Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Hilfsmittel

Eine Person läuft in einer Wohnung mit Krücken.

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für Hilfsmittel? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten für das medizinisch notwendige Hilfsmittel und die dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen wie zum Beispiel für die Anpassung, Montage, Zubehör, Änderungen, Reparaturen und Wartungen.

Voraussetzung ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin ein Rezept über das Hilfsmittel ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten, die gesetzlich festgelegt ist und 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, beträgt  Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze erreicht haben.

Wie erhalte ich die Leistung? 

Das Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin lösen Sie in einem Sanitätshaus oder bei einem unserer Vertragspartner ein. Das Sanitätshaus oder der Vertragspartner kümmert sich um die Genehmigungsformalitäten und reicht eventuell erforderliche Unterlagen zur Genehmigung bei uns ein. Ist die Genehmigung erteilt, können Sie im Anschluss Ihr Pflegehilfsmittel beim Sanitätshaus beziehungsweise Vertragspartner abholen. 

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind Hilfsmittel?

    Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die Ihnen verordnet werden, um eine körperliche Beeinträchtigung auszugleichen, einer Beeinträchtigung vorzubeugen oder um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. 

  • Welche Hilfsmittel gibt es?

    Es existiert eine Vielzahl verschiedener Hilfsmittel, die in verschiedene Produktgruppen unterteilt sind. Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Blutzuckermessgeräte, Brillen oder Sehhilfen, Prothesen, Gehhilfen, Hörgeräte, Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe. Alle Hilfsmittel finden sie im Hilfsmittelkatalog des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.

  • Kann ich mir das Hilfsmittel selbst aussuchen?

    Sie erhalten im Sanitätshaus oder beim Vertragspartner das von uns genehmigte Hilfsmittel. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Die Mitarbeitenden des Sanitätshauses beziehungsweise des Vertragspartners beraten Sie gern dazu.

  • Kann ich mir Hilfsmittel auch privat kaufen?

    Sie können sich Hilfsmittel auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.

  • Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

    Hilfsmittel dienen dem Ausgleich einer Behinderung oder unterstützen die Genesung. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen den Pflegealltag und helfen Pflegebedürftigen, ein selbständigeres Leben zu führen.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernimmt?
  • im Hilfsmittelverzeichnis mehr als 30.000 Produkte gelistet sind?
  • die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt auch Kosten für Pflegehilfsmittel übernimmt?

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