Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Mutterschutz und Elternzeit

Eine frischgebackene Mutter informiert sich mit ihrem Baby über den Mutterschutz

Mehr als nur eine Pause

Arbeiten mit Babybauch? – Das geht in vielen Fällen, aber nicht ewig. Schwangerschaft, Geburt und die ersten Monate mit dem Baby sind prägende Lebensphasen voller Veränderungen, Emotionen und neuer Herausforderungen. Gut zu wissen: In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die Sie in dieser Zeit unterstützen, allem voran Mutterschutz und Elternzeit.

Beide bieten nicht nur Sicherheit, sondern auch Raum zum Durchatmen. Was genau hinter den Begriffen steckt, welche Ansprüche Sie haben und was sich mit dem 1. Juni 2025 ändert, erfahren Sie im Folgenden.

Wussten Sie schon, dass…

  • der Kündigungsschutz während der Elternzeit besonders stark ist? 
  • die AOK Sachsen-Anhalt den Toxoplasmose-Test als Vorsorgeleistung für Schwangere bezuschusst?
  • auch Väter vollen Anspruch auf Elternzeit haben, unabhängig vom Einkommen der Mutter?
Ein Vorgesetzter verabschiedet eine Schwangere in den Mutterschutz

Was sind Mutterschutz und Elternzeit?

Der Mutterschutz ist ein gesetzlich geregelter Zeitraum, in dem schwangere und frischgebackene Mütter besonderen Schutz genießen. Geregelt ist er im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen – unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, also auch für:

  • geringfügig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Hausangestellte
  • Praktikantinnen

Er schützt vor Überforderung und körperlicher Belastung im Job, sowohl vor als auch nach der Geburt. Die Zeit dient der Regeneration und ermöglicht es, die erste Phase mit dem Kind in Ruhe zu erleben und die Bindung zu stärken. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Die Elternzeit ermöglicht beiden Elternteilen eine berufliche Auszeit, damit sie sich gemeinsam der Betreuung ihres Kindes widmen können.

Keinen Anspruch auf Mutterschutz haben hingegen Hausfrauen sowie rein selbstständige Frauen – es sei denn, sie haben freiwillig vorgesorgt. Sind sie zum Beispiel gesetzlich krankenversichert, kann Mutterschutz über bestimmte Wahltarife möglich sein. Die AOK Sachsen-Anhalt berät Sie dazu gern.

Eine schwangere Frau steht kurz vor dem Beschäftsigungsverbot

Beschäftigungsverbote

Das Beschäftigungsverbot beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und dauert bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich der Schutz auf zwölf Wochen nach der Geburt. Mütter dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten – es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Nach der Entbindung gilt jedoch ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Beschäftigungsverbote

Das Beschäftigungsverbot beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und dauert bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich der Schutz auf zwölf Wochen nach der Geburt. Mütter dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten – es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Nach der Entbindung gilt jedoch ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Kündigungsschutz

Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen – etwa mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Ein Paar genießt gemeinsam seine Elternzeit

Mutterschaftsleistungen

Mütter erhalten während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse – aktuell bis zu 13 Euro pro Tag. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, sodass Mütter insgesamt ihren vollen Nettolohn erhalten.

Elternzeit

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, nach der Geburt eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen.

Dauer

Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Elternteil betragen.

 

Aufteilung

Zwei Jahre können im Zeitraum zwischen der Geburt und dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Ein weiteres Jahr kann zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit lässt sich flexibel gestalten – zum Beispiel in mehreren Blöcken, gemeinsam mit dem Partner oder im Wechselmodell.

Anmeldung

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Zeiträume, die nach dem dritten Geburtstag des Kindes liegen, gilt eine Frist von mindestens 13 Wochen.

Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit von bis zu 32 Stunden pro Woche zulässig.

