Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Über Ihr GESUNDESKONTO können Sie viele Mehrleistungen in Anspruch nehmen und einfach online abrechnen. Dazu gehören der Zuschuss zum Fitnessstudio, die Professionelle Zahnreinigung, zahlreiche Reiseschutzimpfungen und Gesundheitskurse.
Wir sind immer und überall für Sie erreichbar mit unseren Online-Services: der Meine Gesundheitswelt, der Onlinegeschäftsstelle der AOK und der App "Meine AOK".
Wir versichern Sie über Ihre Eltern bis zum 25. Lebensjahr kostenlos.
Wechseln Sie jetzt direkt online zur AOK Sachsen-Anhalt. Wir freuen uns auf Sie!
Sie sind mit der AOK Sachsen-Anhalt zufrieden, kennen und schätzen unsere Stärken und Vorzüge? Dann empfehlen Sie uns weiter. So können auch Ihre Arbeitskollegen und Freunde von den Vorteilen der AOK profitieren. Als Dankeschön erhalten Sie eine Prämie von 25 Euro.
Solange Sie jünger sind als 25 Jahre, können Sie sich über Ihre Eltern familienversichern.
Sie können sich auch über Ihren Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichern. Eine Altersbegrenzung gibt es dabei nicht. Ihr regelmäßiges Einkommen darf 520 Euro im Monat nicht übersteigen.
Ab dem 25. Geburtstag müssen sich die meisten Studierenden selbst versichern. Bevor Ihre Familienversicherung endet, erhalten Sie von uns rechtzeitig einen Antrag auf eigene Mitgliedschaft. Diesen können Sie ausgefüllt an uns zurückschicken.
Der Beitrag zur studentischen Versicherung bei der AOK Sachsen-Anhalt beträgt ab 1. Januar 2023 monatlich 91,11 Euro. Außerdem zahlen Sie einen gesetzlich festgelegten Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung von 27,61 Euro pro Monat, für Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder 32,48 Euro.
Die Versicherung als Student bzw. Studentin endet mit Ablauf des Semesters in dem oder zu dem Sie exmatrikuliert werden, spätestens jedoch mit Ablauf des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden.
Wenn Sie während Ihres Studiums nebenbei jobben, darf Ihr monatliches Einkommen 520 Euro nicht übersteigen. Verdienen Sie mehr als 520 Euro im Monat müssen sich selbst versichern.
Bis zum Ende des Semesters sind sie als Student bzw. Studentin versichert. Wenn Sie danach eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie sich selbst versichern.
Nachdem Ihr Aufnahmeantrag von der AOK bearbeitet wurde, erhält Ihre Hochschule oder Universität eine Meldung bzw. Sie erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Die Hochschule oder Universität bestätigt daraufhin Ihre Einschreibung.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
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