Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Patientenverfügung

Ein etwa 50-jähriger Arzt steht im Krankenhausflur und führt ein Patientengespräch.

Behandlungswünsche im Not- und Pflegefall

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. Sie ist ein Notfalldokument für Situationen, in denen Sie Ihren Willen nicht selbst äußern können. Ärztinnen und Ärzte betrachten sie als verbindliche Handlungsanweisung und für Ihre Verwandten ist sie ein entscheidender Wegweiser. Alle Beteiligten möchten in einem solchen Fall das für Sie Richtige und Gewünschte tun. Daher ist es wichtig, dass Ihre persönlichen Vorstellungen von der angemessenen Behandlung ganz genau notiert und medizinisch korrekt formuliert sind. Wichtige Infos zu Kosten, Formularen und Verbindlichkeit einer Patientenverfügung haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengestellt.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie in einer Patientenverfügung medizinische Maßnahmen im Notfall festlegen können?
  • Sie in einer Patientenverfügung auch festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen Sie ablehnen?
  • eine Patientenverfügung nicht notariell beurkundet werden muss?

Das sollte in einer Patientenverfügung stehen

Es gibt bestimmte Inhalte, die in eine solche Verfügung hineingehören. Deshalb raten wir dazu, dass jede Patientenverfügung auf der Basis einer seriösen Vorlage entsteht. Es ist zwar möglich, eine Patientenverfügung formlos zu verfassen. Aber die Gefahr, dass man etwas vergisst oder einfach nicht weiß, wo man anfangen soll, ist dabei recht hoch. Eine Anleitung und Textbausteine für Ihre Patientenverfügung stellt Ihnen das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung. Auch unsere Pflegeberatung kann Ihnen beim Thema Patientenverfügung weiterhelfen.

Teil einer Patientenverfügung sind diese Inhalte:

  • Ihre persönlichen Angaben wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift
  • der Zeitpunkt des Verfassens mit Datum und Ort
  • Ihre Beschreibungen zur Situation, in der die Verfügung gelten soll
  • Ihre Beschreibung des Gesundheitszustandes zum Zeitpunkt des Verfassens
  • Ihre Beschreibung der medizinischen Maßnahmen, die Sie wünschen und die sie auf keinen Fall wünschen
  • zum Schluss: Ihre Unterschrift
Ein Mann um die 70 und eine Frau um die 40 sitzen gemeinsam am Tisch und schauen auf Unterlagen.

Ergänzend nennen Sie in Ihrer Patientenverfügung eine oder mehrere Personen, die im Notfall kontaktiert werden sollen. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht besitzen, können Sie die darin Bevollmächtigten auch als Kontaktpersonen angeben. Zugleich ist es sinnvoll, diese Menschen über den Inhalt der Patientenverfügung zu informieren. Auf diese Weise kombinieren Sie die Durchsetzung Ihrer Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung, um entsprechend abgesichert zu sein.

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit unserem Partner „Meine Patientenverfügung“ eine rechtssichere und wirksame Patientenverfügung inklusive Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht an. Der Service ist für AOK-Versicherte kostenfrei. Hier können Sie sich Ihre eigene Patientenverfügung erstellen.

Fragen rund um die Patientenverfügung

Wer eine Patientenverfügung verfassen möchte, befasst sich mit vielen Fragen, zum Beispiel zu den möglichen Kosten. Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen hier:

  • Wer braucht eine Patientenverfügung und wann sollte man die Patientenverfügung verfassen?

    Im Grunde braucht jeder Mensch eine Patientenverfügung. Sie schützt Ihren freien Willen und Ihr Selbstbestimmungsrecht – gerade dann, wenn Sie sich nicht äußern können. Am besten ist es, sie zu verfassen, wenn Sie gesund sind und sie regelmäßig zu aktualisieren.

  • Woher erfährt das Ärzteteam, dass ich eine Patientenverfügung habe?

    Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können eine kleine Karte (ähnlich dem Organspendeausweis) bei sich tragen, auf der Sie bestätigen, dass es eine Verfügung gibt und wo sie zu finden ist. Kombinieren Sie Ihre Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht, wissen die von Ihnen Bevollmächtigten Bescheid und informieren die Ärztinnen und Ärzte. Im Zentralen Vorsorgeregister wird Ihre Patientenverfügung nur dann als vorhanden gespeichert, wenn sie mit einer Vorsorgevollmacht einher geht.

  • Was geschieht, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

    Liegt keine Patientenverfügung vor, werden andere für Sie entscheiden müssen. Zum Beispiel Angehörige oder eine gesetzliche Betreuerin beziehungsweise ein Betreuer. Für Ihre Angehörigen ist das eine schwere Aufgabe, bei der es kaum möglich ist, rational zu entscheiden. Für eine gesetzlich eingesetzte Betreuungsperson ist es ebenfalls schwierig, da sie Sie möglicherweise nicht persönlich kennt und Ihren Willen nicht einschätzen kann.

  • Wer setzt die Patientenverfügung um?

    Die Durchsetzung Ihres Willens liegt beim ärztlichen Team und bei einem oder mehreren Menschen, dem oder denen Sie die Vollmacht dazu gegeben haben. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Patientenverfügung verbindlich. Und Ihre Vertrauenspersonen legen Sie in der Vorsorgevollmacht fest.

  • Benötige ich ärztlichen oder rechtlichen Rat bei der Erstellung der Verfügung, zum Beispiel durch einen Notar oder eine Ärztin?

    Eine Patientenverfügung ist ohne notarielle Beurkundung gültig. Bei der Erstellung sollten Sie sich von einem Arzt oder einer Ärztin Ihres Vertrauens helfen lassen. Denn nur erfahrenes medizinisches Personal kennt die passenden Formulierungen für Ihre konkreten Wünsche und kann Sie aufklären. Sie können dazu Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt um ein Beratungsgespräch bitten, dessen Kosten Sie selbst tragen.

  • Kostet eine Patientenverfügung etwas?

    Nein. Es kommen jedoch Kosten auf Sie zu, wenn Sie sich zum Beispiel durch eine Ärztin oder einen Arzt beraten lassen. Ebenso kommen Kosten auf Sie zu, wenn Sie einen Notar beauftragen, Ihre Verfügung zu beurkunden.

Geltung, Widerruf oder Änderung der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung gilt immer erst dann, wenn Sie selbst nicht über Ihre Gesundheit und damit verbundene Maßnahmen entscheiden können. Oder Ihren Willen nicht äußern können. In allen anderen Fällen gilt das Selbstbestimmungsrecht: Sie sagen, worin Sie einwilligen und worin nicht – wie immer bei ärztlichen Behandlungen.

Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern oder auch vollständig widerrufen. Es ist Ihr Dokument. Wichtig ist dabei, dass Sie alle, die Ihre Verfügung kennen, darüber informieren. Zum Beispiel Ihre Bevollmächtigten und Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Gut zu wissen

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