Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Bankvollmacht

Eine etwa 40-jährige Frau sitzt in ihrem Wohnzimmer und hält Papiere und ein Tablett in der Hand.

Finanzielle Angelegenheiten durch Bevollmächtigte regeln

Mit einer Bankvollmacht, auch Kontovollmacht genannt, erlauben Sie einer oder einem Bevollmächtigten Ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Dazu können neben dem Zugriff auf Konten auch Depots und Schließfächer gehören. Die Bankvollmacht wird spätestens gebraucht, wenn Sie nicht voll geschäftsfähig sind. Wichtig ist, dass Sie sich in einem solchen Fall gut vertreten fühlen. Es geht schließlich um ein besonderes Vertrauensverhältnis. Was eine solche Vollmacht regelt und was genau die Person Ihres Vertrauens in Ihrem Namen tun darf, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie festlegen können, wann Ihre Bankvollmacht gültig ist?
  • Sie eine Bankvollmacht jederzeit widerrufen können?
  • eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet werden muss?

Inhalt einer Bankvollmacht

Ihre Bankvollmacht ist vollkommen individuell. Wenn Sie das möchten, kann sie generell alle Bankgeschäfte umfassen oder nur eine ganz bestimmte Aufgabe, etwa Mietzahlungen, regeln. Die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson und auch Ihre Bank oder Sparkasse richtet sich nach Ihren Festlegungen in der Vollmacht:

Gewöhnliche Kontovollmachten umfassen folgende Aktionen

  • über das Vermögen auf dem Konto verfügen
  • über den Kreditrahmen verfügen
  • Devisen kaufen oder verkaufen
  • Wertpapiere kaufen oder verkaufen 
  • Kontoauszüge, Post, Depotauszüge erhalten 
  • Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen

Diese Dinge sind normalerweise ausgeschlossen

  • Untervollmachten an andere Personen austeilen
  • neue Konten in Ihrem Namen eröffnen
  • ein Konto kündigen oder auf einen anderen Namen umschreiben oder überziehen
  • Kreditverträge abschließen oder ändern
  • Debit-Karten beantragen
  • Schließfächer einrichten

So gehen Sie vor, um eine Bankvollmacht zu erteilen

Die folgenden Fragen und Entscheidungen begleiten Sie auf dem Weg zu einer gültigen Vollmacht.

  • Was möchten Sie in der Vollmacht regeln?
  • Wie groß soll der Zugriff auf Ihre Bankangelegenheiten sein oder möchten Sie eine für alles geltende Vollmacht, das heißt eine Generalvollmacht, erteilen?
  • Wer soll von Ihnen bevollmächtigt werden? Gibt es mehrere volljährige Menschen, die Sie bevollmächtigen möchten?
  • Wann soll die Vollmacht gültig werden? Unbegrenzt oder in einer bestimmten Situation, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder Tod?

Je nachdem, was Sie für Ihre Situation entscheiden, gestaltet sich Ihre individuelle Vollmacht. Dabei können Sie einen Vordruck  nutzen, den Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erhalten. Auch Ihre Bank oder Sparkasse hält entsprechende Vordrucke bereit. Und unsere Pflegeberatung kann Sie mit wertvollem Rat bei der Erstellung Ihrer Bankvollmacht unterstützen.

Ein Paar um die 60 lässt sich in ihrer Bankfiliale von einem Mitarbeiter beraten.

Wichtig: Banken und Sparkassen sind verpflichtet, die von Ihnen bevollmächtigten Personen anhand Ihres Personalausweises zu identifizieren. Deshalb ist es sinnvoll, einen Kundentermin zu vereinbaren und die oder den Bevollmächtigten mitzubringen. Auf diese Weise können Sie direkt vor Ort alles klären und auch Ihr Finanzinstitut ist im Fall des Falles auf der sicheren Seite. Denn bei einem Vor-Ort-Termin können Sie Ihre Vollmacht direkt in Anwesenheit Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse mit Unterschrift bestätigen.

Widerruf oder Änderungen an der Bankvollmacht

Ihre Bankvollmacht kann jederzeit widerrufen oder auch geändert werden. Wichtig ist, dass Sie dies schriftlich mit dem aktuellen Tagesdatum dokumentieren. Informieren Sie die Bank und auch die Personen, die direkt davon betroffen sind, zum Beispiel Ihre Bevollmächtigte oder Ihren Bevollmächtigten. Ändern Sie gegebenenfalls die entsprechenden Passwörter, um Missbrauch zu vermeiden.

Gut zu wissen

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