Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Infektionskrankheiten 
bei Kindern

Kleinkind mit seiner Mutter beim Kinderarzt

Masern, Windpocken & Co. – Typische Kinderkrankheiten

Kinder haben häufiger mal eine Schnupfnase oder Erkältung. Immer seltener erkranken sie dank hoher Impfraten hingegen an sognannten Kinderkrankheiten wie Mumps, Masern, Röteln oder Windpocken. Da die Krankheiten hochansteckend sind, kommt es bei Erwachsenen und Kindern, die keinen Immunschutz besitzen, trotzdem immer wieder zu Ausbrüchen. Weshalb auch Kinderkrankheiten gefährlich sein können und warum eine Impfung der beste Schutz ist, lesen Sie im Beitrag.

Wussten Sie schon, dass…

Typische Infektionskrankheiten bei Kindern

Erkranken Kinder durch Viren, Bakterien, Pilze oder Parasiten, spricht man von einer Infektion. Die Erreger werden beispielsweise durch Tröpfchen beim Anhusten und Sprechen oder beim indirekten Kontakt, wie zum Beispiel Hände schütteln, übertragen. Kinderkrankheiten heißen so, weil sie sehr ansteckend und viele deshalb bereits im Kindesalter erkranken. Hat man sie einmal gehabt, ist man in der Regel ein Leben lang immun gegen eine erneute Erkrankung. 

Grundsätzlich gilt: Eine Impfung bietet den besten Schutz. Gegenüber einer Impfung ist eine Infektion mit viel mehr Risiken verbunden.

Die bekanntesten Kinderkrankheiten haben meist einen milden Verlauf und heilen meist von selbst aus. Wir geben einen Überblick über die typischen Kinderkrankheiten und die Symptome:

  • Mumps

    Mumps ist eine Infektionskrankheit, die über Viren übertragen wird. Sie wird auch Ziegenpeter genannt. Erste Symptome sind häufig allgemeine Kraftlosigkeit, Appetitlosigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Fieber. Nach einem Tag kommt es zu einer Schwellung der Ohrspeicheldrüsen seitlich am Kopf. Bettruhe, viel Trinken und fiebersenkende Mittel können dem Körper helfen sich zu erholen. Eine direkte Behandlung gibt es nicht.

  • Masern

    Masern werden ebenfalls durch Viren hervorgerufen. Anfangs treten nur Erkältungsbeschwerden wie Husten, Schnupfen und leichtes Fieber auf. Nach ein paar Tagen steigt das Fieber an und es bildet sich der typische rote Hautausschlag im Gesicht mit drei bis sechs Millimeter großen Flecken. Später werden sie bräunlich-violett und breiten sich über den ganzen Körper aus. Masern heilen meist problemlos von allein aus. Bettruhe, Hustensaft und fiebersenkende Mittel können die Beschwerden während der Erkrankung lindern und die Heilung fördern. Eher selten kann es zu Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder einer gefährlichen Gehirnentzündung kommen. 

  • Röteln

    Röteln werden durch Rötelviren ausgelöst. Zu Beginn treten typische Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen und Kopfschmerzen auf. Anschließend bildet sich ein roter Hautausschlag mit kleinen hellroten, leicht erhabenen Flecken, die oft kaum sichtbar sind. Beginnend von den Ohren ziehen sich die Flecken über den ganzen Körper.  Bei vielen Betroffen verläuft eine Röteln-Infektion auch ganz ohne Symptome. Eine Behandlung an sich gibt es nicht. Fiebersenkende Medikamente und Wadenwickel können Beschwerden lindern. 
    Besonders gefährlich sind Röteln für Schwangere, da die Viren die Organe des Babys schädigen und zu schweren Missbildungen oder auch geistigen Behinderungen führen. Frauen sollten deshalb gleich zu Beginn ihrer Schwangerschaft ihren Impfschutz auf Röteln überprüfen.

  • Windpocken

    Windpocken sind ebenfalls eine höchstansteckende Viruserkrankung. Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen und Fieber sind die häufigsten Symptome. Nach ein paar Tagen bilden sich kleine rote Bläschen, erst im Gesicht und später am gesamten Körper. Sie jucken stark und sind mit einer klaren Flüssigkeit gefüllt. Meist genügen eine regelmäßige Hautpflege, juckreizlindernde Medikamente und fiebersenkende Mittel für die Behandlung. Wer einmal Windpocken hatte, kann später im höheren Alter an Gürtelrose (Zoster) erkranken. Denn die Erreger verbleiben im Körper und können später wieder „erwachen“

  • Keuchhusten

    Keuchhusten wird durch Bakterien ausgelöst. Symptome wie Husten und Schnupfen ähneln einer Erkältung. Später kommen krampfartige Hustenanfälle, vor allem nachts und Atemnot dazu. Besonders für Babys ist Keuchhusten sehr gefährlich, da sie meist noch nicht richtig sitzen können und ihre Atmung nicht gezielt regulieren können. Sie werden daher bei einer Infektion meist im Krankenhaus behandelt. Größere Kinder sollten sich schonen und regelmäßig an der Luft spazieren gehen. Inhalieren, Brustwickel und ausreichend Flüssigkeit unterstützen die Genesung.

