Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Zahnzusatzversicherung
AOK-ZahnPRIVAT

Welchen Mehrwert bietet der Tarif?

Der Tarif AOK-ZahnPRIVAT leistet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur 
Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz, die über den Leistungskatalog der 
AOK Sachsen-Anhalt hinausgehen. 

Das umfasst zum Beispiel:

  • Professionelle Zahnreinigung und -kontrolle
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen
  • Kunststoff- und Gussfüllungen
  • Implantate, Inlays und Onlays
  • Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers
  • Aufbissbehelfe und Schienen
  • Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren oder Erwachsenen nach einem Unfall
  • Zahnaufhellung (Bleaching, nur in den Tarifstufen 90 und 100)

Wie hoch ist der zu zahlende Beitrag?

Es gibt drei Tarife, die sich in der prozentualen Höhe der Erstattung unterscheiden. Sie können also selbst entscheiden, wieviel Sie für Ihre Zähne ausgeben möchten, und den Zahntarif wählen, der am besten zu Ihnen passt.

  • 100 Prozent Zuzahlung im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 100
  • 90 Prozent Zuzahlung im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 90
  • 75 Prozent Zuzahlung im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 75

Den zu zahlenden Beitrag in den einzelnen Tarifstufen können Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners UKV berechnen.

Wie kann ich die Zahnzusatzversicherung abschließen?

Über unseren Kooperationspartner UKV  können Sie Ihre Zusatzversicherung ganz einfach online abschließen.

Wussten Sie schon, 
dass...

  • die Zahnzusatzversicherung Ihre Zuzahlung zur Zahnversorgung minimiert?
  • kein gepflegtes Zahnbonusheft vorliegen muss, um Leistungen aus dem Tarif zu nutzen?
  • der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss beginnt?
...

So sparen Sie mit der
Zahnzusatzversicherung

Auf den Seiten unseres Kooperationspartners UKV finden Sie alle weiteren Informationen zum Tarif. Hier können Sie Ihren persönlichen Beitrag in den einzelnen Tarifstufen berechnen. Die UKV berät Sie auch gern telefonisch vor Vertragsabschluss.

Häufige Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz

  • Welche Vorteile bringt eine Zahnzusatzversicherung?

    Eine Zahnzusatzversicherung kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung rund um die Zahnprophylaxe als auch bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sinnvoll ergänzen. 

    Wenn bei Ihnen eine zahnmedizinische Behandlung nötig ist, decken die gesetzlichen Leistungen oft nur einen Teil der Kosten ab. Je nach Befund kann der anfallende Eigenanteil für Sie sehr hoch sein. Eine Zusatzversicherung bezuschusst viele Kosten und senkt damit Ihren Eigenanteil.

    Eine Zusatzversicherung lohnt sich aber auch für Personen, die noch keine Zahnbeschwerden haben, doch für den Ernstfall finanziell abgesichert sein und daher frühzeitig vorsorgen wollen.

  • Wie hoch sind die Zuschüsse, die ich erhalte?

    Die Zuschüsse betragen je nach gewähltem Tarif 75, 90 oder 100 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils.

  • Gibt es Erstattungsgrenzen?

    Ja. Im Bereich der Zahnprophylaxe werden je nach gewählter Tarifstufe 100, 90 bzw. 75 Prozent erstattet. 

    Zudem ist der Maximalbetrag beim AOK-ZahnPRIVAT 75 auf maximal 100 Euro im Jahr festgelegt.

    Im Bereich der Kieferorthopädie (mitversichert in Tarifstufe 100 und 90) werden 90 Prozent von maximal 5.000 Euro einmal in der Vertragslaufzeit erstattet.

    Darüber hinaus gelten in den ersten vier Jahren jährliche Erstattungsgrenzen über alle Leistungen hinweg. Mehr dazu lesen Sie auf der Website unseres Kooperationspartners UKV.

  • Warum schließe ich den Versicherungsvertrag mit der Union Krankenversicherung (UKV)?

    Die UKV ist unser Partner für private Zusatzversicherungen. Den Schutz, den Sie über die gesetzliche Krankenversicherung erhalten, können Sie mit einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll erweitern.

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