Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Sehhilfen?
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen einen Zuschuss für Sehhilfen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen einen Zuschuss für Sehhilfen.
Wir zahlen einen Zuschuss für die Gläser bei einer Brille in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
Für Erwachsene zahlen wir einen Zuschuss in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise für Kontaktlinsen und Gläser, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
oder
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem Augenarzt eine Verordnung für die medizinisch notwendige Sehhilfe. Diese ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem vertraglich gebundenen Augenoptiker, Optometristen oder Leistungserbringer für Sehhilfen ein. Ihr Leistungserbringer berät Sie ausführlich über Ihre individuelle Versorgung und klärt alles Weitere mit der AOK Sachsen-Anhalt.
Haben Sie von uns bereits einen Zuschuss für Brillengläser oder Kontaktlinsen bekommen und sind mindestens 14 Jahre alt, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung direkt zu Ihrem Augenoptiker oder Optometristen gehen. Er wird dann die Augen prüfen und neue Brillengläser anpassen, wenn sich Ihre Sehschwäche um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.
Sehhilfen sind Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen.
Sehhilfen werden unterschieden in sehschärfenverbessernde Sehhilfen und therapeutische Sehhilfen. Während sehschärfenverbessernde Sehhilfen für die Korrektion von Brechungsfehlern des Auges genutzt werden, kommen therapeutische Sehhilfen bei der Behandlung und/ oder Korrektion einer Augenverletzung oder Augenerkrankung zum Einsatz.
Es gibt Brillen und Kontaktlinsen, die als alltägliche Sehhilfe dienen. Bei starken Einschränkungen der Sehfähigkeit können Lupen oder Bildschirmlesegeräte als Sehhilfe genutzt werden. Die medizinische Notwendigkeit dieser Geräte muss vom Augenarzt bestätigt werden.
Bei Brillengläsern wird unter anderem zwischen Einstärkengläsern und Mehrstärkengläsern unterschieden. Sie dienen zur Korrektion beispielsweise bei Myopie (Kurzsichtigkeit), Hyperopie (Weit- bzw. Übersichtigkeit) und/ oder Astigmatismus (Stabsichtigkeit/ Hornhautverkrümmung).
Kontaktlinsen sind Sehhilfen, die in Kontakt mit dem vorderen Augenabschnitt (der Hornhaut und Bindehaut) stehen. Dabei ist die Kontaktlinse in eine dünne Tränenflüssigkeitsschicht eingebettet. Kontaktlinsen werden, im Gegensatz zu Kontaktschalen, als optisches Korrektionsmittel eingesetzt. Kontaktschalen dienen therapeutischen Zwecken, zum Beispiel als Verbandlinse.
Bei den optisch vergrößernden Sehhilfen werden im Einzelnen Brillengläser mit Lupenwirkung, Lupen, Fernrohrbrillen nach Galilei, Fernrohrbrillen nach Kepler und Handfernrohre nach Kepler bzw. Galilei aufgeführt. Optisch vergrößernde Sehhilfen werden eingesetzt, wenn eine Vergrößerung von mindestens 1,5fach in der Nähe oder in der Ferne neben der Brille oder den Kontaktlinsen erforderlich ist.
Unter den elektronisch vergrößernden Sehhilfen sind unter anderem Bildschirmlesegeräte, elektronische Lupen, Kamerasysteme zur Schriftvergrößerung und spezielle Bedienhilfen und Nutzungsanpassungen zu verstehen. Sie dienen primär dazu, Bücher, Zeitungen oder sonstiges Lesegut ab einem sechsfachen Vergrößerungsbedarf visuell darzustellen.
