetzungen an den Kosten für Sehhilfen.
Eine Wirbelsäulenverkrümmung kann mit physiotherapeutischen und orthopädischen Maßnahmen behandelt werden. Bei schweren Verläufen kann eine Operation notwendig sein. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Kosten für orthopädische Einlagen und orthopädische Schuhe.
Bei Verstopfung können eine angepasste Ernährung und gegebenenfalls Abführmittel helfen. Die Behandlung richtet sich nach den individuellen Beschwerden und sollte ärztlich abgestimmt werden.