Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für ein Inhalationsgerät?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Inhalationsgerät.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für ein Inhalationsgerät.
Wir übernehmen die Kosten für Ihr Inhalationsgerät, wenn es medizinisch notwendig ist.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Das Rezept reichen Sie beim Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Er wird Sie dann medizinisch ausreichend und zweckmäßig versorgen.
Das Inhalationsgerät besteht aus einem Kompressor, einem Vernebler, einer Maske oder einem Mundstück und einem Schlauch. Der Kompressor erzeugt Druckluft, die über einen Schlauch in den Vernebler gelangt. Die Inhalationslösung wird mit Hilfe der Druckluft im Vernebler durch das Mundstück oder die Maske eingeatmet.
Bei der Behandlung von Bronchitis, Asthma, chronischen und akuten Atemwegserkrankungen und COPD werden Inhalationsgeräte verordnet, um Beschwerden beim Atmen zu lindern oder zu heilen. Auch bei üblichen Erkältungsbeschwerden hilft inhalieren mit Inhalationsgeräten, um Krankheitssymptome zu lindern.
Ihr Inhalationsgerät erhalten Sie bei unseren Vertragspartner. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Vertragspartner.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat Verträge mit bestimmten Vertragspartnern geschlossen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zu ermöglichen. Für den Zeitraum der Versorgung sind Sie an den Vertragspartner gebunden.
Sie können das Inhalationsgerät so lange nutzen, wie eine medizinische Notwendigkeit besteht und Ihr Arzt das bestätigt. In diesem Zeitraum sind Reparaturen und Neuversorgungen bei einem Defekt inbegriffen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Vertragspartner, der Ihnen das Inhalationsgerät geliefert hat. Er kümmert sich um Ihr Anliegen.
Bei Verschleiß oder Defekt übernehmen wir die Kosten für neues Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören zum Beispiel Vernebler, Anschlussschlauch, Luftfilter und Maske. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Vertragspartner, der Ihnen das Gerät geliefert hat.
In der Regel erhalten Sie das Inhalationsgerät am nächsten Tag. Die Möglichkeit, sich das Gerät in einer Apotheke auszuleihen, besteht nicht.
In besonders dringenden Fällen, zum Beispiel am Wochenende oder Feiertag, können für Kinder bis zum 14. Geburtstag Kooperationspartner (Apotheken/Sanitätshäuser) in einigen Städten die Versorgung mit dem Inhalationsgerät übernehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arzt Ihnen ein Kassenrezept für Kochsalzlösung ausstellen. Dann übernehmen wir selbstverständlich die Kosten.
Andernfalls besteht die Möglichkeit, sich bis zu 40 Euro für nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Kochsalzlösungen erstatten zu lassen. Die Abrechnung erfolgt über das GESUNDESKONTO.
Sie können sich ein Inhalationsgerät auch privat kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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