Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Auslandskranken-
versicherung für Einzelpersonen

Welchen Mehrwert bietet der Tarif?

Mit den im Tarif enthaltenen Leistungen sind Sie auf Auslandsreisen im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls abgesichert. 

Erstattet werden zum Beispiel 100 Prozent der Kosten für:

  • Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte 
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • durch einen Arzt verordnete Heilmittel wie Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie
  • Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Krankenhausbehandlung
  • den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus

Die Jahrespolice sichert alle Auslandsreisen ab, die Sie innerhalb eines Jahres machen. Sie gilt für die ersten 56 Tage jeder Reise ins Ausland.

Wie hoch ist der zu zahlende Beitrag?

AlterMänner/Frauen
0 bis 64 Jahre11,50 Euro pro Jahr
ab 65 Jahre39,50 Euro pro Jahr
Für zusätzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre 
(Tarif Familien-AOK-AKD-16)
4,60 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen

Für diesen Vertrag fällt keine Versicherungssteuer an. Grundlage für Vertragsabschlüsse ab dem 1. Januar 2022 ist § 4 Abs. 1 Nr. 5 b VersStG.

Wie kann ich den Auslandsreiseschutz abschließen?

Über unseren Kooperationspartner UKV  können Sie Ihre Zusatzversicherung ganz einfach online abschließen.

Wussten Sie schon, dass...

  • eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für alle Auslandsaufenthalte empfehlenswert ist?
  • wir über unser GESUNDESKONTO zahlreiche Reiseschutzimpfungen bezuschussen?
  • Gesundheitsreisen auch ins Ausland möglich sind?
Mann und Frau als Rucksackreisende

Finanziell gesund bleiben 
bei Krankheit im Ausland

Auf den Seiten unseres Kooperationspartners UKV finden Sie alle weiteren Informationen zu den im Tarif abgesicherten Leistungen. Hier können Sie auch Ihren persönlichen Beitrag berechnen. Die UKV berät Sie gern telefonisch vor Vertragsabschluss.

5 Services für Ihre Gesundheit auf Reisen

Happy traveller: a woman packing her clothes into a suitcase, getting ready for a trip.

In jedem Versicherungspaket der UKV sind die folgenden fünf Medical Protect plus-Zusatzleistungen eingeschlossen. Damit unterstützt die UKV Sie aus der Ferne, sollten Sie medizinische Hilfe am Urlaubsort benötigen.

  1. Travel-Info: der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen.
  2. Digitale Sprechstunde: Sprechen Sie jederzeit mit deutschsprachigen Ärzten und Ärztinnen per Video-Anruf.
  3. Notfall-ambulant-Assistent: unser Service räumt Ihnen Hindernisse aus dem Weg: von der Suche nach einer Praxis über die Diagnose bis zur Behandlung.
  4. Rücktransport-Assistent: Wenn ein Rücktransport erforderlich ist, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern als darum, wieder gesund zu werden.
  5. Notfall-stationär-Assistent: Wenn Sie sich auf Reisen stationär behandeln lassen müssen, ist medizinisch geschultes Personal telefonisch an Ihrer Seite.

Mehr Informationen zu den einzelnen Services lesen Sie hier.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz im Ausland

  • Warum benötige ich eine extra Krankenversicherung für Auslandsreisen?

    In allen Ländern der Europäischen Union (EU) und in einigen weiteren Staaten sichert die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) eine im Notfall notwendige Behandlung ab. Sie befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Deshalb sollten Sie bei Reisen immer auch Ihre eGK dabei haben. Für wenige weitere Länder (Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien) gibt es außerdem spezielle Auslandskrankenscheine.

    Wichtiger Hinweis: 
    Es kann vorkommen, dass die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert werden. Deshalb sollte zusätzlich immer eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. 

    Außerhalb von Europa besteht kein Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung.
    Hier ist eine private Auslandskrankenversicherung unabdingbar.

  • Warum schließe ich den Versicherungsvertrag mit der Union Krankenversicherung (UKV)?

    Die UKV ist unser Partner für private Zusatzversicherungen. Den Schutz, den Sie über die gesetzliche Krankenversicherung erhalten, können Sie mit einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll erweitern.

  • Gibt es Länder, in denen der Auslandsreiseschutz nicht gilt?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland.

  • Muss ich im Ausland entstandene Behandlungskosten vorstrecken?

    In der Regel strecken Sie die Kosten vor, die UKV erstattet sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlt die UKV Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach den 24-Stunden-Notruf-Service der UKV an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.

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