Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Physiotherapie?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt Ihnen eine Heilmittelverordnung für die Physiotherapie ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahr alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten sowie zehn Euro je Verordnung.
Bei einigen Erkrankungen besteht ein regelmäßiger, langfristiger Bedarf an Physiotherapie. In diesen Fällen kann eine Genehmigung für den sogenannten langfristigen Heilmittelbedarf erforderlich sein. Den Antrag dafür können Sie direkt hier digital ausfüllen und Ihre Heilmittelverordnung hochladen.
Die Heilmittelverordnung legen Sie in einer zugelassenen Praxis Ihrer Wahl vor. Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Physiotherapiepraxis. Dort leisten Sie auch die Zuzahlung.
Bei einigen Erkrankungen besteht ein regelmäßiger, langfristiger Bedarf an Physiotherapie. Wenn Ihr Krankheitsbild in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie aufgeführt ist, ist keine Genehmigung erforderlich.
Liegt Ihre Diagnose nicht in der Anlage 2, benötigen Sie eine Genehmigung für den langfristigen Heilmittelbedarf. Den Antrag dafür können Sie direkt hier digital ausfüllen und Ihre Heilmittelverordnung hochladen.
Klicken Sie auf „Jetzt einloggen“, um den Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf zu stellen.
Wenn Sie durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingt in Ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, kann Physiotherapie Ihnen helfen, Schmerzen zu lindern oder Ihre Beweglichkeit zurück zu erhalten.
Physiotherapie ist eine sinnvolle Ergänzung bei der Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen. Manchmal hilft sie, eine Operation oder die Einnahme bestimmter Medikamente zu vermeiden.
Auch im Bereich der Rehabilitation ist sie heute unverzichtbar. Physiotherapie leistet einen wichtigen Beitrag, um Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers wiederherzustellen (beispielsweise nach einem Unfall oder Schlaganfall). Sie hilft so Patienten, den Alltag zu bewältigen oder zu erleichtern.
Physiotherapie kann aber auch präventiv eingesetzt werden. Zum Beispiel, um Schmerzen und körperlichen Einschränkungen vorzubeugen oder die Rückkehr vorausgegangener Erkrankungen zu vermeiden.
Zu physiotherapeutischen Behandlungen zählen unter anderem Massagen, Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Lymphdrainage. Abhängig davon, welche Beschwerden Sie haben, verordnet Ihr Arzt Ihnen die passende Behandlung. Wenn es hilft Ihre Beschwerden und Einschränkungen zu lindern, können auch mehrere Maßnahmen gleichzeitig verordnet werden wie zum Beispiel als standardisierte Heilmittelkombination.
Die Dauer einer Therapiesitzung richtet sich nach der verordneten Behandlung. Für jede Behandlung gibt es festgelegte Regelbehandlungszeiten. Ihr Therapeut entscheidet individuell, wie lange Ihre Behandlung innerhalb dieses Zeitrahmens läuft.
Zeitrahmen für die Behandlung:
Mit Ihrer physiotherapeutischen Behandlung sollten Sie nach Ausstellung des Rezeptes innerhalb von 28 Tagen beginnen. Hat Ihr Arzt eine andere Frist festgelegt, ist diese für Sie verbindlich.
Eine Unterbrechung aus verschiedenen Gründen ist für 14 Tage möglich. Bei längeren Unterbrechungen ist Ihre Verordnung nicht mehr gültig und Sie benötigen eine neue Heilmittelverordnung. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit, kann Ihr Arzt oder Ihr Therapeut eine abweichende Regelung treffen. In diesen Fällen brauchen Sie keine neue Verordnung.
Einen Termin erhalten Sie von Ihrer Praxis für Physiotherapie.
Sie können Physiotherapie auch privat in Anspruch nehmen. Eine Erstattung der
AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
Unsere Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem Servicetelefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einer Praxis.
Gerne können Sie auch online die Heilmittelerbringerliste für Ihre Suche nutzen.
Für einige Erkrankungen besteht ein regelmäßiger, langfristiger Bedarf an physiotherapeutischen Behandlungen. Wenn Ihr Krankheitsbild in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie aufgeführt ist, ist keine Genehmigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt kennt diese Diagnosen.
Liegt Ihre Diagnose nicht in der Anlage 2, benötigen Sie eine Genehmigung für den langfristigen Heilmittelbedarf. Den Antrag können Sie direkt hier auf dieser Seite digital ausfüllen und die Heilmittelverordnung bequem hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch weiterhin im Kundencenter oder per Post einreichen. Nach der Prüfung erhalten Sie innerhalb von vier Wochen einen Bescheid von uns.
Durch Bewegungsmangel im Homeoffice, schwere körperliche Arbeit, aber auch durch bestimmte Erkrankungen kann es zu Einschränkungen und zu Schmerzen im Bewegungsapparat kommen. Die Physiotherapie unterstützt Sie aktiv, Ihre Beschwerden zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und die Muskulatur wiederaufzubauen. Aber auch durch ein gezieltes Eigenübungsprogramm, welches Ihnen die Physiotherapie-Praxis vermittelt, mehr Bewegung im Alltag oder ein regelmäßiges Sporttraining wird zusätzlich das Therapieziel unterstützt. Bereits durch einen täglichen 20 bis 30-minütigen Spaziergang oder die Teilnahme an Rehabilitationssport oder Funktionstraining können Schmerzen gelindert und die Leistungsfähigkeit wiedererlangt werden.
Auch nach einer abgeschlossenen physiotherapeutischen Behandlung helfen regelmäßige körperliche Aktivitäten erneute Beschwerden zu vermeiden.
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