Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Logopädie?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ein Rezept für die Logopädie ausstellt.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten, die gesetzlich festgelegt ist und 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung beträgt.
Das Rezept legen Sie in einer zugelassenen Praxis Ihrer Wahl zusammen mit Ihrer
AOK-Versichertenkarte vor. Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Praxis für Logopädie. Dort leisten Sie auch die Zuzahlung.
Eine Genehmigung der Behandlung durch uns ist nicht notwendig.
Logopädie untersucht und behandelt Störungen rund um Sprache, Stimme und Sprechen. Auch Schluckstörungen gehören zum Fachgebiet, da sie sich negativ auf die Sprechfähigkeit auswirken können. Zu den Behandlungsmethoden gehören vielfältige Sprach- und Sprechübungen sowie motorische Trainingseinheiten. Sie helfen den Patientinnen und Patienten, Sprachstörungen zu bewältigen und die Kommunikation mit anderen Personen zu erleichtern.
Logopädische Maßnahmen richten sich an Erwachsene und Kinder gleichermaßen, da Störungen entweder seit der Kindheit bestehen oder nach einer Erkrankung
(zum Beispiel einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung) auftreten können.
Wie lange und wie oft eine Behandlung dauert, richtet sich nach der verordneten Therapiedauer. Diese kann jeweils 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten betragen. In der Regel verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen 10 Therapieeinheiten.
Mit Ihrer logopädischen Behandlung sollten Sie nach Ausstellung des Rezeptes innerhalb von 28 Tagen beginnen. Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine andere Frist festgelegt, ist diese für Sie verbindlich.
Eine Unterbrechung aus verschiedenen Gründen ist für 14 Tage möglich. Bei längeren Unterbrechungen ist Ihr Rezept nicht mehr gültig und Sie benötigen ein neues Rezept. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit, kann Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Arzt oder Ihre Therapeutin beziehungsweise Ihr Therapeut eine abweichende Regelung treffen. In diesen Fällen brauchen Sie keine neue Verordnung.
Einen Termin erhalten Sie zeitnah von Ihrer Logopädie-Praxis.
Sie können Logopädie auch privat in Anspruch nehmen. Eine Erstattung der
AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber nicht möglich.
Unsere Kolleginnen und Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einer Praxis.
Gerne können Sie auch online die Heilmittelerbringerliste für Ihre Suche nutzen.
Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Ihr Krankheitsbild den Diagnosen der
Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie entspricht. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kennt diese Diagnosen.
Für Diagnosen, die nicht in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet sind, ist eine Genehmigung erforderlich.
Den Antrag auf langfristige Genehmigung für Logopädie erhalten Sie von der
AOK Sachsen-Anhalt. Bitte füllen Sie beziehungsweise Ihr behandelndes Fachpersonal den Antrag aus und reichen Sie diesen unter Beifügung einer Kopie der Heilmittelverordnung bei uns ein. Das ist im Kundencenter oder per Post möglich. Sie können auch ganz einfach und direkt in der Meine Gesundheitswelt den Antrag stellen und die Verordnung hochladen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
Unsere Kolleginnen und Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei weiteren Fragen.
Innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid von uns. Bei Genehmigung muss die Ärztin beziehungsweise der Arzt sich über Ihren Gesundheitszustand einmal im Quartal informieren und kann dann eine weitere Heilmittelverordnung für das nächste Quartal ausstellen.
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