Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Krankengymnastik

Ältere Frau bei der Krankengymnastik

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Krankengymnastik?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Krankengymnastik, wenn sie medizinisch notwendig ist.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ein Rezept für die Krankengymnastik ausstellt.

Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten, die gesetzlich festgelegt ist und 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung beträgt.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Das Rezept legen Sie in einer zugelassenen Praxis Ihrer Wahl zusammen mit Ihrer AOK-Versichertenkarte vor. Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Praxis für Krankengymnastik. Dort leisten Sie auch die Zuzahlung.

Eine Genehmigung der Behandlung durch uns ist nicht notwendig.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist Krankengymnastik?

    Krankengymnastik zählt zu den physiotherapeutischen Behandlungen und sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten nach einer Operation oder einer Verletzung ihre Beweglichkeit zurückgewinnen und wieder belastbarer werden. Kern der Krankengymnastik sind Bewegungsübungen, die Sie unter Anleitung einer Physiotherapeutin oder eines Physiotherapeuten ausführen.

    Die Übungen sind dabei auf Ihr Krankheitsbild abgestimmt und unterstützen den Muskelaufbau, stabilisieren Gelenke, fördern die Koordination oder das Gleichgewicht und helfen, Schmerzen zu lindern. Krankengymnastik ist auch eine sinnvolle Ergänzung bei der Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen und wird auch eingesetzt, um Bewegungseinschränkungen bei Patienten und Patientinnen mit bestimmten Krankheiten vorzubeugen und die Bewegungsfähigkeit zu erhalten.

  • Wie lange dauert eine Behand­lung? 

    Die Regelbehandlungszeit für Krankengymnastik liegt zwischen 15 bis 25 Minuten. Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut entscheidet individuell, wie lange Ihre Behandlung innerhalb dieses Zeitrahmens läuft.

  • Wie lange ist ein ärztliches Rezept gültig?

    Mit der Krankengymnastik sollten Sie nach Ausstellung des Rezeptes innerhalb von 28 Tagen beginnen. Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine andere Frist festgelegt, ist diese für Sie verbindlich.

  • Was passiert, wenn ich meine Behandlung unter­bre­chen muss?

    Eine Unterbrechung aus verschiedenen Gründen ist für 14 Tage möglich. Bei längeren Unterbrechungen ist Ihre Verordnung nicht mehr gültig und Sie benötigen ein neues Rezept. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit kann Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Arzt oder Ihre Therapeutin beziehungsweise Ihr Therapeut eine abweichende Regelung treffen. In diesen Fällen brauchen Sie kein neues Rezept.

  • Wie erhalte ich einen Termin für eine Behandlung?

    Einen Termin erhalten Sie zeitnah von Ihrer Physiotherapie-Praxis.

  • Kann ich auch ohne ärztliches Rezept zur Krankengymnastik gehen?

    Sie können Krankengymnastik auch privat in Anspruch nehmen. Eine Erstattung der AOK Sachsen-Anhalt ist dann aber nicht möglich.

  • Wo finde ich zugelassene Physiotherapeut/innen bzw. eine gute Physiotherapie-Praxis, die Krankengymnastik anbietet?

    Unsere Kolleginnen und Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einer Praxis.

    Gerne können Sie auch online die Heilmittelerbringerliste für Ihre Suche nutzen.

  • Ich benötige langfristig Krankengymnastik. Brauche ich dazu eine Genehmigung von der AOK Sachsen-Anhalt?                            

    Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Ihr Krankheitsbild den Diagnosen der 
    Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie entspricht. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kennt diese Diagnosen. Für Diagnosen, die nicht in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet sind, ist eine Genehmigung erforderlich.

    Den Antrag auf langfristige Genehmigung für Physiotherapie erhalten Sie von der AOK Sachsen-Anhalt. Bitte füllen Sie beziehungsweise Ihr behandelndes Fachpersonal den Antrag aus und reichen Sie ihn unter Beifügung einer Kopie der Heilmittelverordnung bei uns ein. Das ist im Kundencenter oder per Post möglich. Sie können auch ganz einfach und direkt in der Meine Gesundheitswelt den Antrag stellen und die Verordnung hochladen. Im Anschluss werden die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
    Unsere Kolleginnen und Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei weiteren Fragen.

    Innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid von uns. Bei Genehmigung muss die Ärztin beziehungsweise der Arzt sich über Ihren Gesundheitszustand einmal im Quartal informieren und kann dann eine weitere Heilmittelverordnung für das nächste Quartal ausstellen.

  • Wie kann ich selbst die Behandlung unterstützen?                          

    Durch Bewegungsmangel im Homeoffice, schwere körperliche Arbeit, aber auch durch bestimmte Erkrankungen kann es zu Einschränkungen und zu Schmerzen im Bewegungsapparat kommen. Die Physiotherapie unterstützt Sie aktiv, Ihre Beschwerden zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und die Muskulatur wiederaufzubauen. Aber auch durch ein gezieltes Eigenübungsprogramm, welches Ihnen die Physiotherapie-Praxis vermittelt, mehr Bewegung im Alltag oder ein regelmäßiges Sporttraining wird zusätzlich das Therapieziel unterstützt. Bereits durch einen täglichen 20 bis 30-minütigen Spaziergang oder die Teilnahme an Rehabilitationssport oder Funktionstraining, können Schmerzen gelindert und die Leistungsfähigkeit wiedererlangt werden.

    Auch nach einer abgeschlossenen physiotherapeutischen Behandlung helfen regelmäßige körperliche Aktivitäten erneute Beschwerden zu vermeiden.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für Krankengymnastik übernimmt?
  • die Krankengymnastik eine Behandlungsmethode der Physiotherapie ist?
  • Krankengymnastik auch langfristig genehmigt werden kann?

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