Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für orthopädische Schuhe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige orthopädische Schuhe.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige orthopädische Schuhe.
Wir übernehmen die Kosten, wenn bei definierten Schädigungsbildern oder Funktionsstörungen die medizinisch erforderliche Versorgung nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann. Das wären zum Beispiel fußgerechte Konfektionsschuhe, gegebenenfalls in Verbindung mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh und orthopädischen Einlagen.
Die medizinische Notwendigkeit stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt fest. Sie erhalten dann ein Rezept für die orthopädischen Schuhe.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Das ärztliche Rezept lösen Sie bei einem Orthopädieschuhmacher ein. Dort kümmert man sich um die Formalitäten. Ihr gewählter Leistungserbringer beantragt die Genehmigung der orthopädischen Schuhe bei uns und wird sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.
Orthopädische Schuhe sind in handwerklicher Einzelanfertigung individuell hergestellte Hilfsmittel. Sie helfen Ihnen im Alltag, Ihre Beschwerden beim Laufen zu lindern.
Orthopädische Schuhe gibt es als orthopädische Straßenschuhe, orthopädische Hausschuhe, orthopädische Sport- und Badeschuhe.
Da orthopädische Schuhe in Verbindung mit dem Gebrauchsgegenstand Schuhe verwendet werden, müssen Sie zusätzlich zur Zuzahlung auch einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil leisten.
Dieser beträgt:
Erwachsene Kinder
orthopädische Straßenschuhe 76 Euro 45 Euro
orthopädische Hausschuhe 40 Euro 20 Euro
orthopädische Sportschuhe 40 Euro 20 Euro
orthopädische Badeschuhe 25 Euro 14 Euro
Über die genaue Höhe des Eigenanteils informiert Sie Ihr gewählter Leistungserbringer.
Sie erhalten von Ihrem Orthopädieschuhmacher die medizinisch notwendigen orthopädischen Schuhe, die von der AOK Sachsen-Anhalt geprüft und genehmigt wurden. Ihr gewählter Leistungserbringer berät Sie gern. Entscheiden Sie sich für eine besondere, medizinisch nicht notwendige gegebenenfalls kostenintensivere Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen.
Orthopädische Schuhe erhalten Sie bei Orthopädieschuhmachern. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer in Ihrer Nähe.
Die Mindesttragedauer bei dem täglichem Gebrauch von orthopädischen Straßenschuhen liegt bei zwei Jahren. Dann haben Sie grundsätzlich wieder Anspruch auf ein neues Paar. Für orthopädische Haus-, Sport- und Badeschuhe haben Sie grundsätzlich nach vier Jahren einen neuen Anspruch.
Sie können sich orthopädische Schuhe auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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