Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Zahnbehandlungen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen, die medizinisch notwendig sind.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen, die medizinisch notwendig sind.
Wir übernehmen die Kosten für Zahnbehandlungen wie Zahnfüllungen, Parodontitis, Zahnfleischentzündungen und Weisheitszahnentfernung.
Die Höhe der abgerechneten Beträge ergibt sich aus dem Bewertungsmaßstab der zahnärztlichen Leistungen. Eine Teilerstattung nach der Leistungsabrechnung ist nicht vorgesehen.
Sie brauchen nur Ihre AOK-Versichertenkarte dabei zu haben. Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Zahnarztpraxis.
Einige Zahnbehandlungen müssen vorab von der Krankenkasse geprüft und zur Genehmigung eingereicht werden. Das geht in einem Kundencenter in Ihrer Nähe, per Post oder auch über die Online-Geschäftsstelle
Wir übernehmen die Kosten für Kunststofffüllungen bei Schneide- und Eckzähnen. Für alle anderen Zähne zahlen wir die Kosten für Amalgamfüllungen. Möchten Sie auch im Seitenzahnbereich eine Versorgung mit einer Kunststofffüllung, tragen Sie die Mehrkosten selbst.
Laborgefertigte Einlagefüllungen wie Inlays (angefertigter Festkörper, bestehend aus Gold oder Keramik) oder Onlays (großflächige Inlays) bezuschussen wir bis zur Höhe der Kosten einer Amalgamfüllung.
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten von Leistungen, die über den Inhalt der vertragszahnärztlichen Versorgung hinausgehen, von der versicherten Person selber zu tragen sind. Haben Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, je nach gewähltem Tarif, auch private Kosten abzurechnen.
Ja, aber bei Milchzahnfüllungen, Zahnhalsfüllungen, mehr als dreiflächigen Füllungen und bei Zähneknirschen gibt es keine Gewährleistung.
Kinder bis zum 15. Geburtstag erhalten Kunststofffüllungen. Danach werden Sie mit Amalgamfüllungen versorgt.
Nein, Sie werden mit Kunststofffüllungen versorgt. Die Abrechnung erfolgt über die Versicherungskarte.
Ja, wir zahlen die Schmerzbehandlung, wenn Ihr Zahnfleisch entzündet (Gingivitis) und angeschwollen ist.
Wir übernehmen die Kosten für eine Parodontose Behandlung (Zahnbettentzündung). Ihr Zahnarzt entfernt während der Behandlung alle Beläge und Zahnstein unterhalb des Zahnfleischrandes mit einem Handgerät oder Ultraschall.
Wir übernehmen die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung in bestimmten Fällen. Der Zahnarzt prüft individuell, ob die entsprechende Behandlungsrichtlinie erfüllt ist.
Wir zahlen die Entfernung Ihrer Weisheitszähne, wenn diese zu wenig Platz haben und andere Zähne damit schädigen können. Sind sie komplett durchgebrochen, können Sie von Ihrem Zahnarzt unter örtlicher Betäubung gezogen werden.
Weisheitszähne, die noch nicht herausgewachsen sind, entfernt Ihr Zahnarzt oder Ihr Zahnarzt oder in einer Praxis für Kieferchirurgie in einer kleinen Operation.
Die Kosten für eine Vollnarkose werden nur dann getragen, wenn sie medizinisch notwendig ist. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Zahnarzt darüber.
Wenn Ihre Zähne stark verfärbt sind zum Beispiel durch Rotwein, Tee, Kaffee oder Rauchen und Sie Ihre Zähne durch ein Bleaching aufhellen lassen möchten, trägt die AOK die Kosten dafür nicht. Dies ist eine kosmetische Behandlung.
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