Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

OTC-Arzneimittel

Eine Frau wird in der Apotheke von der Apothekerin zu einem Arzneimittel beraten.

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für nicht rezeptpflichtige Medikamente?

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro.

Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung für mich?

Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Sie erhalten das Rezept in Papierform oder als E-Rezept. Wichtig für die Erstattung ist außerdem, dass Sie das Medikament in einer Apotheke kaufen oder über eine zugelassene Versandapotheke bestellen.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. 

Für die Erstattung benötigen wir:

  • die Quittung, die Rechnung oder den Kassenbeleg mit Ihrem darauf gedruckten Namen, dem Hinweis darauf, dass es sich um ein Privatrezept handelt und der Name des abgegebenen Arzneimittels

oder

  • neben der Quittung, der Rechnung oder den Kassenbeleg außerdem das Privatrezept oder das E-Rezept (auch Apothekenausdruck), wenn Ihr Name, der Vermerk „Privatrezept“ oder der Name des Arzneimittels fehlt.

Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.

Wussten Sie schon, dass…

  • Antiallergika auch zu den OTC-Arzneimitteln zählen?
  • der Zuschuss für Versicherte ohne Altersbegrenzung gezahlt wird?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere gesundheitliche Maßnahmen bezuschusst?
Frau mit Laptop auf dem Sofa

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Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Warum ist eine Verordnung vom Arzt für die Erstattung nötig?

    Das grüne Rezept dient als Nachweis, dass der Arzt die Anwendung des Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig hält und es dabei hilft, die Krankheitsbeschwerden zu lindern. Für Sie ist das grüne Rezept eine Merkhilfe, damit Sie in der Apotheke auch das richtige Medikament erhalten. 

  • Was sind OTC-Arzneimittel?

    Nicht rezeptpflichtige Medikamente, die Sie in der Apotheke kaufen können, nennt man auch OTC-Produkte oder OTC-Präparate. Die Abkürzung steht für "over the counter" und bedeutet so viel wie "über den Tresen" (der Apotheke).

Gut zu wissen

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