In einer Vorsorgevollmacht können sehr verschiedene und weitreichende Aspekte geregelt werden. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Themen:
- Gesundheitsfürsorge und Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt und Wohnsitz
- Behördengänge und Vertretung vor Gericht
- Finanzielle Geschäfte
- Abschlüsse von Verträgen
- Post und Telefon
- Rechtsgeschäfte
- Ärztliche Behandlung
- Todesfall
Sie entscheiden selbst, welche Angelegenheiten Sie in der Vorsorgevollmacht regeln möchten. Dabei ist es nicht ganz einfach, den Überblick über alles zu behalten. Zudem können Sie beispielsweise innerhalb einer Vorsorgevollmacht auch eine Bankvollmacht erteilen. Eine Patientenverfügung hingegen, lässt sich nicht in die Vorsorgevollmacht integrieren, aber sie kann damit kombiniert werden.
Brauchen Sie Hilfe dabei, die einzelnen Vollmachten und Verfügungen für Ihren konkreten persönlichen Fall zu ordnen? Unsere Pflegeberatung kann Ihnen weiterhelfen und in Ruhe die für Sie wichtigen Punkte mit Ihnen besprechen.