Gesundheitliche Aspekte

Elternzeit bedeutet mehr Familienzeit, weniger Alltagsstress und mehr Einfluss auf den eigenen Tagesrhythmus. Besonders in den ersten Lebensmonaten entsteht eine enge Eltern-Kind-Bindung, die sich langfristig positiv auf die psychische Gesundheit beider Seiten auswirkt. Studien zeigen, dass Väter während der Elternzeit eine intensivere Beziehung zu ihrem Kind aufbauen und seltener unter Stress oder Erschöpfung leiden.

Eine Frau informiert sich darüber, wie der Mutterschutz berechnet wird

Wie wird Mutterschutz berechnet?

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt.

Beispiel: Wenn die Geburt zwei Wochen vor dem errechneten Termin erfolgt, endet der Mutterschutz acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin. (4 Wochen vor dem errechneten Termin + 8 Wochen nach der Geburt = 12 Wochen)

Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit

Sowohl der Mutterschutz als auch die Elternzeit sind wichtige gesetzliche Regelungen, die Familien rund um die Geburt eines Kindes unterstützen. Doch sie verfolgen unterschiedliche Ziele, gelten in verschiedenen Zeiträumen und bringen jeweils eigene Rechte und Pflichten mit sich. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick, von der Dauer über finanzielle Leistungen bis hin zum Kündigungsschutz.

KriteriumMutterschutzElternzeit
ZweckSchutz der Gesundheit der Mutter vor und nach der GeburtBetreuung und Erziehung des Kindes durch die Eltern
DauerMindestens 14 Wochen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der GeburtBis zu 36 Monate pro Elternteil, aufteilbar bis zum 8. Geburtstag des Kindes
Finanzielle LeistungMutterschaftsgeld (gesetzliche Krankenkasse) und ArbeitgeberzuschussElterngeld (abhängig vom Einkommen)
KündigungsschutzVom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der GeburtWährend der gesamten Elternzeit
AnmeldungAutomatisch durch Vorlage der ärztlichen Bescheinigung der Schwangerschaft beim ArbeitgeberSchriftlich spätestens 7 Wochen vor Beginn bzw. 13 Wochen vorher, wenn Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag liegt

Mutterschutz bei Fehlgeburten

Bisher galt bei „nicht lebend geborenen Kindern“ mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm die Regelung, dass kein Anspruch auf Mutterschutz besteht. Seit dem 1. Juni 2025 ist hierzu eine wichtige Änderung im Mutterschutzgesetz in Kraft getreten: Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche erleiden, haben Anspruch auf Mutterschutz – unabhängig davon, ob es sich im rechtlichen Sinne um eine Totgeburt handelt. Die Dauer des Mutterschutzes richtet sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft:

Eine Frau wird nach einer Fehlgeburt im Mutterschutz ärztlich betreut
  • ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
  • ab der 17. Schwangerschaftswoche: 4 Wochen Mutterschutz
  • ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz

Der Mutterschutz beginnt unmittelbar nach der Fehlgeburt beziehungsweise ab dem Tag der medizinischen Feststellung. Während dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot – es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit. Kündigungsschutz, Ruhezeiten sowie Lohnersatzleistungen gelten wie beim regulären Mutterschutz. Die neue Regelung soll betroffenen Frauen eine angemessene Erholungszeit ermöglichen.

Fazit: Familienglück braucht Zeit und Schutz

Mutterschutz und Elternzeit sind mehr als nur gesetzliche Regelungen – sie sind ein wertvoller Beitrag zur körperlichen, seelischen und familiären Gesundheit. Sie schaffen Freiräume für Körper und Seele in einer Lebensphase, die von hormonellen Veränderungen, emotionalen Höhen und Tiefen sowie neuen Herausforderungen geprägt ist.

Ihre AOK Sachsen-Anhalt unterstützt werdende und frischgebackene Eltern umfassend mit Beratungen und Angeboten, damit Sie Mutterschutz und Elternzeit bestmöglich für sich und Ihr Kind nutzen können.

Gut zu wissen

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