  • Scharlach

    Eine Scharlach-Erkrankung wird ebenfalls durch Bakterien ausgelöst. Halsschmerzen, Hautausschlag und Fieber sind typische Symptome. Nach einigen Tagen tritt eine himbeerfarbene Zunge und Ausschlag mit hellroten und leicht erhabenen Flecken auf. Eine Behandlung erfolgt mit Antibiotika, was nach einigen Tagen zum Abklingen der Erkrankung führt. Ruhe, Halswickel und Gurgellösungen können die Beschwerden in dieser Zeit lindern. 
    Scharlach gehört zu den Kindererkrankungen, gegen die man nicht immun ist, wenn man sie einmal hatte. Eine Impfung existiert nicht.

Impfen schützt

Gegen Mumps, Masern, Röteln, Windpocken und Keuchhusten existieren wirkungsvolle Impfstoffe. Sie sind der beste Schutz, um gar nicht erst zu erkranken.

Eine Grundimmunisierung gegen typische Kinderkrankheiten erhalten Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen vom kinderärztlichen Fachpersonal. Spätere Auffrischungsimpfungen übernimmt auch Ihre Hausarztpraxis. Bei Fragen wenden Sie sich dorthin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.

Eine Mutter streicht ihrer kranken Tochter über den Kopf.
Ein Kleinkind wird vom Kinderarzt geimpft
Masern Ausschlag an händen

Was tun bei einem Verdacht auf Erkrankung?

Viele Symptome bei Kinderkrankheiten ähneln sich und sind meist erkältungstypisch. Bei einigen Erkrankungen tritt ein rötlicher Hautausschlag auf. Um sicher zu gehen, ob es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit handelt, ist es ratsam kinderärztliches Personal aufzusuchen. Es wird anhand der Symptome, einer körperlichen Untersuchung und wenn notwendig einem Blutbild die Art der Erkrankung abklären. 

Wie werden Kinderkrankheiten behandelt?

Bestätigt sich der Verdacht, überwacht das kinderärztliche Fachpersonal den Krankheitsverlauf bis die Erkrankung abklingt. Treten Beschwerden wie Fieber oder ähnliche Schmerzen, kann der Arzt oder die Ärztin entsprechende Medikamente verordnen. Zusätzlich hilft vor allem Ruhe Ihrem Kind, wieder gesund zu werden. Auch Hausmittel wie beispielsweise Wadenwickel können die Genesung unterstützen.
 

Kinderkrankheiten bei Erwachsenen

Auch wenn der Begriff "Kinderkrankheiten" zunächst harmlos klingt, können sie für Menschen ohne Immunschutz schwer verlaufen und Folgeerkrankungen wie eine Hirnhautentzündung nach sich ziehen. Gerade bei Erwachsenen, die keinen Schutz durch die Erkrankung in der Kindheit oder fehlende Impfung haben, kann es zu Komplikationen kommen. Beispielsweise können Masern bei Männern eine Hodenentzündung hervorrufen, was sogar in einigen Fällen zu Unfruchtbarkeit führen kann. Bei Schwangeren kann eine Masern-Infektion eine Frühgeburt auslösen. Röteln-Viren können auf das ungeborene Baby übertragen werden und Fehlbildungenverursachen. Daher ist es ratsam, bei einem Kinderwunsch seinen Impfstatus vorab prüfen zu lassen. 

Alle Impfungen können auch noch im Erwachsenenalter nachgeholt werden. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie dazu.

Masernschutzgesetz

Impfpass Masernimpfung

Viele Kinderkrankheiten sind in Deutschland meldepflichtig. Treten sie in Kindertageseinrichtungen oder in der Schule auf, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Seit 1. März 2020 gilt zusätzlich das sogenannte Masernschutzgesetz. Es regelt, dass alle Kinder, die einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, der Einrichtung einen Impfnachweis vorlegen müssen. Passiert das nicht, dürfen die Kinder die Einrichtungen nicht besuchen.

Auch Erzieher, Lehrkräfte, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, müssen einen Nachweis über die Maserschutzimpfung erbringen.
Bei fehlendem Nachweis drohen Bußgelder und den Mitarbeitern ist es untersagt, die entsprechenden Einrichtungen zu betreten oder in ihnen tätig zu sein. 

Hintergrund ist, dass Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten zählen und in den letzten Jahren die Zahl der Erkrankungen wieder zugenommen hat. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren können Masern zu schweren Komplikationen führen. Das Gesetz soll den Immunschutz dort erhöhen, wo eine sehr schnelle Übertragung stattfinden kann.

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