Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Vorsorgevollmacht

Ein etwa 50-Jähriger umarmt seine Frau von hinten. Sie stehen im Garten und schauen in die Ferne.

Der Vertrag zum Schutz Ihrer Entscheidungen

Wer darf für Sie eintreten, wenn Sie es selbst nicht können? Das regelt eine Vorsorgevollmacht per Vertrag. Darin bestimmen Sie einen Menschen, dem Sie es zutrauen in Ihrem Sinne zu entscheiden und zu handeln. Welche Bereiche eine solche Vollmacht umfasst, wer sie haben sollte und was geschieht, wenn man keine Vorsorgevollmacht hat? Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie zusammengestellt.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie ohne Vorsorgevollmacht im Ernstfall gerichtlich einen Betreuer bestellt bekommen können?
  • eine Vorsorgevollmacht nicht notariell beurkundet werden muss?
  • Sie selber entscheiden, was in Ihrer Vorsorgevollmacht geregelt wird?

Inhalt einer Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht können sehr verschiedene und weitreichende Aspekte geregelt werden. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Themen:

  • Gesundheitsfürsorge und Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt und Wohnsitz
  • Behördengänge und Vertretung vor Gericht
  • Finanzielle Geschäfte
  • Abschlüsse von Verträgen
  • Post und Telefon
  • Rechtsgeschäfte
  • Ärztliche Behandlung
  • Todesfall

Sie entscheiden selbst, welche Angelegenheiten Sie in der Vorsorgevollmacht regeln möchten. Dabei ist es nicht ganz einfach, den Überblick über alles zu behalten. Zudem können Sie beispielsweise innerhalb einer Vorsorgevollmacht auch eine Bankvollmacht erteilen. Eine Patientenverfügung hingegen, lässt sich nicht in die Vorsorgevollmacht integrieren, aber sie kann damit kombiniert werden.

Brauchen Sie Hilfe dabei, die einzelnen Vollmachten und Verfügungen für Ihren konkreten persönlichen Fall zu ordnen? Unsere Pflegeberatung kann Ihnen weiterhelfen und in Ruhe die für Sie wichtigen Punkte mit Ihnen besprechen.

Fragen rund um die Vorsorgevollmacht

Wer eine Vorsorgevollmacht geben möchte, wird schnell feststellen, dass sich da viele Fragen auftun. Die wichtigsten beantworten wir Ihnen hier:

  • Wer braucht so eine Vollmacht und wann sollte man die Vollmacht erstellen?

    Im Grunde braucht jeder Mensch eine solche Vollmacht. Auch wenn wir alle hoffen, dass sie nie zum Einsatz kommt. Sie sichert uns ab, wenn im Leben ein unvorhergesehenes Ereignis unsere Möglichkeiten stark einschränkt. Um eine Vorsorgevollmacht abzuschließen, müssen Sie voll geschäftsfähig sein. Es ist daher am besten, sich darum zu kümmern, wenn man sich gut, weitestgehend gesund und wohl fühlt.

  • Wen kann man in der Vollmacht als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigten angeben?

    Jeder Mensch, dem Sie vertrauen, kann von Ihnen bevollmächtigt werden. Besprechen Sie Ihre Entscheidung vorher mit der Person Ihrer Wahl. Denn sie wird Zeit und Kraft benötigen, um Sie entsprechend Ihrem Willen zu vertreten. Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen möchten, ist das möglich. Auch können Sie die Aufgaben in der Vollmacht den jeweiligen Bevollmächtigten direkt zuweisen.

  • Woher bekomme ich einen Vordruck für die Vorsorgevollmacht?

    Sie können die Vorsorgevollmacht frei formulieren oder auch Formulare dafür nutzen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt ein Muster zur Verfügung. Wichtig ist: Die Vorsorgevollmacht muss wie ein Vertrag Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und -ort, Meldeadresse und Datum und Ort mit Unterschrift aufweisen. Am besten ist es, wenn auch Ihre Bevollmächtigten vollständig mit allen Angaben erfasst sind und unterschreiben.

  • Muss ich meine Vorsorgevollmacht bei einer Notarin oder einem Notar abschließen?

    Jein. Es kommt darauf an, was sie umfasst. Im Normalfall brauchen Sie keine notarielle Beglaubigung. Regeln Sie in der Vollmacht jedoch auch Eigentumsverhältnisse wie beispielsweise den Kauf oder Verkauf eines Hauses, dann ist eine notarielle Beurkundung verpflichtend.

  • Was ist, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

    Liegt im Fall der Notwendigkeit keine Vollmacht vor, so wird ein Betreuer oder eine Betreuerin durch ein Gericht bestellt. Es ist also nicht automatisch so, dass Verwandte und Familienmitglieder Sie vertreten dürfen. Vom Gericht kann auch ein Ihnen völlig unbekannter Mensch für Sie bevollmächtigt werden. Wenn Sie dies vermeiden möchten, ist alternativ zur Vorsorgevollmacht die Betreuungsverfügung eine Möglichkeit.

  • Wann gilt die Vorsorgevollmacht und wann nicht?

    Die zeitliche Gültigkeit können Sie in der Vollmacht selbst festlegen. Inhaltlich gültig sind alle Bestandteile, die Sie aufnehmen. Es gibt aber auch Dinge, die Sie nicht mit einer Vollmacht regeln können und die ein Betreuungsgericht mitentscheiden muss, um Missbrauch zu vermeiden. Zum Beispiel, wenn über eine schwere Operation entschieden werden soll.

Widerruf oder Änderungen an der Vorsorgevollmacht

Ein Mann um die 50 und eine Frau Mitte 40 sitzen gemeinsam auf dem Sofa und unterhalten sich. Auf dem Tisch steht ein Laptop und sie hält Papiere in der Hand.

Ihre Vorsorgeverfügung können Sie jederzeit widerrufen oder ändern. Wichtig ist, dass Sie dies schriftlich mit dem aktuellen Tagesdatum dokumentieren. Informieren Sie die Personen, die direkt davon betroffen sind, zum Beispiel Ihre Bevollmächtigte oder Ihren Bevollmächtigten. Aber auch alle Institutionen, die von Ihrer Vorsorgevollmacht wissen müssen, sollten informiert sein.

Tipp: Lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht registrieren. In Deutschland gibt es dafür das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Auf diese Weise sehen Betreuungsgerichte, dass eine Vollmacht vorliegt und müssen keine Betreuerin und keinen Betreuer bestellen.

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