Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Kryokonservierung

Ein Pärchen läuft Arm in Arm die Straße entlang. beide schauen sich lächelnd an. Die Frau ist schwanger.

Wieviel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Kryokonservierung.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?

Wir übernehmen die Kosten bei einer Kryokonservierung für 

  • die Vorbereitung,
  • die Entnahme,
  • die Aufbereitung,
  • den Transport,
  • das Einfrieren,
  • die Lagerung und
  • das spätere Auftauen der Ei- oder Samenzellen und Keimzellen.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Arztpraxis. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung zahlt?
  • die Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit nahezu gleich häufig bei Mann und Frau liegen?
  • wir viele weitere Leistungen in der Schwangerschaft übernehmen?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Kryokonservierung?

    Bei diesem Verfahren werden Samen- und unbefruchtete Eizellen bei einer Temperatur von minus 196 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff über Jahre eingelagert. Bei dieser Methode sterben die Zellen nicht ab, sondern stellen die Stoffwechselvorgänge ein, bis sie wieder erwärmt werden. Sie können später für eine künstliche Befruchtung wieder aufgetaut und genutzt werden.

  • Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme der Kosten bei einer Kryokonservierung?

    Voraussetzung ist, dass bei Ihnen eine keimzellenschädigende Therapie in Form einer Chemotherapie oder Bestrahlung erfolgt. Zudem dürfen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht älter als 40 Jahre und Männer nicht älter als 50 Jahre sein.
    Vor Beginn einer Kryokonservierung ist eine ärztliche Beratung notwendig. Im Anschluss wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei einem reproduktionsmedizinischen oder andrologisch qualifizierten Fachpersonal ausgestellt.

  • Wo kann ich meine Zellen einfrieren lassen?

    Es gibt ausgewählte Kryobanken, die zugelassen sind. Welche das sind, erfahren Sie von Ihrer behandelnden Arztpraxis.

  • Wann können meine Zellen nach einer Kryokonservierung genutzt werden?

    Ist Ihre Chemo- oder Strahlenbehandlung beendet, können die Zellen aufgetaut und für eine künstlich Befruchtung genutzt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre behandelnde Arztpraxis.

  • Bezuschusst die AOK Sachsen-Anhalt auch eine künstliche Befruchtung?

    Ja, die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Behandlungskosten bei einer künstlichen Befruchtung. Alles weitere erfahren Sie hier.

Gut zu wissen

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