Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Pflege in der Urlaubszeit

Lächelnde Frau schiebt älteren mann im Rollstuhl über den Flur

Urlaub trotz Pflegeverantwortung: 
So gelingt die Auszeit

Die pflege eines nahestehenden Menschen ist eine verantwortungsvolle und oft sehr fordernde Aufgabe. Viele pflegende Angehörige leisten diese Betreuung über Monate oder Jahre hinweg – oft zusätzlich zu Beruf, Familie und anderen Verpflichtungen. Das geht nicht selten mit körperlicher und seelischer Belastung einher.

Gerade deshalb ist es entscheidend, sich regelmäßig Auszeiten zu gönnen. Eine Reise oder ein verlängertes Wochenende:  Pausen sind nicht nur erlaubt, sondern notwendig. Doch viele Angehörige stehen dann vor der Frage: Wer übernimmt die Pflege in dieser Zeit?

Wir zeigen Ihnen, welche Optionen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die Pflege gut und sicher während Ihrer Abwesenheit organisieren können.

Wussten Sie schon, dass...

  • wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Pflege mit Rat und Tat zur Seite stehen?
  • es viele Leistungen gibt, die Sie im Alltag entlasten können?
  • wir Sie auch über alle Neuerungen in der Pflege informieren?

Pflege während der Auszeit organisieren

Während pflegende Angehörige sich eine Auszeit nehmen oder Urlaub machen, benötigt die pflegebedürftige Person natürlich auch weiterhin eine angemessene Betreuung. Diese kann mit einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sichergestellt werden. Vorab können Sie klären, was der Pflegebedürftige möchte, denn seine Wünsche und Wünsche und Bedürfnisse sollten immer mitberücksichtigt werden.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege bedeutet, dass eine andere Person die Pflege übernimmt, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie kann durch ambulante Pflegedienste, ehrenamtlich arbeitende Personen, Nachbarn oder andere Angehörige übernommen werden, meist in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 2 für maximal acht Wochen und bis zum Höchstbetrag.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege können Sie ab Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen. Die pflegebedürftige Person wird für die Zeit in einer stationären Einrichtung untergebracht und versorgt. Wir übernehmen die Kosten zur Kurzzeitpflege bis zum Höchstbetrag für maximal acht Wochen im Kalenderjahr.  Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst. 

Beide Leistungen sind kombinierbar

Group Of Young Candidates Sitting At Boardroom Table Listening To Presentation At Business Graduate Recruitment Assessment Day

Beide Leistungen sind kombinierbar und es gibt ein gemeinsames Jahresbudget, das ausgeschöpft werden kann. Der Betrag gilt einheitlich ab Pflegegrad 2.

Bitte beachten: Mit höherem Pflegegrad steigen die Pflegekosten in der stationären Einrichtung oder bei einer ambulanten Pflege. 
Freie Heimplätze und ambulante Pflegedienste finden Sie in unserer Pflegesuche oder nutzen Sie unsere Pflegeberatung in den AOK-Kundencentern.

Frühzeitige Planung ist wichtig, um einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen oder einen Pflegedienst zu finden, der in dieser Zeit einspringen kann.

Weitere Unterstützung für 
pflegende Angehörige

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, den sie für bestimmte Unterstützungsleistungen nutzen können.
    Mehr dazu erfahren Sie hier.
     
  • Unser digitaler Familiencoach Pflege unterstützt Sie, mit den psychischen Belastungen des Pflegealltags besser umzugehen.
    Zum Coach

Gut zu wissen

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