Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Künstliche Befruchtung

Mädchen liegt entspannt lächelnd auf der Wiese und stützt den Kopf in die Hände.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für künstliche Befruchtung?

Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Behandlungskosten bei einer künstlichen Befruchtung.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung für mich?

Wir bezuschussen die Kosten für die ersten drei Behandlungsversuche.

Zusätzlich übernehmen wir bis zu 300 Euro für einen vierten Behandlungszyklus. Voraussetzung dafür ist, dass der 3. Behandlungszyklus durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde.

Wie rechne ich die Leistung ab?

Vor Beginn der Behandlung erstellt das Kinderwunschzentrum einen Behandlungsplan. Bitte reichen Sie diesen zur Genehmigung bei uns ein. Das geht persönlich im Kundencenter, per Post oder über das Postfach in der Onlinegeschäftsstelle. Wir prüfen den Behandlungsplan und geben die Kostenerstattung frei. Danach können Sie mit der Kinderwunschbehandlung beginnen.

Um die Abrechnung des Anteils der AOK Sachsen-Anhalt für die ersten drei Behandlungszyklen kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte. Für Ihren Eigenanteil stellt Ihnen das Kinderwunschzentrum eine Rechnung aus.

Nehmen Sie den vierten Behandlungszyklus in Anspruch, zahlen Sie die Kosten dafür zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei uns ein, das geht im Kundencenter, per Post oder über das Postfach in der Onlinegeschäftsstelle. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt 50 Prozent der genehmigten Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung übernimmt?
  • wir einen vierten Behandlungszyklus mit 300 Euro bezuschussen?
  • die Ursachen für Kinderlosigkeit nahezu gleich häufig bei Mann und Frau liegen?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme der Behandlungskosten bei einer künstlichen Befruchtung?

    Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin verheiratet sind. Zudem müssen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen 25 und 40 Jahre und Männer zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.

    Für die Befruchtung dürfen nur Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden und Ihr behandelnder Arzt muss gute Chancen sehen, dass Sie durch die künstliche Befruchtung schwanger werden. Zudem müssen Sie sich gemeinsam vor der Behandlung zu den medizinischen und psychosozialen Aspekten der künstlichen Befruchtung beraten lassen.

    Nehmen Sie den 4. Behandlungszyklus in Anspruch, müssen während des Behandlungszeitraums beide Partner bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sein.

  • Welche Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung gibt es?

    Die häufigsten Behandlungsmethoden bei einer künstlichen Befruchtung sind die Insemination, die In-vitro-Fertilisation, kurz IVF, und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion, kurz ICSI.

    Insemination
    Bei der Insemination werden die Spermien des Mannes mit einem flexiblen Katheter direkt in die Gebärmutter eingespritzt. Die Frau unterzieht sich vorher meist einer Hormonbehandlung, die die Eizellenreifung unterstützt und den Eisprung auslöst.

    In-vitro-Fertilisation (IVF)
    Bei der IVF werden der Frau Eizellen entnommen und in einem Reagenzglas mit den Samenzellen des Mannes zusammengebracht. Bei einer erfolgreichen Befruchtung setzt der Arzt die befruchtete Eizelle wieder in die Gebärmutter ein.

    Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

    Bei einer ICSI injiziert der Arzt eine Samenzelle mithilfe einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle.

    Ihr Arzt wählt die passende Methode für die künstliche Befruchtung aus. Seine Entscheidung für eine Methode hängt vor allem davon ab, welches Fruchtbarkeits-Problem bei Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin festgestellt wurde.

  • Wie viele Versuche werden bezuschusst?

    Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Kosten für:

    • Die Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal und die Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu achtmal
    • IVF - In-vitro-Fertilisation bis zu dreimal
    • ICSI - Intrazytoplasmatische Spermieninjektion bis zu dreimal
  • Kann ich mehrere Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen?

    Die Behandlungen können bei Bedarf nacheinander in Anspruch genommen werden, wenn die vorangegangene Therapie erfolglos war. Nur die jeweils drei Zyklen IVF und ICSI schließen einander aus: Entweder wird eine IVF oder eine ICSI angewandt.

  • Werden auch die Medikamente für die Kinderwunschbehandlung bezuschusst?

    Ja. Für Medikamente bspw. der Hormonbehandlung, die im Rahmen des genehmigten Behandlungsplans verordnet werden, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt 50 Prozent der Kosten.

  • Gibt es weitere Zuschüsse für eine künstliche Befruchtung?

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Paare mit Kinderwunsch bei der Finanzierung der Kinderwunschbehandlung. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Landesverwaltungsamt.

  • Wir sind ungewollt kinderlos. Wer bezahlt die Untersuchungen zur Suche nach den medizinischen Ursachen?

    Klappt es nicht mit der Schwangerschaft, sollten Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sich ärztlich untersuchen lassen. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten dafür. Zu den Untersuchungen gehören beispielsweise ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Arzt, eine körperliche Untersuchung und eine Überprüfung des Hormonstatus im Blut. Beim Mann wird außerdem häufig eine Samenprobe untersucht, bei der Frau eine Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter, Eierstöcke und Eileiter gemacht.

Gut zu wissen

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