Zur Versorgung mit Brillengläsern, Kontaktlinsen sowie einige vergrößernde Sehhilfen hat die AOK Sachsen-Anhalt Verträge geschlossen.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben unabhängig von der erforderlichen Gläserstärke Anspruch auf eine Versorgung mit Brillengläsern.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten in Höhe der geltenden Festbeträge beziehungsweise vertraglich vereinbarten Preise. Außerdem sind die Beratung sowie die Bestimmung der Brillenglasstärke Teil der Versorgung.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Brillengläser in Höhe der geltenden Festbeträge beziehungsweise vertraglich vereinbarten Preise, wenn
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Bestimmung Ihrer Brillenglasstärke. Ihr Augenoptiker oder Optometrist berät Sie außerdem zu gesetzlichen Zuzahlungen und möglichen Mehrkosten.
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die AOK Sachsen-Anhalt an den Kosten für Kontaktlinsen. Das gilt zum Beispiel,
Möchten Sie statt einer Brille Kontaktlinsen tragen, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten in Höhe des Anspruchs für die erforderlichen Brillengläser.
In der Regel werden formstabile Kontaktlinsen versorgt. Weiche Kontaktlinsen sind möglich, wenn formstabile Kontaktlinsen auch nach einer längeren Probezeit nachweislich nicht vertragen werden.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Bestimmung Ihrer Sehstärke.
Optisch vergrößernde Sehhilfen
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für optisch vergrößernde Sehhilfen die Kosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise bzw. Ihr Augenoptiker/ Optometrist erstellt einen individuellen Kostenvoranschlag. Sie erhalten die Sehhilfe, wenn Sie trotz Brille oder Kontaktlinsen mindestens einen 1,5fachen Vergrößerungsbedarf haben.
Elektronisch vergrößernde Sehhilfen
Bildschirmlesegeräte erhalten Sie bei einem mindestens sechsfachen Vergrößerungsbedarf.Bevor Sie sich für ein Bildschirmlesegeräte entschieden haben, testen Sie es bitte einige Zeit zur Probe. Während dieser Zeit können Sie die Handhabung und den Nutzen des Hilfsmittels in Ihrem Alltag testen.
Sie haben einen erneuten Anspruch auf eine Sehhilfe, sobald sich Ihre Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien ändert. Bei Kindern kann es wachstumsbedingt ein erneuter Anspruch entstehen.
Sie erhalten bei Ihrem Optiker Ihre verordnete Sehhilfe. Entscheiden Sie sich für eine teurere Sehhilfe, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und mögliche Folgekosten selbst tragen. Dies dokumentiert Ihr Leistungserbringer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Das Brillengestell, eventuell gewünschte Entspiegelung oder Tönungen der Brillengläser können nicht übernommen werden. Möchten Sie statt einer Brille Kontaktlinsen und liegen die medizinischen Voraussetzungen für Kontaktlinsen nicht vor, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages für die Brillengläser.
Das gilt auch für Pflegemittel, wie Reinigungslösungen oder Putztücher sowie Gegenstände zur Aufbewahrung der Sehhilfe.
Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind weiterhin hochbrechende Brillengläser, Oberflächenhärtungen, farbveränderliche, polarisierende Gläser, Gläser für Zweit- und Sportbrillen (außer Schulsport) und farbige Kontaktlinsen.
Ja, wir übernehmen die Kosten für so genannte Okklusionspflaster zum Abkleben eines Auges als Teil der Schielbehandlung.
Wir übernehmen die Kosten für einen Sehtest, wenn Sie Ihre Augen wegen Sehschwierigkeiten beim Augenarzt überprüfen lassen möchten. Dann übernehmen wir auch die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung).
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst Berufskraftfahrern, Busfahrern oder Schienenfahrzeugführern eine Brillenentspiegelung in Höhe von 20 Euro über das GESUNDESKONTO. Sie brauchen uns dafür nur die Rechnung und einen Nachweis Ihres Berufes einreichen.
Bildschirmlesegeräte sind Eigentum der AOK Sachsen-Anhalt. Sie erhalten das Hilfsmittel neu oder wiederaufbereitet in einem ordnungsgemäßen Zustand. Behandeln Sie es bitte mit Sorgfalt und beachten Sie die Gebrauchsanweisung sowie die Hinweise Ihres Leistungserbringers bei der Einweisung.
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