Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Zusatzversicherung
AOK NaturPRIVAT

Welchen Mehrwert bietet der Tarif?

Der Tarif AOK-NaturPRIVAT beteiligt sich zu 80 Prozent an den Kosten für Naturheilkunde und alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die über den Leistungskatalog der AOK Sachsen-Anhalt hinausgehen. Das gilt bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro im Jahr. Das heißt, dass Sie maximal 1.000 Euro erstattet bekommen.

Bezuschusst werden:

  • Behandlung durch Heil­praktiker* oder Ärzte für Natur­heilverfahren
  • Alternative Therapien aus dem GebüH oder Hufelandverzeichnis, wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie oder Traditionelle Chinesische Medizin
  • Leistungen für Arznei­- und Verbandmittel

 

*Heilpraktiker mit unbeschränkter Heilpraktikererlaubnis

Wie hoch ist der zu zahlende Beitrag?

Für den Tarif AOK-ZahnVITAL wird keine Alterungsrückstellung gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe. 

AlterMonatlicher Beitrag
0 bis 19 Jahre                               8,90 Euro                                 
20 bis 49 Jahre25,34 Euro
50 bis 64 Jahre32,13 Euro
ab 65 Jahren41,30 Euro

Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem eine versicherte Person das 20., 50. bzw. 65. Lebensjahr vollendet, erfolgt der Eintritt in die nächste Beitragsstufe. Tarifauszüge, Grundlage für den Versicherungsschutz sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

 

Wie kann ich die Zusatzversicherung zur Gesundheitsvorsorge abschließen?

Über unseren Kooperationspartner UKV  können Sie Ihre Zusatzversicherung ganz einfach online abschließen.

Wussten Sie schon, 
dass...

  • Naturheilverfahren die Schulmedizin sinnvoll ergänzen können?
  • über den Tarif AOK-NaturPRIVAT unter anderem auch Kosten für Homöopathie bezuschusst werden?
  • der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss besteht?
...

So sparen Sie mit der
Zusatzversicherung

Auf den Seiten unseres Kooperationspartners UKV finden Sie alle weiteren Informationen zum Tarif. Hier können Sie alle wichtigen Informationen zu den enthaltenen Leistungen detailliert nachlesen. Die UKV berät Sie auch gern telefonisch vor Vertragsabschluss.

Häufige Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz

  • Was sind Naturheilverfahren?

    Naturheilverfahren sind Therapien, die im Körper natürliche Reaktionen anregen und die Selbstheilungskräfte aktivieren. Die klassischen Naturheilverfahren sind weitgehend in die Schulmedizin integriert und können sie sinnvoll ergänzen. Sie helfen dabei, bestehende Erkrankungen und Beschwerden zu bekämpfen. Dabei werden ausschließlich Mittel angewendet, die ihren Ursprung in der Natur haben, wie z. B. Wärme und Kälte, Licht, Wasser, Luft, bestimmte Nahrungsmittel und Heilpflanzen.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt Kosten für Naturheilverfahren?

    Wir bezuschussen bestimmte Naturheilverfahren mit 50 Euro im Jahr. 

    Darüber hinaus übernehmen wir im Rahmen des GESUNDESKONTO im Jahr bis zu 240 Euro für vier osteopathische Behandlungen. Pro Behandlung können bis zu 60 Euro erstattet werden. 

    Kosten, die darüber hinausgehen, können über den Tarif AOK-NaturPRIVAT bezuschusst werden.

  • Warum übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt keine Behandlungskosten bei einer Heilpraktikerin bzw. bei einem Heilpraktiker?

    Da es sich bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern nicht um Vertragsärzte handelt, dürfen wir als gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen.

    Mit dem Tarif AOK-NaturPRIVAT können Sie sich die Behandlungskosten bezuschussen lassen.

  • Warum schließe ich den Versicherungsvertrag mit der Union Krankenversicherung (UKV)?

    Die UKV ist unser Partner für private Zusatzversicherungen. Den Schutz, den Sie über die gesetzliche Krankenversicherung erhalten, können Sie mit einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll erweitern.

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