Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für orthopädische Einlagen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für orthopädische Einlagen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für orthopädische Einlagen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Wir übernehmen die Kosten grundsätzlich für zwei Paar orthopädische Einlagen im Kalenderjahr. Davon ausgenommen sind Kinderversorgungen.
Voraussetzung ist, dass Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent je Versorgung, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für eine entsprechende orthopädische Einlage. Die ärztliche Verordnung reichen Sie bei einem unserer Orthopädie-Schumacher oder einem Sanitätshaus ein, der Sie auch über die Versorgungsmöglichkeiten berät. In der Regel erhalten Sie Ihre orthopädischen Einlagen direkt bei Abgabe der Verordnung.
Einige Einlagen müssen vom Leistungserbringer individuell hergestellt werden. In diesen Fällen beantragt Ihr gewählter Leistungserbringer die Versorgung bei der AOK Sachsen-Anhalt. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt die Versorgung genehmigt hat, erhalten Sie Ihr Hilfsmittel.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Onlinesuche nutzen:
Orthopädische Einlagen sind individuell angefertigte orthopädische Hilfsmittel, die zur Stützung, Bettung oder Korrektur von Fußdeformitäten eingesetzt werden. Die Einlagen werden nach Ihrem individuellen Fußabdruck für Sie hergestellt. Sie helfen Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen zu lindern.
Fehlstellungen des Fußes können Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen verursachen. Diese können angeboren sein, im Laufe der Zeit entstehen oder beispielsweise durch Brüche hervorgerufen werden. Dann können orthopädische Einlagen helfen, den Fuß zu stabilisieren. Sie werden individuell geformt, um sich dem Fuß genau anzupassen. Orthopädische Einlagen entlasten gleichzeitig Füße, Knie- und Hüftgelenke sowie den Rücken.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre orthopädischen Einlagen. Auf folgende Leistungen haben Sie gegenüber Ihrem Orthopädie-Schuhmacher oder Sanitätshaus Anspruch:
Ihr Leistungserbringer berät Sie nicht nur zu den verschiedenen Einlagenmodellen, sondern gibt Ihnen auch wichtige Hinweise und Tipps zu geeignetem Schuhwerk.
Sie erhalten beim Orthopädie-Schuhmacher oder im Sanitätshaus Ihre Einlagen. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt.
Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften wie zum Beispiel spezielle Farbgestaltung oder Materialien, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten. Ihre Wahl wird von Ihrem Leistungserbringer dokumentiert. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten darf die AOK Sachsen-Anhalt nicht erstatten.
Ja, Sie können sich Einlagen auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
Nein, die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt nicht die Kosten für sensomotorische Einlagen, da eine Verbesserung der Fußstellung durch diese Einlagen noch nicht medizinisch bewiesen ist.
Möchten Sie zusätzliche Einlagen nutzen, die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und gegebenenfalls Folgekosten für zum Beispiel Reparaturen.
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