Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt zur Hebammen-Rufbereitschaft zu?
Zum Ende Ihrer Schwangerschaft übernehmen wir die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft für bis zu 250 Euro.
Zum Ende Ihrer Schwangerschaft übernehmen wir die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft für bis zu 250 Euro.
Ihre Hebamme oder Ihr Entbindungspfleger muss als Leistungserbringer zugelassen sein.
Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Ihr GESUNDESKONTO. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie die Rechnung online über Ihr GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.
Ab der 37. Schwangerschaftswoche können Sie mit der Hebamme oder dem Entbindungspfleger Ihres Vertrauens eine Rufbereitschaft vereinbaren. Das bedeutet, dass Ihre Hebamme 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar ist und bereitsteht, wenn sich die Geburt ankündigt.
Sie können die Hebammen-Rufbereitschaft in Anspruch nehmen bei Hausgeburten, bei Entbindungen im Geburtshaus und bei Entbindungen im Krankenhaus, die von einer Beleghebamme begleitet werden. Die gewählte Hebamme muss Sie auch während der Schwangerschaft betreut haben.